13:00 Uhr, 22.05.2021 | Coronalage in Cottbus
Labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen (kumuliert ab 10. Kalenderwoche 2020): | 5.888 |
Veränderung zum Vortag: | + 10 |
7-Tage-Inzidenz: | 56 |
Verstorbene Personen (Veränderung zum Vortag): | 204 (+ 0) |
Lage in den Krankenhäusern (Stand: 21.05.2021, 10:30 Uhr)
Covid-Patienten im Carl-Thiem-Klinikum: | 20 |
davon auf der ITS im CTK (davon Neuzugänge): | 11 (0) |
Altersdurchschnitt der Patienten auf der ITS im CTK: | 67,1 Jahre |
Betroffene Cottbuser Kindereinrichtungen (Stand: 21.05.2021, 10:30 Uhr)
Kitaeinrichtungen mit Quarantänefällen: | 1 |
Schulen mit Quarantänefällen: | 2 |
Gesamtzahl der in o. g. Einrichtungen positiv getesteten Kinder und Jugendlichen: | 3 |
Gesamtzahl der in o. g. Einrichtungen positiv getesteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: | 1 |
12:01 Uhr, 22.05.2021 | Corona-News: 63 Neuinfektionen im Landkreis Bautzen, zwei Todesfälle
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Sonnabend, 22. Mai 2021, insgesamt 63 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Darin enthalten sind 36 Nachmeldungen von PCR-Tests der vergangenen Tage.
78 weitere Patienten gelten als genesen. 788 Personen sind aktuell infiziert. 1.335 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Zwei Patienten im Alter von 81 und 86 Jahren sind verstorben. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Pandemiebeginn steigt damit auf 888.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 89 Corona-Patienten behandelt, 28 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 78,7.
Öffnungszeiten der Corona-Testzentren am Pfingstwochenende
Aufgrund des Feiertages sind am Montag viele der Testzentren nicht geöffnet. Folgende Corona-Testzentren im Landkreis Bautzen haben am Pfingstwochenende geöffnet.
https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen-corona-schnelltest-moeglichkeiten-am-pfingstwochenende-22746.php
Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes ist am Pfingstmontag nicht besetzt.
Lockerungen: Im Landkreis Bautzen ab Montag neue Corona-Regeln
Im Landkreis Bautzen liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI heute den fünften Werktag unter 100.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/Sonderausgabe_122021_vom_22.05.2021.pdf
Die Regelungen der Bundesnotbremse werden daher ab Montag durch die Regeln der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung abgelöst. Eine Rückkehr in die Bundesnotbremse müsste erfolgen, wenn der RKI-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.
Diese Veränderungen gelten ab Montag in Landkreis Bautzen
- Außengastronomie darf wieder öffnen
Ist ein Hausstand am Tisch gibt es keine Nachweispflichten. Sitzen zwei Hausstände am Tisch, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren, Genesene (max. 6 Monate nach Test, frühestens 28 Tage) oder vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfdosis, Ausnahme: Johnson & Johnson-Impfstoff nach erster Dosis oder Genesene mit einer Impfdosis). Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies dort angeboten wird. Alle Gäste müssen ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben.
Vollständige Impfungen können durch einen Impfausweis nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Genesung kann durch das damalige PCR-Testergebnis bzw. eine entsprechende Befundkopie des Hausarztes oder des Gesundheitsamts, hilfsweise auch die entsprechenden damaligen Quarantänebescheide erfolgen.
- Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
- Kontaktbeschränkungen: Es darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand mit fünf Personen drinnen, draußen mit maximal 10 Personen treffen. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Körpernahe Dienstleistungen können mit Kontakterfassung und negativem Test in Anspruch genommen werden. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Camping- und Caravaningplätze können öffnen, Ferienwohnungen können vermietet werden.
- Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit Kontakterfassung und negativem Test erlaubt. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich (auch Fitnessstudios), Kontaktsport im Außenbereich möglich, jeweils mit Kontakterfassung und negativem Test. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport auf Außenanlagen für Erwachsene sowie Kontaktsport für Gruppen bis zu 20 Minderjährige im Außenbereich (auch Außensportanlagen) möglich. Trainer müssen in jedem Fall einen negativen Testnachweis mit sich führen.
- Botanische und zoologische Gärten, Tierparks dürfen im Außenbereich mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind mit maximal 10 Teilnehmern bei Kontakterfassung und negativem Testnachweis möglich. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen dürfen auch für Gruppenunterricht mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
11:16 Uhr, 22.05.2021 | COVID-19: 176 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten im Land bei 3.704
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 176 erhöht. So sind insgesamt 107.601 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 22.05.2021, 00:00 Uhr, Quelle: http://corona.rki.de). In Brandenburg sind ungefähr 100.200 Menschen von ihrer COVID-19-Erkrankung genesen. So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei geschätzt 3.704.
