Aufgrund der aktuellen heißen Wetterlage wird ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern des Spreegebietes für Anlieger eingeschränkt. Betroffen sind die Gemeinden von Lübbenau, Vetschau, Calau und Altdöbern. In der Zeit von 6 bis 20 Uhr ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen nicht mehr erlaubt. Das legt eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde, die bis auf Widerruf gilt, fest.
Die aktuelle Wetterlage hat in den Fließgewässern des Spreewaldes zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Ein wichtiger Messpegel, der den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin misst, ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa zwei bis drei Kubikmeter pro Sekunde. Seit Anfang der Woche ist der Durchfluss unter einen Kubikmeter pro Sekunde gesunken und lag am Donnerstag nur noch bei 0,5 Kubikmetern pro Sekunde. Ein Mindestabfluss von einem Kubikmeter pro Sekunde ist jedoch aus gewässerökologischer Sicht mindestens notwendig, um den Wasseraustausch im Niedrigwasserfall und damit die vorhandene anspruchsvolle Gewässerfauna und -flora zu sichern. Eine Entspannung der Situation durch einsetzende Niederschläge ist vorerst nicht zu erwarten. Die so genannten „Hundstage“ stehen noch bevor.
Die andauernde Trockenheit führte bereits dazu, dass Anlieger der oberirdischen Gewässer im Einzugsgebiet der Spree daraus verstärkt Wasser entnehmen, um Gärten zu bewässern. Diese Wasserentnahme sowie die starke Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen sind Gründe für die Wasserprobleme.
Zum Schutz der Gewässer vor negativen Veränderungen wird deshalb die befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs durch eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht, das im Internet unter www.osl-online.de oder in der Kreisverwaltung in Senftenberg oder Calau erhältlich ist. Außerdem wird in den betroffenen Kommunen die Allgemeinverfügung in den entsprechenden Schaukästen ausgehangen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Foto © Lienhard Schulz (wikipedia.org)
Aufgrund der aktuellen heißen Wetterlage wird ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern des Spreegebietes für Anlieger eingeschränkt. Betroffen sind die Gemeinden von Lübbenau, Vetschau, Calau und Altdöbern. In der Zeit von 6 bis 20 Uhr ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen nicht mehr erlaubt. Das legt eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde, die bis auf Widerruf gilt, fest.
Die aktuelle Wetterlage hat in den Fließgewässern des Spreewaldes zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Ein wichtiger Messpegel, der den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin misst, ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa zwei bis drei Kubikmeter pro Sekunde. Seit Anfang der Woche ist der Durchfluss unter einen Kubikmeter pro Sekunde gesunken und lag am Donnerstag nur noch bei 0,5 Kubikmetern pro Sekunde. Ein Mindestabfluss von einem Kubikmeter pro Sekunde ist jedoch aus gewässerökologischer Sicht mindestens notwendig, um den Wasseraustausch im Niedrigwasserfall und damit die vorhandene anspruchsvolle Gewässerfauna und -flora zu sichern. Eine Entspannung der Situation durch einsetzende Niederschläge ist vorerst nicht zu erwarten. Die so genannten „Hundstage“ stehen noch bevor.
Die andauernde Trockenheit führte bereits dazu, dass Anlieger der oberirdischen Gewässer im Einzugsgebiet der Spree daraus verstärkt Wasser entnehmen, um Gärten zu bewässern. Diese Wasserentnahme sowie die starke Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen sind Gründe für die Wasserprobleme.
Zum Schutz der Gewässer vor negativen Veränderungen wird deshalb die befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs durch eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht, das im Internet unter www.osl-online.de oder in der Kreisverwaltung in Senftenberg oder Calau erhältlich ist. Außerdem wird in den betroffenen Kommunen die Allgemeinverfügung in den entsprechenden Schaukästen ausgehangen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Foto © Lienhard Schulz (wikipedia.org)
Aufgrund der aktuellen heißen Wetterlage wird ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern des Spreegebietes für Anlieger eingeschränkt. Betroffen sind die Gemeinden von Lübbenau, Vetschau, Calau und Altdöbern. In der Zeit von 6 bis 20 Uhr ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen nicht mehr erlaubt. Das legt eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde, die bis auf Widerruf gilt, fest.
