In unserem Tagesüberblick haben wir vom 13.03.2020 bis 02.06.2020 über aktuelle Entscheidungen sowie Entwicklungen bezüglich der Corona-Maßnahmen und Fallzahlen in der Südbrandenburger und Lausitzer Region informiert. Ab dem 06.10.2020 ist der Tagesüberblick aufgrund der aktuellen Entwicklungen wieder aktiv.
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Aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen
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20:58 Uhr, 25.04.2021 | Brandenburg: Neue Regelungen für Schule, Kita und Sport
Brandenburgs Eindämmungsverordnung folgt dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes; die bundesweite Notbremse gilt auch im Land Brandenburg: Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165 je 100.000 Einwohnern müssen Schulen ab dem übernächsten Tag grundsätzlich in den Distanzunterricht übergehen und die vorschulische Kindertagesbetreuung wird – wie bereits der Hort – auf eine erweiterte Notbetreuung beschränkt. Zusammengefasst die wesentlichen Regelungen:
Bereich Schule
Die Eindämmungsverordnung unterscheidet zwischen zwei Zeiträumen:
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 26. April bis zum 30. April 2021:
- Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund-, Ober- und Gesamtschulen mit Grundschulteil), der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören besuchen weiter die Schule im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell), vorausgesetzt, es müssen nicht durch das Überschreiten der 165-Schwelle Schulen komplett in den Distanzunterricht gehen.
- Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (Jahrgangsstufen 10 an Ober- und Gesamtschulen, 12 am Gymnasium und 13 an Gesamtschulen und am beruflichen Gymnasium sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs) und im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs werden weiter im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet. Diese Regelung ist unabhängig vom Inzidenzwert.
- Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind weiter geöffnet (Präsenzunterricht). Die Sorgeberechtigten entscheiden in Abstimmung mit der Schulleitung über den Schulbesuch. Diese Regelung ist unabhängig vom Inzidenzwert.
- Die weiteren Schülerinnen und Schüler der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Leistungs- und Begabungsklassen und der beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs bleiben im Distanzunterricht.
Die Testpflichten gelten fort. Die Zutrittsverbote für Schulen für ungetestete Personen mit den vorgesehenen Ausnahmen sind weiter zu beachten.
Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufen findet während der Schulzeit in den Schulen eine Notbetreuung an den Tagen statt, an denen kein Präsenzunterricht im Rahmen des Wechselunterrichts durchgeführt wird. Die Voraussetzungen für eine Notbetreuung müssen weiterhin erfüllt sein. > Hort und Notbetreuung
Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 3. Mai 2021:
Bis zu einem Inzidenzwert von 165 werden alle Schülerinnen und Schüler im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet.
Unabhängig vom Inzidenzwert sind die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung geöffnet und werden die Schülerinnen und Schüler der aktuellen und künftigen Abschlussklassen im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet:
- Auch die Jahrgangsstufen 9 (künftige Abschlussklassen) und wie bisher die Jahrgangsstufe 10 der Ober- und Gesamtschulen sowie der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung;
- Auch die Jahrgangsstufen 11 (künftige Abschlussklassen) und wie bisher die Jahrgangsstufen 12 (Gymnasium) bzw. die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Gesamtschule, berufliches Gymnasium);
- letztes und zusätzlich das vorausgehendes Ausbildungsjahr (neue Abschlussjahr) des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs.
Für die Durchführung der Prüfungen (Haupttermine) ab dem 15. April 2021 gilt, dass der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen ausgesetzt wird, um gewährleisten zu können, dass die Prüfungen in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden
Die Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren erfolgt planmäßig unter Beachtung der Hygienevorschriften und der schulischen Hygienekonzepte.
Notbremse: Inzidenz über 165
Sobald laut – Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 165 Neuinfektionen für drei Tage ununterbrochen vorliegen, werden alle Schülerinnen und Schüler ab dem übernächsten Tag im Distanzunterricht beschult, mit Ausnahme der o.g. aktuellen und künftigen Abschlussklassen sowie der Förderschulen für geistige Entwicklung. Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 können einen Anspruch auf Notbetreuung in der Schule haben. Die Voraussetzungen sind gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt nachzuweisen.
Diese Einschränkungen gelten solange,
bis an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 unterschreitet – mit der Folge, dass mit Ablauf desjenigen Sonntags, der auf den übernächsten Tag folgt, die Einschränkungen enden und die von den Einschränkungen betroffenen Schülerinnen und Schüler die Schulen wieder im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht besuchen (d.h. der Wechselunterricht beginnt grundsätzlich wieder an einem Montag). Das für Bildung zuständige Ministerium kann einen früheren Tag bestimmen.
