Senftenberg/Altdöbern. Die im Auftrag von Bund und Land Brandenburg durch die LMBV in den vergangenen Jahren durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass 549 Einzelobjekte in Altdöbern nach Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs von Schäden bedroht wären, wenn keine Abwehrmaßnahmen ergriffen würden. Als optimale Schutzmaßnahme wurde eine Flächenlösung durch die Errichtung eines Abfanggrabens ermittelt. Nach der Realisierung des Grabens verbleiben noch 13 Objekte, für die Einzelhaussicherungen notwendig sind. Alle anderen Objekte werden mit der Flächenlösung erfasst und gesichert.
Im Monat April 2013 werden die Gespräche mit den Eigentümern aufgenommen, die von einer erforderlichen Einzelhaussicherung betroffen sind. Die Einladungen dazu erfolgen schriftlich durch die LMBV.
Für die Flächenlösung Abfanggraben ist folgender Sachstand aktuell:
– Durch die LMBV wurde im vergangenen Jahr der hydrogeologische Nachweis erbracht, dass die vorgesehenen Maßnahmen der Flächenlösung Altdöbern keine Auswirkungen auf den Altdöberner See haben. Die Stellungnahme der zuständigen Behörde (LUGV) liegt vor.
– Derzeit wird die Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Mitte diesen Jahre soll der Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung für den Graben bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Wir gehen davon aus, dass die Prüfung der Unterlagen und die Erteilung der wasserrechtlichen Plangenehmigung ca. ein Jahr in Anspruch nehmen wird.
– Unter der Voraussetzung, dass die Genehmigung keine wesentlichen Änderungen an der vorliegenden Genehmigungsplanung nach sich zieht und keine umfangreichen zusätzlich beizubringenden Unterlagen, Nachweise und Detailuntersuchungen fordert, kann die Ausführungsplanung und die Vorbereitung zur Vergabe bis Oktober 2014 abgeschlossen werden. Das LMBV-Bauausschreibungs- und Vergabeverfahren ist dann im Zeitraum Ende 2014 / I. Quartal 2015 denkbar.
– Aus dieser Zeitschiene ergibt sich als Termin für den Baubeginn das II. Quartal 2015. Die Möglichkeit des Vorziehens der notwendigen Holzungsarbeiten in das IV. Quartal 2014 wird geprüft. Bei der Bauzeit für den Graben wird derzeit von ca. einem Jahr ausgegangen.
Funktionsweise des Abfanggrabens:
Mit dem Graben wird verhindert, dass das aufgehende Grundwasser den vorbergbaulichen Grundwasserstand wieder erreicht. Er sammelt bereits südlich der Ortslage das zuströmende Grundwasser. Damit wird für die Vielzahl von Gebäude in Altdöbern die Vernässung (im Sinne der von der LMBV eingebrachten Gefahrenabwehr infolge Grundwasserwiederanstiegs) der Kellerbereiche für die mittleren meteorologischen Bedingungen unterbunden. Der Graben funktioniert im Freispiegelbereich, d.h. es sind keine Kosten für das Betreiben vom Pump- bzw. Brunnenanlagen erforderlich. Seine künftige hydraulische Wirksamkeit bedingt aber auch eine kontinuierliche Unterhaltung des gesamten Grabensystems.
Fotos: LMBV, Fotograf: Radke
Senftenberg/Altdöbern. Die im Auftrag von Bund und Land Brandenburg durch die LMBV in den vergangenen Jahren durchgeführten Untersuchungen ergaben, dass 549 Einzelobjekte in Altdöbern nach Abschluss des Grundwasserwiederanstiegs von Schäden bedroht wären, wenn keine Abwehrmaßnahmen ergriffen würden. Als optimale Schutzmaßnahme wurde eine Flächenlösung durch die Errichtung eines Abfanggrabens ermittelt. Nach der Realisierung des Grabens verbleiben noch 13 Objekte, für die Einzelhaussicherungen notwendig sind. Alle anderen Objekte werden mit der Flächenlösung erfasst und gesichert.
Im Monat April 2013 werden die Gespräche mit den Eigentümern aufgenommen, die von einer erforderlichen Einzelhaussicherung betroffen sind. Die Einladungen dazu erfolgen schriftlich durch die LMBV.
Für die Flächenlösung Abfanggraben ist folgender Sachstand aktuell:
– Durch die LMBV wurde im vergangenen Jahr der hydrogeologische Nachweis erbracht, dass die vorgesehenen Maßnahmen der Flächenlösung Altdöbern keine Auswirkungen auf den Altdöberner See haben. Die Stellungnahme der zuständigen Behörde (LUGV) liegt vor.
– Derzeit wird die Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Mitte diesen Jahre soll der Antrag auf wasserrechtliche Plangenehmigung für den Graben bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Wir gehen davon aus, dass die Prüfung der Unterlagen und die Erteilung der wasserrechtlichen Plangenehmigung ca. ein Jahr in Anspruch nehmen wird.
– Unter der Voraussetzung, dass die Genehmigung keine wesentlichen Änderungen an der vorliegenden Genehmigungsplanung nach sich zieht und keine umfangreichen zusätzlich beizubringenden Unterlagen, Nachweise und Detailuntersuchungen fordert, kann die Ausführungsplanung und die Vorbereitung zur Vergabe bis Oktober 2014 abgeschlossen werden. Das LMBV-Bauausschreibungs- und Vergabeverfahren ist dann im Zeitraum Ende 2014 / I. Quartal 2015 denkbar.
– Aus dieser Zeitschiene ergibt sich als Termin für den Baubeginn das II. Quartal 2015. Die Möglichkeit des Vorziehens der notwendigen Holzungsarbeiten in das IV. Quartal 2014 wird geprüft. Bei der Bauzeit für den Graben wird derzeit von ca. einem Jahr ausgegangen.
Funktionsweise des Abfanggrabens:
Mit dem Graben wird verhindert, dass das aufgehende Grundwasser den vorbergbaulichen Grundwasserstand wieder erreicht. Er sammelt bereits südlich der Ortslage das zuströmende Grundwasser. Damit wird für die Vielzahl von Gebäude in Altdöbern die Vernässung (im Sinne der von der LMBV eingebrachten Gefahrenabwehr infolge Grundwasserwiederanstiegs) der Kellerbereiche für die mittleren meteorologischen Bedingungen unterbunden. Der Graben funktioniert im Freispiegelbereich, d.h. es sind keine Kosten für das Betreiben vom Pump- bzw. Brunnenanlagen erforderlich. Seine künftige hydraulische Wirksamkeit bedingt aber auch eine kontinuierliche Unterhaltung des gesamten Grabensystems.
Fotos: LMBV, Fotograf: Radke