Die aktuelle Wetterlage hat in den Fließgewässern des Spreewaldes zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Ein wichtiger Messpegel, der den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin misst, ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa zwei bis drei Kubikmeter pro Sekunde. Seit Anfang der Woche ist der Durchfluss unter einen Kubikmeter pro Sekunde gesunken und lag am Donnerstag nur noch bei 0,5 Kubikmetern pro Sekunde. Ein Mindestabfluss von einem Kubikmeter pro Sekunde ist jedoch aus gewässerökologischer Sicht mindestens notwendig, um den Wasseraustausch im Niedrigwasserfall und damit die vorhandene anspruchsvolle Gewässerfauna und -flora zu sichern. Eine Entspannung der Situation durch einsetzende Niederschläge ist vorerst nicht zu erwarten. Die so genannten „Hundstage“ stehen noch bevor.
Die andauernde Trockenheit führte bereits dazu, dass Anlieger der oberirdischen Gewässer im Einzugsgebiet der Spree daraus verstärkt Wasser entnehmen, um Gärten zu bewässern. Diese Wasserentnahme sowie die starke Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen sind Gründe für die Wasserprobleme.
Zum Schutz der Gewässer vor negativen Veränderungen wird deshalb die befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs durch eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht, das im Internet unter www.osl-online.de oder in der Kreisverwaltung in Senftenberg oder Calau erhältlich ist. Außerdem wird in den betroffenen Kommunen die Allgemeinverfügung in den entsprechenden Schaukästen ausgehangen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Foto © Lienhard Schulz (wikipedia.org)
Aufgrund der aktuellen heißen Wetterlage wird ab sofort die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern des Spreegebietes für Anlieger eingeschränkt. Betroffen sind die Gemeinden von Lübbenau, Vetschau, Calau und Altdöbern. In der Zeit von 6 bis 20 Uhr ist die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen nicht mehr erlaubt. Das legt eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde, die bis auf Widerruf gilt, fest.
Die aktuelle Wetterlage hat in den Fließgewässern des Spreewaldes zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Ein wichtiger Messpegel, der den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin misst, ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa zwei bis drei Kubikmeter pro Sekunde. Seit Anfang der Woche ist der Durchfluss unter einen Kubikmeter pro Sekunde gesunken und lag am Donnerstag nur noch bei 0,5 Kubikmetern pro Sekunde. Ein Mindestabfluss von einem Kubikmeter pro Sekunde ist jedoch aus gewässerökologischer Sicht mindestens notwendig, um den Wasseraustausch im Niedrigwasserfall und damit die vorhandene anspruchsvolle Gewässerfauna und -flora zu sichern. Eine Entspannung der Situation durch einsetzende Niederschläge ist vorerst nicht zu erwarten. Die so genannten „Hundstage“ stehen noch bevor.
Die andauernde Trockenheit führte bereits dazu, dass Anlieger der oberirdischen Gewässer im Einzugsgebiet der Spree daraus verstärkt Wasser entnehmen, um Gärten zu bewässern. Diese Wasserentnahme sowie die starke Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen sind Gründe für die Wasserprobleme.
Zum Schutz der Gewässer vor negativen Veränderungen wird deshalb die befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs durch eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz veröffentlicht, das im Internet unter www.osl-online.de oder in der Kreisverwaltung in Senftenberg oder Calau erhältlich ist. Außerdem wird in den betroffenen Kommunen die Allgemeinverfügung in den entsprechenden Schaukästen ausgehangen.
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Foto © Lienhard Schulz (wikipedia.org)