Am 28.September finden in Brandenburg Kommunalwahlen statt.
Die Wahl der Kreistagsmitglieder, der Stadträte, der Gemeindevertreter und der Ortbeiräte.
In diesem Beitrag geht es um die Ortsbeiräte, Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher.
Damit auch in Zukunft die Interessen möglichst vieler Bürger in den Dörfern verwirklicht werden, werden engagierte Bürger als Kandidaten benötigt.
Und wer etwas bewegen möchte statt sich nur über ‘die da oben’ zu beklagen, der sollte kandidieren und sich einbringen.
Vielleicht haben sie mit dem Gedanken gespielt, aber nicht so richtig gewusst wie das geht ?
Dem seien folgende Informationen hoffentlich behilflich.
Um antreten zu können muss man sich im Bürgeramt, bewaffnet mit dem Personalausweis melden. Damit alles reibungslos funktioniert empfielt es sich zunächst das Bürgeramt anzurufen und sich mit der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter verbinden zu lassen.
Dann kann man sich gleich mit ihr oder ihm verabreden und die Sache dann in ca. 5 Minuten erledigen.
Wer sich hier etwas geniert, kann auch einfach mal so im Bürgeramt vorbeischauen und fragen.
Dort muss man im Wesentlichen 3 Formulare ausfüllen.
Zunächst eine Einwilligungserklärung dass man bereit ist zu kandidieren, keine große Sache, nur Name und Anschrift.
Dann muss man ein Formular ausfüllen auf dem die Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestätigt, dass man in dem Ort wohnt in dem man kandidieren möchte.
Das ist nämlich Voraussetzung, aber auch das ist ziemlich schnell erledigt.
Zum Schluss noch ein Formular auf dem man zwei Vertrauenspersonen angeben muss.
Klingt schwierig, ist es aber nicht.
Diese Personen werden nur dafür gebraucht, um, falls noch Unterlagen fehlen oder Fragen seitens der Stadt oder der Gemeinde aufkommen, einen Ansprechpartner zu haben.
Da kann man sogar sich selbst als Vertrauensperson angeben und nur eine zweite wählen.
Also wirklich simpel.
Dann hat man die Sache erledigt und bekommt eine Bescheinigung, dass man alles ordnungsgemäß eingereicht hat.
Man kann übrigens als Einzelperson antreten, also ohne Parteizugehörigkeit und ohne Unterschriften von Anhängern.
Nun heisst es abwarten bis zur Wahl und dem Wahlergebnis.
Weitere Artikel zur Kommunalwahl:
Landeswahlleiter bietet Formular-Service im Internet an
Wählen gehen ist ‘cool’
Neue Kommunalwahlverordnung
Am 28.September finden in Brandenburg Kommunalwahlen statt.
Die Wahl der Kreistagsmitglieder, der Stadträte, der Gemeindevertreter und der Ortbeiräte.
In diesem Beitrag geht es um die Ortsbeiräte, Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher.
Damit auch in Zukunft die Interessen möglichst vieler Bürger in den Dörfern verwirklicht werden, werden engagierte Bürger als Kandidaten benötigt.
Und wer etwas bewegen möchte statt sich nur über ‘die da oben’ zu beklagen, der sollte kandidieren und sich einbringen.
Vielleicht haben sie mit dem Gedanken gespielt, aber nicht so richtig gewusst wie das geht ?
Dem seien folgende Informationen hoffentlich behilflich.
Um antreten zu können muss man sich im Bürgeramt, bewaffnet mit dem Personalausweis melden. Damit alles reibungslos funktioniert empfielt es sich zunächst das Bürgeramt anzurufen und sich mit der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter verbinden zu lassen.
Dann kann man sich gleich mit ihr oder ihm verabreden und die Sache dann in ca. 5 Minuten erledigen.
Wer sich hier etwas geniert, kann auch einfach mal so im Bürgeramt vorbeischauen und fragen.
Dort muss man im Wesentlichen 3 Formulare ausfüllen.
Zunächst eine Einwilligungserklärung dass man bereit ist zu kandidieren, keine große Sache, nur Name und Anschrift.
Dann muss man ein Formular ausfüllen auf dem die Stadt- oder Gemeindeverwaltung bestätigt, dass man in dem Ort wohnt in dem man kandidieren möchte.
Das ist nämlich Voraussetzung, aber auch das ist ziemlich schnell erledigt.
Zum Schluss noch ein Formular auf dem man zwei Vertrauenspersonen angeben muss.
Klingt schwierig, ist es aber nicht.
Diese Personen werden nur dafür gebraucht, um, falls noch Unterlagen fehlen oder Fragen seitens der Stadt oder der Gemeinde aufkommen, einen Ansprechpartner zu haben.
Da kann man sogar sich selbst als Vertrauensperson angeben und nur eine zweite wählen.
Also wirklich simpel.
Dann hat man die Sache erledigt und bekommt eine Bescheinigung, dass man alles ordnungsgemäß eingereicht hat.
Man kann übrigens als Einzelperson antreten, also ohne Parteizugehörigkeit und ohne Unterschriften von Anhängern.
Nun heisst es abwarten bis zur Wahl und dem Wahlergebnis.
Weitere Artikel zur Kommunalwahl:
Landeswahlleiter bietet Formular-Service im Internet an
Wählen gehen ist ‘cool’
Neue Kommunalwahlverordnung