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 22.05., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | 7-Tage-Fallzahl | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +7 | 6.029 | 33,5 | 62 | 220 (+0) |
Brandenburg a. d. H. | +13 | 2.283 | 49,9 | 36 | 82 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz | +12 | 5.868 | 55,2 | 55 | 204 (+0) |
Dahme-Spreewald | +1 | 6.982 | 34,0 | 58 | 246 (+0) |
Elbe-Elster | +11 | 7.054 | 70,7 | 72 | 243 (+1) |
Frankfurt (Oder) | +5 | 2.217 | 57,1 | 33 | 107 (+0) |
Havelland | +12 | 6.173 | 55,2 | 90 | 180 (+0) |
Märkisch-Oderland | +2 | 6.885 | 32,7 | 64 | 274 (+1) |
Oberhavel | +7 | 8.279 | 64,8 | 138 | 267 (+1) |
Oberspreewald-Lausitz | +8 | 7.301 | 51,2 | 56 | 264 (+0) |
Oder-Spree | +13 | 8.129 | 48,7 | 87 | 308 (+0) |
Ostprignitz-Ruppin | +2 | 4.133 | 23,3 | 23 | 151 (+0) |
Potsdam | +38 | 7.037 | 52,7 | 95 | 239 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +7 | 7.802 | 34,6 | 75 | 199 (+0) |
Prignitz | +6 | 3.215 | 40,7 | 31 | 162 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +7 | 7.567 | 99,4 | 113 | 187 (+0) |
Teltow-Fläming | +13 | 6.773 | 58,2 | 99 | 203 (+1) |
Uckermark | +12 | 3.874 | 50,4 | 60 | 161 (+0) |
Brandenburg gesamt | +176 | 107.601 | 49,4 | 1.247 | 3.697 (+4) |
Übersicht: 7-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / |
22.05. |
21.05. |
20.05. |
19.05. |
18.05. |
17.05. | Sonntag 16.05. |
15.05. |
14.05. | Feiertag 13.05. |
Barnim | 33,5 | 34,0 | 37,2 | 48,6 | 59,4 | 59,9 | 67,5 | 64,2 | 74,5 | 76,1 |
Brandenburg a. d. H. | 49,9 | 36,0 | 37,4 | 40,2 | 48,5 | 51,3 | 54,0 | 55,4 | 62,3 | 62,3 |
Cottbus | 55,2 | 51,2 | 61,2 | 67,2 | 78,3 | 77,2 | 71,2 | 75,2 | 103,3 | 98,3 |
Dahme-Spreewald | 34,0 | 40,4 | 35,1 | 43,9 | 42,7 | 43,3 | 48,6 | 50,4 | 51,5 | 61,5 |
Elbe-Elster | 70,7 | 62,9 | 60,9 | 81,5 | 98,2 | 97,2 | 99,2 | 114,9 | 129,6 | 147,3 |
Frankfurt (Oder) | 57,1 | 51,9 | 51,9 | 57,1 | 46,8 | 43,3 | 46,8 | 71,0 | 81,4 | 79,7 |
Havelland | 55,2 | 54,6 | 62,6 | 68,7 | 60,1 | 53,4 | 58,9 | 71,2 | 76,7 | 69,9 |
Märkisch-Oderland | 32,7 | 34,2 | 43,9 | 47,5 | 51,1 | 53,6 | 56,2 | 58,2 | 70,5 | 62,8 |
Oberhavel | 64,8 | 64,3 | 64,8 | 68,6 | 70,5 | 57,3 | 56,8 | 47,4 | 55,4 | 50,7 |
Oberspreewald-Lausitz | 51,2 | 51,2 | 51,2 | 57,6 | 74,1 | 76,8 | 75,9 | 91,4 | 96,0 | 105,1 |
Oder-Spree | 48,7 | 45,3 | 52,0 | 62,1 | 62,6 | 63,2 | 58,7 | 63,8 | 68,8 | 74,4 |
Ostprignitz-Ruppin | 23,3 | 21,2 | 32,4 | 35,4 | 46,5 | 47,5 | 47,5 | 44,5 | 50,6 | 48,6 |
Potsdam | 52,7 | 51,0 | 59,3 | 63,8 | 66,0 | 66,0 | 71,0 | 84,3 | 86,0 | 102,6 |
Potsdam-Mittelmark | 34,6 | 40,2 | 36,9 | 41,1 | 40,6 | 42,5 | 49,9 | 34,6 | 42,5 | 54,9 |
Prignitz | 40,7 | 32,8 | 31,5 | 31,5 | 40,7 | 39,4 | 39,4 | 39,4 | 46,0 | 61,7 |
Spree-Neiße | 99,4 | 102,9 | 99,4 | 79,1 | 87,9 | 92,3 | 89,7 | 96,7 | 96,7 | 98,5 |
Teltow-Fläming | 58,2 | 65,3 | 60,0 | 62,9 | 63,5 | 64,1 | 58,8 | 65,3 | 72,4 | 75,3 |
Uckermark | 50,4 | 42,9 | 45,4 | 38,7 | 56,3 | 59,7 | 68,1 | 65,6 | 80,7 | 90,0 |
Brandenburg gesamt | 49,4 | 49,1 | 51,4 | 55,8 | 60,4 | 59,8 | 61,7 | 64,4 | 72,3 | 76,3 |
7-Tage-Inzidenz ≤ 100 | Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz (https://www.rki.de/inzidenzen) an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100/150/165, gelten dort ab dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen des § 28b IfSG an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100/150/165, so treten an dem übernächsten Tag die jeweiligen Maßnahmen des § 28b IfSG außer Kraft. |
7-Tage-Inzidenz > 100 und ≤ 150 | |
7-Tage-Inzidenz > 150 und ≤ 165 | |
7-Tage-Inzidenz > 165 und ≤ 200 | |
7-Tage-Inzidenz ≥ 200 |
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.