Einrichtungen der Erwachsenenbildung
Die Regelungen für die Schulen gelten auch für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen). Diese sind auch verpflichtet in den Wechselunterricht ab einer festgestellten Inzidenz von „100“ überzugehen, wobei dies entsprechend ihrer Struktur und den sowieso gebildet kleinen Gruppen (max. 5 Teilnehmende) gesonderte Lösungen erforderlich macht. Ab einer Inzidenz von 165 müssen die Einrichtungen der Erwachsenenbildung ebenfalls in den vollständigen Distanzunterricht wechseln.
Über diese und weitere Regelungen – sowie schulorganisatorische Einzelaspekte – wurden alle Schulen und Schulträger mit Schreiben vom 24.4.21 ausführlich informiert. > Corona Aktuell – Schule und Unterricht
Bereich Kita und Kindertagespflege
Bis zu einem Inzidenzwert von 165 sind alle vorschulischen Einrichtungen geöffnet, verbunden mit dem Appell an die Eltern, ihr Kind nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen.
Horte sind grundsätzlich geschlossen. Es findet eine erweiterte Notbetreuung statt. Zudem dürfen Schülerinnen und Schüler an den Tagen in den Hort gehen, an denen sie auch am Präsenzunterricht in der Primarstufe teilgenommen haben. Für die Kindertagespflegestellen gelten die Regelungen entsprechend, jeweils abhängig, ob die Kinder bereits die Schule besuchen.
Für Personen in der Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergarten, Hort, Kindertagespflege) gelten die Testpflichten fort. Eine Testpflicht für Kinder im vorschulischen Alter besteht nicht. Es wird aber eine freiwillige Testung dieser Kinder vorbereitet. Die Zutrittsverbote für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen mit den genannten Ausnahmen gelten fort. > Zutrittsverbot – Testpflicht
Notbremse: Inzidenz über 165
Sobald laut – Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der letzten sieben Tage pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ mehr als 165 Neuinfektionen für drei Tage ununterbrochen vorliegen, werden alle Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege ab dem übernächsten Tag geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten.
Notbetreuung
Bereits seit Montag voriger Woche gilt hierbei ein erweitere Notbetreuung. Einen Anspruch auf Notbetreuung in den Kindertagesstätten, in den Kindertagespflegestellen und in den Schulen der Primarstufe haben auch Kinder aus Familien, in denen nur eine im Haushalt des Kindes lebende sorgeberechtigte Personen in einem kritischen Infrastrukturbereich arbeitet. Zusätzlich ist auch eine Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen und Horten zulässig, wenn dies mit einem sozialen Unterstützungsbedarf von der jeweiligen Schule als sachgerecht angesehen wird. Dies können z.B. Kinder sein, die vom Distanzunterricht nicht erreicht werden. Alleinerziehende von Kindern im vorschulischen und schulischen Alter haben auch einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn anders die Kinder nicht betreut werden können. > Hort und Notbetreuung
(Wieder-) Öffnung der Einrichtungen
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinander folgenden Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage) die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so erfolgt die Wiedereröffnung an dem auf den „übernächsten Tag“ folgenden Montag, es sei denn, das für Bildung zuständige Ministerium bestimmt einen früheren Tag. Damit erhalten auch die Einrichtungsträger die Zeit, um sich auf den Wiedereinstieg in den Betrieb vorzubereiten.
Pandemiebedingte Einschränkungen der Betreuungskapazitäten
Soweit die Pandemie Auswirkungen auf die Betreuungskapazitäten hat, kann der Einrichtung die Erbringung der Betreuungsleistung (teilweise) unmöglich sein. Dies kann der Fall sein, wenn:
- die Kindertagesstätte oder Kindertagespflegestelle durch das zuständige Gesundheitsamt geschlossen wurde oder
- dem Einrichtungsträger kein bzw. zu wenig Personal in den Einrichtungen zur Verfügung steht und
- der Einrichtungsträger die in der Einrichtung betreuten nicht infektiösen Kinder nicht in anderen Einrichtungen unterbringen kann.
