Im Zusammenhang mit Erdbaumaßnahmen im Herbst dieses Jahres in Lauchhammer wurde festgestellt, dass der Baugrund auf dem Altkippengelände des ehemaligen Tagebaus Lauchhammer III (Abbau 1898 – 1921), wo in der Vergangenheit Wohn- und sonstige Bebauungen errichtet wurden, einer näheren Beurteilung unterzogen werden muss. Zu diesem Bereich liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Stabilität des Baugrundes vor. Betroffen sind der Pappelweg, Teile der Wilhelm-Külz-Straße und des Schwarzen Weges.
In Abstimmung zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und der Stadt Lauchhammer wurden Gutachter zur Geotechnik und zum Baugrund in Auftrag gegeben. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen des beauftragten Sachverständigen sind aufgrund der Untergrundverhältnisse Sackungen mit der Folge von Gebäudeschäden und daraus resultierend Gefahren nicht auszuschließen. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden als erste Maßnahmen Verhaltungsanforderungen festgelegt und den Grundstückseigentümern persönlich erläutert. Die Nutzung der betroffenen Wohngrundstücke wurde teilweise und sonstiger Grundstücke vollständig mit Ordnungsverfügung des LBGR vom 09.12.2009 untersagt. Zur weiteren Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist die Durchführung von Rammsondierungen beauftragt, welche für den Untersuchungszeitraum die Räumung der Gebäude erfordert.
Die Untersuchungsarbeiten werden in der 51. Kalenderwoche abgeschlossen. Das LBGR, die Stadt Lauchhammer, die LMBV und die betroffenen Grundstückseigentümer stehen im engen Kontakt, um die laufenden und weiteren Verfahrensweisen abzustimmen.
Pressemitteilung: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), 09.12.09
Im Zusammenhang mit Erdbaumaßnahmen im Herbst dieses Jahres in Lauchhammer wurde festgestellt, dass der Baugrund auf dem Altkippengelände des ehemaligen Tagebaus Lauchhammer III (Abbau 1898 – 1921), wo in der Vergangenheit Wohn- und sonstige Bebauungen errichtet wurden, einer näheren Beurteilung unterzogen werden muss. Zu diesem Bereich liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Stabilität des Baugrundes vor. Betroffen sind der Pappelweg, Teile der Wilhelm-Külz-Straße und des Schwarzen Weges.
In Abstimmung zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und der Stadt Lauchhammer wurden Gutachter zur Geotechnik und zum Baugrund in Auftrag gegeben. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen des beauftragten Sachverständigen sind aufgrund der Untergrundverhältnisse Sackungen mit der Folge von Gebäudeschäden und daraus resultierend Gefahren nicht auszuschließen. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden als erste Maßnahmen Verhaltungsanforderungen festgelegt und den Grundstückseigentümern persönlich erläutert. Die Nutzung der betroffenen Wohngrundstücke wurde teilweise und sonstiger Grundstücke vollständig mit Ordnungsverfügung des LBGR vom 09.12.2009 untersagt. Zur weiteren Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist die Durchführung von Rammsondierungen beauftragt, welche für den Untersuchungszeitraum die Räumung der Gebäude erfordert.
Die Untersuchungsarbeiten werden in der 51. Kalenderwoche abgeschlossen. Das LBGR, die Stadt Lauchhammer, die LMBV und die betroffenen Grundstückseigentümer stehen im engen Kontakt, um die laufenden und weiteren Verfahrensweisen abzustimmen.
Pressemitteilung: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), 09.12.09
Im Zusammenhang mit Erdbaumaßnahmen im Herbst dieses Jahres in Lauchhammer wurde festgestellt, dass der Baugrund auf dem Altkippengelände des ehemaligen Tagebaus Lauchhammer III (Abbau 1898 – 1921), wo in der Vergangenheit Wohn- und sonstige Bebauungen errichtet wurden, einer näheren Beurteilung unterzogen werden muss. Zu diesem Bereich liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Stabilität des Baugrundes vor. Betroffen sind der Pappelweg, Teile der Wilhelm-Külz-Straße und des Schwarzen Weges.
In Abstimmung zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und der Stadt Lauchhammer wurden Gutachter zur Geotechnik und zum Baugrund in Auftrag gegeben. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen des beauftragten Sachverständigen sind aufgrund der Untergrundverhältnisse Sackungen mit der Folge von Gebäudeschäden und daraus resultierend Gefahren nicht auszuschließen. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden als erste Maßnahmen Verhaltungsanforderungen festgelegt und den Grundstückseigentümern persönlich erläutert. Die Nutzung der betroffenen Wohngrundstücke wurde teilweise und sonstiger Grundstücke vollständig mit Ordnungsverfügung des LBGR vom 09.12.2009 untersagt. Zur weiteren Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist die Durchführung von Rammsondierungen beauftragt, welche für den Untersuchungszeitraum die Räumung der Gebäude erfordert.
Die Untersuchungsarbeiten werden in der 51. Kalenderwoche abgeschlossen. Das LBGR, die Stadt Lauchhammer, die LMBV und die betroffenen Grundstückseigentümer stehen im engen Kontakt, um die laufenden und weiteren Verfahrensweisen abzustimmen.
Pressemitteilung: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), 09.12.09
Im Zusammenhang mit Erdbaumaßnahmen im Herbst dieses Jahres in Lauchhammer wurde festgestellt, dass der Baugrund auf dem Altkippengelände des ehemaligen Tagebaus Lauchhammer III (Abbau 1898 – 1921), wo in der Vergangenheit Wohn- und sonstige Bebauungen errichtet wurden, einer näheren Beurteilung unterzogen werden muss. Zu diesem Bereich liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Stabilität des Baugrundes vor. Betroffen sind der Pappelweg, Teile der Wilhelm-Külz-Straße und des Schwarzen Weges.
In Abstimmung zwischen dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und der Stadt Lauchhammer wurden Gutachter zur Geotechnik und zum Baugrund in Auftrag gegeben. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen des beauftragten Sachverständigen sind aufgrund der Untergrundverhältnisse Sackungen mit der Folge von Gebäudeschäden und daraus resultierend Gefahren nicht auszuschließen. Um diesen Gefahren zu begegnen, wurden als erste Maßnahmen Verhaltungsanforderungen festgelegt und den Grundstückseigentümern persönlich erläutert. Die Nutzung der betroffenen Wohngrundstücke wurde teilweise und sonstiger Grundstücke vollständig mit Ordnungsverfügung des LBGR vom 09.12.2009 untersagt. Zur weiteren Untersuchung der Baugrundverhältnisse ist die Durchführung von Rammsondierungen beauftragt, welche für den Untersuchungszeitraum die Räumung der Gebäude erfordert.
Die Untersuchungsarbeiten werden in der 51. Kalenderwoche abgeschlossen. Das LBGR, die Stadt Lauchhammer, die LMBV und die betroffenen Grundstückseigentümer stehen im engen Kontakt, um die laufenden und weiteren Verfahrensweisen abzustimmen.
Pressemitteilung: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), 09.12.09