Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota) mit einer Größe von zirka 609 Hektar neu festgelegt.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
Das im Jahre 1915 in Betrieb genommene Wasserwerk Lübbenau/Spreewald des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC) versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 10 000 Kubikmetern am Tag zirka 19 000 Einwohner des gesamten Stadtgebietes Lübbenau/Spreewald und zirka 800 Einwohner des Stadtgebietes Vetschau (Spreewald). Hinzu kommen fünf Gewerbegebiete, zahlreiche Schulen und Kindergärten, medizinische Einrichtungen, Hotels, ein Kur- und Freizeitbad sowie eine Schwimmhalle.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich fast die gesamte Ortslage von Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota). Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten zum Beispiel durch unsachgemäßen Einsatz mit wassergefährdenden Stoffen oder von Düngemitteln oder Pestiziden eintreten.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Gerd Laeser
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) hat das Wasserschutzgebiet Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota) mit einer Größe von zirka 609 Hektar neu festgelegt.
Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota) geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis 2015 fort.
Das im Jahre 1915 in Betrieb genommene Wasserwerk Lübbenau/Spreewald des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Calau (WAC) versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 10 000 Kubikmetern am Tag zirka 19 000 Einwohner des gesamten Stadtgebietes Lübbenau/Spreewald und zirka 800 Einwohner des Stadtgebietes Vetschau (Spreewald). Hinzu kommen fünf Gewerbegebiete, zahlreiche Schulen und Kindergärten, medizinische Einrichtungen, Hotels, ein Kur- und Freizeitbad sowie eine Schwimmhalle.
Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota) geboten.
Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells berechnet.
Im Einzugsgebiet des Wasserwerkes befinden sich fast die gesamte Ortslage von Lübbenau/Spreewald (Lubnjow/Błota). Gefährdungen des Grundwasservorkommens könnten zum Beispiel durch unsachgemäßen Einsatz mit wassergefährdenden Stoffen oder von Düngemitteln oder Pestiziden eintreten.
Durch die Festsetzung auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes soll der Grundwasserschutz auch langfristig gesichert werden.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © Gerd Laeser