Solange die Kinder nicht selbst in Quarantäne sind, besteht ein Anspruch auf Notbetreuung fort. Das zuständige Jugendamt kann in diesen Fällen angesprochen werden. Über diese und weitere Regelungen wurden Eltern, Kita-Träger sowie alle an Kindertagesbetreuung Beteiligte mit Schreiben vom 23.4.21 ausführlich informiert. > Corona Aktuell – Kita und Hort
Bereich Sport
Die Ergänzungen und Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zielen darauf ab, den Infektionsschutz in den Ländern zu lockern. Vor diesem Hintergrund wurden die Sportregelungen in der Eindämmungsverordnung des Landes ans neue Bundesrecht redaktionell und systematisch angepasst; sie entfalten aber praktisch eine Lockerungswirkung in zwei Punkten:
Für den Fall der Überschreitung des Inzidenzwertes von „100“ gilt nunmehr, dass für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern zulässig ist. Bisher war ab einem Inzidenzwert von „100“ keine Sonderregelung für Kinder in Brandenburg vorgesehen.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb aller Bundes- und Landeskader darf auch bei einer Inzidenz von über „100“ auf allen Sportanlagen stattfinden; die bisherigen Beschränkungen auf die olympischen und paralympischen Sportarten sowie die räumliche Begrenzung auf Bundes-, Landes- und Olympiastützpunkten sind entfallen. Die neue Eindämmungs-Verordnung bestimmt für eine Inzidenz über 100: > Corona Aktuell – Individual- und Vereinssport
20:22 Uhr, 25.04.2021 | Spree-Neiße: Inzidenz fällt auf 222,4
Aktuelle Fallzahlen im Landkreis | Stand: 25.04.2021 |
Bestätigte Infektionen insgesamt | 7041 |
Veränderung zum Vortag | + 14 |
davon stationäre Behandlung | 15 |
Angeordnete Quarantäne (nicht enthalten positiv Getestete) | 839 |
davon geheilt | 6293 |
Anzahl der Todesfälle durch/oder in Verbindung mit Covid-19 | 181 |
Aktuell infizierte Personen | 567 |
7-Tage-Inzidenzwert * | 222,4 |
* Anzahl Neuinfektionen der letzten 7 Tage / 113720 (Einwohner LKSPN) * 100000
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen können.)
Infektionsfälle im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Kommune | Anzahl bestätigt |
---|---|
Amt Burg (Spreewald) | 685 |
Amt Döbern-Land | 690 (+ 1) |
Amt Peitz | 525 (+ 1) |
Gemeinde Kolkwitz | 466 |
Gemeinde Neuhausen/Spree | 269 |
Gemeinde Schenkendöbern | 225 |
nicht im Landkreis | 94 |
Stadt Drebkau | 309 |
Stadt Forst (Lausitz) | 969 (+ 5) |
Stadt Guben | 1035 (+ 4) |
Stadt Spremberg | 1552 (+ 3) |
Stadt Welzow | 222 |
19:59 Uhr, 25.04.2021 | Oder-Spree: Inzidenz steigt auf 155,5 / Weitere 41 Neuinfektionen
Im Landkreis Oder-Spree wurden laut Statistik des Robert Koch-Instituts im Laufe des gestrigen Tages 41 neue Fälle einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erfasst. Die 7-Tage-Inzidenz, die Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner, überschreitet seit dem 17. März 2021 in Oder-Spree den Wert von 100 und liegt am heutigen Tag (25. April 2021) bei 155,5 – der Wert für Brandenburg bei 125,9.
Nachdem der Bund das Infektionsschutzgesetz geändert hat und die Bundes-Notbremse seit dem 24. April greift, hat das Brandenburger Kabinett auch die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung angepasst. In Abhängigkeit von den Grenzwerten 100, 150 und 165 gelten laut Infektionsschutzgesetz unterschiedliche Einschränkungen. Erläuterungen zu Maßnahmen des Bundes finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Weitere Regelungen hat das Brandenburger Kabinett in der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung getroffen.
Kumuliert wurden seit Beginn des Pandemiegeschehens 7573 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Bisher gelten 6712 Infizierte als genesen. Die Zahl der im Kontext mit dem Coronavirus im Landkreis Oder-Spree zu beklagenden Todesfälle hat sich um einen erhöht und liegt bei 282.
Datengrundlage für alle Veröffentlichungen ist die Meldesoftware SurvNet des Robert Koch-Instituts. Die Daten können über das Dashboard für das Land Brandenburg abgerufen werden.
