In der Sitzung am 26. Mai 2020 hat das Land Brandenburg weitere Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die COVID19- Pandemie beschlossen. Demnach ist ab dem morgigen Donnerstag, 28. Mai 2020, die Nutzung von Indoor-Sportanlagen unter Vorlage eines Hygienekonzeptes wieder möglich.
Weiter teilte die Stadt Lübbenau (Spreewald) dazu mit:
Die Stadt Lübbenau/Spreewald ist als Eigentümer der Turnhallen, der Kegelbahn und des Kraftraumes für die Einhaltung der Vorgaben in den Gebäuden zuständig. Eine Nutzung der Anlagen unter den geforderten Voraussetzungen bedarf einer ausführlichen Vorbereitung der Sportvereine.
Vereine beziehungsweise einzelne Abteilungen, die sich in der Lage sehen, die Maßnahmen vor, während und nach dem Training einzuhalten, können bei der Stadt Lübbenau/Spreewald ein Hygienekonzept einreichen und damit eine Nutzungsgenehmigung beantragen. Dieses sollte Ausführungen zu folgenden Punkten berücksichtigen:
- geordnete Ankunft und Betreten der Halle unter Gewährleistung des Mindestabstandes
- Unterweisung der Trainer/innen und Sportler/innen
- Führung von Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten
- Nutzung Umkleiden und Duschen
a. Umsetzung Abstandsregelungen
b. Desinfizierung der genutzten Flächen
- Nutzung der Sportgeräte (Hürden, Bälle, Stangen, und weitere)
a. Einhaltung des allgemeinen Tauschverbotes
b. Desinfizierung aller Sportgeräte nach der Nutzung (Organisation, Zuständigkeit)
- Organisation während des Trainings
a. Teilung der Gruppen
b. kontaktlose Erwärmungsmöglichkeiten
c. Training ohne Gruppenaktivitäten (Einzeltraining)
d. zusätzliche Aufsicht zur Einhaltung des Mindestabstandes
e. regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren
f. Getränkeversorgung unter Einhaltung des Tauschverbotes
- geordnetes Verlassen des Gebäudes und Abfahrt unter Gewährleistung des Mindestabstandes
- Organisation Hygienemaßnahmen
a. Desinfizieren von genutzten Flächen (Türklinken, WC-Anlagen)
Folgende Vorgaben wurden von Seiten der Stadt Lübbenau/Spreewald für die Nutzung der Anlagen festgelegt:
- Die maximale Gruppengröße pro Trainingseinheit beträgt
- 20 Sportler/innen plus den Trainer in der Turnhalle Otto-Grotewohl-Straße
- 15 Sportler/innen plus den Trainer in allen weiteren Turnhallen
- 12 Sportler/innen plus den Trainer in der Kegelhalle
- 5 Sportler/innen inkl. Trainer im Kraftraum am Gymnasium
- Nutzung der Kegelhalle nur durch Sportvereine, keine Nutzung durch Privatpersonen
- Zwischen den Trainingseinheiten wird jeweils eine halbe Stunde für die Lüftung des Gebäudes eingerichtet. Das Gelände ist nach dem Training zügig zu verlassen.
- Nutzung der Gebäude nur mit einer Gruppe
- Bei jeder Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen. Diese ist mindestens vier Wochen aufzubewahren.
Aufgrund dieser Vorgaben ist eine Beibehaltung der aktuellen Trainingszeiten nicht möglich. Mit der Genehmigung der Stadt erhalten die Vereine die neuen vorrübergehenden Nutzungszeiten. Sollten diese bereits für die Planung benötigt werden, können die Zeiten gern im Vorfeld bei Frau Natusch unter Telefon 03542 85-312 oder per E-Mail an [email protected] erfragt werden.
Presseinfo/ Red.