Diese Nachricht wird viele Ausflügler, Bootfahrer und Badefreunde in der Lausitz freuen. Der Großräschener See könnte schon in den nächsten Wochen zumindest teilweise für das Bootfahren und später das Baden freigegeben werden. Das hatte Bürgermeister Thomas Zenker bereits in diesem Monat im NL-Kurztalk angekündigt (hier zum Video). Heute bestätigte die LMBV gegenüber der Lausitzer Rundschau die laufenden rechtlichen Vorbereitungen für eine Zwischennutzung. Wie der Bergbausanierer schließlich auch auf seiner eigenen Webseite schreibt, könnte die Nutzung über den Hafen für eine begrenzte Zahl von Booten bereits ab dem 17. Mai möglich sein. Möglich wird dies durch den aktuellen Wasserstand von 100,8 m NHN. Wie es weiter heißt, wird das Baden im ersten Schritt noch nicht möglich sein, dies sei für den Frühsommer als Option in Prüfung.
Die LMBV teilte dazu mit:
Der Bergbausanierer LMBV hat auf Medienanfragen hin bestätigt, dass kurzfristig eine Erfolgsnachricht für das Lausitzer Seenland mit einer geplanten Zwischennutzung im Jahr 2024 für den Großräschener See ab Pfingsten kommen wird.
„Dies wird ein wichtiger weiterer Meilenstein auf dem Weg für die künftige Nutzung der Restlochkette aus Sedlitzer See, Partwitzer See, Geierswalder See und Großräschener See sein, die wir im Jahr 2026 ansteuern, sein“, so der Sprecher der Geschäftsführung der LMBV Bernd Sablotny. Das diese Zwischennutzung am Großräschener See nun möglich werden wird, ist dem beharrlichen Vorantreiben von bisher noch notwendigen Sanierungsarbeiten durch die LMBV und dem parallelen Abarbeiten von geforderten Stellungnahmen und Anträgen zur Zwischennutzung zu verdanken. Gleichermaßen ist der Stadt Großräschen, hier insbesondere dem Bürgermeister Thomas Zenker, und dem Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg mit dem Verbandsvorsteher Detlef Wurzler sowie dem Landkreis OSL für ihr Engagement in dieser Angelegenheit zu danken, so die LMBV. Das Unternehmen hatte sich – nachdem bereits 2019 erstmals zeitweilig der Hafen geöffnet wurde – nun dem Ziel einer Zwischennutzung im Jahr 2024 (und optional auch 2025) des Sees gemeinsam mit den Landes- und Kreisbehörden in enger Abstimmung mit der Kommune Großräschen sehr intensiv verschrieben.
Eine wesentliche Voraussetzung ist ein Wasserstand von 100,00 bis 101,00 m NHN im Bergbaufolgegewässer als Grundvoraussetzung für eine Zwischennutzung, der jetzt gegeben ist. Derzeit liegt der Wasserspiegel bei ca. 100,8 m NHN. Bei einem Wasserstand von unter 100,00 NHN ist die Nutzung der Wasserfläche im Teilbereich der Innenkippe jedoch wieder einzustellen, unter 99,5 m NHN kann dann kein Bootsverkehr mehr stattfinden. „Auf Grund der anhaltenden Niederschläge seit dem Herbst haben sich die Wasserverhältnisse so verbessert, dass wir von einer Nutzung bis in den September 2024 ausgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir die Bewirtschaftung der Seen der Restlochkette weiter nach sanierungstechnischen Erfordernissen im Sedlitzer See steuern müssen“, so Bernd Sablotny weiter. Die LMBV hat zudem einen ergänzenden Antrag zum Abschlussbetriebsplan an das LBGR gestellt, der jedoch noch beschieden werden muss.
Parallel arbeitet die LMBV an rechtlichen Vertragsunterlagen (Nutzungsvertrag mit der Stadt Großräschen, Haftungs- und Einverständniserklärung), um die Haftungsfragen zu klären. Sofern alle Bemühungen erfolgreich werden und die zuständigen Behörden ihre entsprechenden Zustimmungen erteilen, könnte am Pfingstfreitag (17.05.2024) eine Nutzung des Sees über den Hafen für behördlich genehmigte, vorab definierte Anzahl von Booten ermöglicht werden. Dazu haben die kommunalen und regionalen Akteure entsprechenden Anträge gestellt. Die untere Wasserbehörde des LK OSL prüft diese Anträge derzeit und ist dazu in der weiteren Beteiligung. Da es sich um eine eingeschränkte Nutzung handelt, sollen am Freitag vor Pfingsten in einem kleinen Kreis die Nutzungsvereinbarung in einem regionalen Pressetermin unterzeichnet werden und die ersten Boote auf den See gehen. Ein Baden wird im ersten Schritt noch nicht möglich sein. Dies ist für den Frühsommer als Option in Prüfung: ein Baden nur vom Stadtstrand aus wäre dann – aus heutiger Sicht — später in der Saison 2024 nach Erlass einer „Allgemeinverfügung über einen eingeschränkten Gemeingebrauch am GR-See (AV)“ möglich.
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Red. / Presseinformation