19:55 Uhr, 25.04.2021 | Elbe-Elster: Inzienz sinkt auf 158,11 / Weitere 23 Neuinfektionen
positiv Getestete seit Beginn der Pandemie: | 6.548 | (+ 23 zum Vortag) |
davon aktuell aktive Fälle: | 389 | (+16 zum Vortag) |
genesene Personen: | 5.940 | (+ 6 zum Vortag) |
bestätigte 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: | 158,11 | (164 am Vortag) |
stationär behandelte Personen: | 27 | (Stand 23.04.21) |
davon intensivmedizinisch: | 10 | (Stand 23.04.21) |
verstorben: | 219 Personen | (+1 zum Vortag) |
Personen in Isolation bzw. häusliche Quarantäne: | 920 | (+ 260 zur Vorwoche) (Stand 23.04.21) |
19:34 Uhr, 25.04.2021 | Dahme-Spreewald: Inzidezwert fällt auf 107,1
Aktuelle Fallzahlen LDS laut Dashboard LAVG | |
bestätigte Infektionen | 6.499 |
Veränderung zum Vortag | +0 |
Todesfälle | 235 |
Genesene | 5.826 |
aktuell infizierte Personen | 438 |
davon in stationärer Behandlung | – |
7-Tage-Inzidenz | 107,1 |
(Die Abweichungen zwischen den Fallzahlen des LAVG und derer des Landkreises Dahme-Spreewald zu den einzelnen Kommunen beruhen auf dem Meldeverzug und auf Abweichungen bei der Datenübermittlung und Datenerfassung. Die Fallzahlen der einzelnen Kommunen bilden kein eindeutiges Bild zum Infektionsgeschehen der einzelnen Kommunen ab, da beispielsweise Pflegeeinrichtungen einen Hotspot darstellen und erhöhte Fallzahlen aufweisen.) |
19:07 Uhr, 25.04.2021 | Oberspreewald-Lausitz: Inzidenz sinkt auf 156,4 / Weitere 35 neue Fälle
Landkreis | OSL |
Neufälle im 24h-Vergleich | 35 |
bestätigte Fälle | 6.881 |
aktuelle Fälle | 387 |
davon stationär im Klinikum Niederlausitz in Behandlung | 10 (Stand 23.04.) |
Genesene | 6.233 |
Sterbefälle | 261 |
in Quarantäne | 783 (Stand: 22.04.) |
7-Tage-Inzidenz | 156,4 |
Stand: 25.04.2021
19:00 Uhr, 25.04.2021 | Fallzahlen aus dem Sana-Herzzentrum Cottbus
Anzahl der aktuell behandelten Covid-19 Patienten im SHC gesamt | davon Patienten mit intensivmedizinischer Betreuung | Anzahl intensivmedizinisch betreuter Patienten auf ECMO Plätzen |
1 | 1 | 0 |
17:13 Uhr, 25.04.2021 | Cottbus: Inzidenz bei 176 / Weitere zhen Neuinfektionen
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus ist auf kumuliert 5.482 gestiegen. Das sind 10 positive Testergebnisse mehr als am Vortag. Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 176. 193 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind verstorben. Im Sana-Herzzentrum werden nach Klinikangaben 1 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt, davon 1 auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 25.04.2021, 14:30 Uhr).
11:45 Uhr, 25.04.2021 | COVID-19: 365 neue Fälle in Brandenburg
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 365 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 99.873 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 25.04.2021, 00:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 89.348 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit (+296 im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktuell Infizierten und Erkrankten bei 7.023 (+64).
