Bei fünf verendeten Wildschweinen nahe Großkoschen wurde die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Das erste infizierte Tier soll am 17. Juli auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen und Tätzschwitz geborgen worden sein. Wie der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mitteilte, muss in Anbetracht der neuen Gefahrenlage mit weiteren lokalen Seuchenschutzmaßnahmen wie beispielsweise einem zusätzlichen Schutzzaun oder ausgeweiteten Restriktionszonen gerechnet werden.
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz teilte dazu mit:
Knapp acht Monate nach dem ersten und bislang einzigen Nachweis eines ASP-infizierten Wildschweines im Gebiet des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erhält das Thema eine neue Aktualität. Nahe Großkoschen im Süden des Kreisgebiets an der Grenze zu Sachsen wurde die Tierseuche bei aktuell fünf verendeten Tieren nachgewiesen. Weitere Verdachtsfälle auf brandenburgischer und sächsischer Seite im Umfeld des Fundortes liegen vor. Der ASP-Krisenstab des Landkreises hat die Arbeit aufgenommen und berät über Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Das erste Tier wurde am Montag letzter Woche, 17. Juli, auf einem Feld zwischen den Gemeinden Großkoschen im Landkreis OSL und Tätzschwitz im sächsischen Landkreis Bautzen geborgen. Eine entsprechende Untersuchung auf die Tierseuche durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg wurde daraufhin veranlasst. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht am Dienstag, 25. Juli, bestätigt.
Somit besteht abschließend Gewissheit, dass das Tier mit der für Wild- und Hausschweine tödlichen Tierseuche infiziert war. Zwischenzeitlich wurden am Dienstag, 18. Juli, und Montag, 24. Juli, im Rahmen von eingeleiteten Suchmaßnahmen unweit des Fundortes auf sächsischer und brandenburgischer Gemarkung weitere verendete Tiere entdeckt, eines davon – ein Frischling – innerhalb der Ortslage Großkoschen. Die Tiere wurden nach dem bereits vorliegenden positiven Befund des Landeslabors ebenfalls am FLI untersucht. Das bestätigte positive Ergebnis liegt seit Mittwochmorgen, 26. Juli, vor.
Mit der neuen Gefahrenlage im Süden des Landkreises werden weitere lokale Seuchenschutzmaßnahmen seitens des Veterinäramtes erforderlich. Um diese zu konkretisieren und deren Umsetzung zu veranlassen, hat der ASP-Krisenstab am Dienstag, 25. Juli, erneut seine Arbeit aufgenommen. In dem Gremium wirken Vertreter des Veterinäramtes sowie verschiedener zentraler Bereiche der Kreisverwaltung mit. Das Veterinäramt des Landkreises steht zudem mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen im engen Austausch mit dem Landeskrisenzentrum des Landes Brandenburg sowie den sächsischen Kolleginnen und Kollegen.
Amtstierarzt Jörg Wachtel: „Mit der Bergung der Tiere bei Großkoschen ist es nachgewiesen, dass es infizierten Wildschweinen gelungen ist, die eingerichtete Wildschutzbarriere entlang unserer Kreisgrenze zu überschreiten. Damit gibt es erstmalig einen ASP-Eintrag in den Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hinein. Für uns hat nunmehr Priorität, die weitere Ausbreitung der Tierseuche in den Landkreis zu verhindern. Wir stehen im Kontakt mit der Landesregierung und indirekt auf diesem Weg auch mit der EU-Kommission, um geeignete Maßnahmen zu definieren und anschließend zeitnah umzusetzen.“
So ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Tagen eine Ausweitung der bisher im Landkreis geltenden Restriktionszonen erfolgen wird. In diesen teils großflächigen landkreisübergreifenden Arealen rund um ASP-Fundorte gelten verschärfte Vorgaben für Jagdausübungsberechtigte sowie Schweinehalter. Die derzeitige Restriktionszone („Sperrzone II“) erstreckt sich vom Süden des Landkreises von der Landkreisgrenze Elbe-Elster in Richtung Süd-Ost, durch die Lausitzer Seenplatte, weiter über die Gemarkung Altdöbern bis zu Teilen der Kommune Vetschau an die Landkreisgrenze zu Spree-Neiße. Innerhalb der errichteten Sperrzone II wurde ein Kerngebiet mit weißer Zone bei Neupetershain-Nord ausgewiesen. Hier wurde im November 2022 das erste nachweislich infizierte Tier in OSL registriert. Die sogenannten Restriktionszonen werden von den betroffenen Landkreisen mit Tierseuchen-Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit der Landesregierung festgelegt und müssen zuvor von der EU-Kommission bestätigt werden.
Parallel werden weitere Maßnahmen, wie etwa der Bau eines zusätzlichen schwarzwildsicheren Schutzzaunes innerhalb des Kreisgebietes, betrachtet. Darüber hinaus ist geplant, den Wildschwein-Schutzkorridor als doppelt eingezäuntes Gebiet entlang der Grenze zu Sachsen weiter zu verstärken. Hier soll konkret die zweite Zaunreihe in Richtung Sachsen, die in Teilen bislang aus Bauzäunen besteht, gegen einen Festzaun ausgetauscht werden, um die Schutzwirkung weiter zu verstärken. Zum Zweck der Gefahrenabwehr hat der Landkreis bislang Wildschutzzäune mit einer Gesamtlänge von 240 Kilometern errichtet.
Über konkrete bevorstehende Maßnahmen in Reaktion auf die aktuelle Seuchenlage im Süden des Landkreises informiert die Kreisverwaltung in den kommenden Tagen nach erfolgter Abstimmung mit Behörden und weiteren Akteuren. Die konkreten Angaben, einschließlich der sich daraus ableitenden Maßnahmen, werden in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Bürgerinnen und Bürger, Tierhalter und Jäger unter www.osl-online.de/asp
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Red. / Presseinformation