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 25.04., 00:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert ab 10. KW 2020 (24-h-Vergleich) |
Barnim | +35 | 5.577 | 83,7 | 210 (+0) |
Brandenburg a. d. H. | +14 | 2.076 | 126,1 | 79 (+0) |
Cottbus/Chóśebuz | +22 | 5.472 | 187,6 | 193 (+0) |
Dahme-Spreewald | +0 | 6.499 | 107,1 | 235 (+0) |
Elbe-Elster | +23 | 6.548 | 158,1 | 219 (+1) |
Frankfurt (Oder) | +0 | 2.002 | 138,5 | 97 (+0) |
Havelland | +0 | 5.670 | 103,7 | 171 (+0) |
Märkisch-Oderland | +32 | 6.426 | 133,3 | 257 (+2) |
Oberhavel | +33 | 7.737 | 105,7 | 248 (+0) |
Oberspreewald-Lausitz | +35 | 6.881 | 156,3 | 261 (+0) |
Oder-Spree | +41 | 7.573 | 155,5 | 282 (+1) |
Ostprignitz-Ruppin | +18 | 3.968 | 114,3 | 144 (+1) |
Potsdam | +32 | 6.319 | 124,2 | 238 (+0) |
Potsdam-Mittelmark | +22 | 7.312 | 102,5 | 192 (+0) |
Prignitz | +12 | 3.012 | 109,0 | 155 (+0) |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | +14 | 7.041 | 222,5 | 181 (+0) |
Teltow-Fläming | +17 | 6.282 | 110,0 | 191 (+0) |
Uckermark | +15 | 3.478 | 111,0 | 149 (+0) |
Brandenburg gesamt | +365 | 99.873 | 125,9 | 3.502 (+5) |
Die relevanten Corona-Daten werden täglich aktualisiert mit Diagrammen und Grafiken auf einem sogenannten Dashboard für das Land Brandenburg dargestellt: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Übersicht: 7-Tages-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien Städte
Landkreis / | 25.04. | 24.04. | 23.04. | 22.04. | 21.04. | 20.04. | 19.04. |
Barnim | 83,7 | 67,5 | 72,3 | 81,0 | 83,7 | 93,4 | 93,9 |
Brandenburg a. d. H. | 126,1 | 127,5 | 141,3 | 119,1 | 120,5 | 105,3 | 109,4 |
Cottbus/Chóśebuz | 187,6 | 192,6 | 194,6 | 196,6 | 201,6 | 191,6 | 189,6 |
Dahme-Spreewald | 107,1 | 125,3 | 138,8 | 131,7 | 133,5 | 142,9 | 144,6 |
Elbe-Elster | 158,1 | 164,0 | 165,0 | 157,1 | 184,6 | 191,5 | 187,6 |
Frankfurt (Oder) | 138,5 | 150,6 | 147,2 | 159,3 | 154,1 | 145,5 | 133,3 |
Havelland | 103,7 | 122,1 | 132,5 | 131,3 | 135,6 | 138,7 | 135,6 |
Märkisch-Oderland | 133,3 | 133,8 | 133,8 | 156,3 | 143,0 | 139,5 | 145,6 |
Oberhavel | 105,7 | 103,8 | 109,4 | 109,9 | 115,1 | 122,6 | 128,2 |
Oberspreewald-Lausitz | 156,3 | 161,8 | 172,8 | 157,3 | 171,9 | 185,6 | 187,4 |
Oder-Spree | 155,5 | 146,0 | 160,0 | 176,2 | 172,3 | 172,3 | 177,8 |
Ostprignitz-Ruppin | 114,3 | 112,3 | 95,1 | 91,0 | 92,0 | 101,2 | 102,2 |
Potsdam | 124,2 | 124,2 | 124,8 | 116,5 | 109,2 | 104,8 | 105,9 |
Potsdam-Mittelmark | 102,5 | 107,6 | 115,0 | 128,4 | 127,4 | 126,5 | 138,5 |
Prignitz | 109,0 | 97,2 | 119,5 | 126,1 | 130,0 | 133,9 | 128,7 |
Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa | 222,5 | 240,1 | 219,0 | 200,5 | 219,0 | 223,4 | 178,5 |
Teltow-Fläming | 110,0 | 120,0 | 120,0 | 127,1 | 128,8 | 137,1 | 141,8 |
Uckermark | 111,0 | 121,1 | 131,2 | 158,1 | 144,6 | 142,9 | 143,8 |
Brandenburg gesamt | 125,9 | 129,5 | 133,8 | 137,0 | 138,5 | 141,0 | 141,3 |
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7-Tage-Inzidenz > 100 und < 150 |
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7-Tage-Inzidenz > 150 und < 165 |
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7-Tage-Inzidenz > 165 und < 200 |
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7-Tage-Inzidenz ≥ 200 |
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Notbremse (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung): Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, hat die zuständige Behörde die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen weitere Maßnahmen, unter anderem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr sowie schärfere Kontaktbeschränkungen (Angehörige des eigenen Haushalts und eine weitere haushaltsfremde Person; dazugehörige Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet). Sobald (ab dem 18. April 2021) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; eine umfassende Notbetreuung wird gewährleistet.
Hinweise zu den Fallzahlen und Meldungen
Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Neuinfektionen sind alle mittels PCR bestätigten Infektionsfälle. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Meldesoftware (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Lage ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind unvermeidbar.
Meldeverfahren: Das Land Brandenburg leitet täglich die Daten der laborbestätigten COVID-19-Fälle an das Robert Koch-Institut (RKI) weiter, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten über die vom RKI zur Verfügung gestellte Meldesoftware SurvNet@RKI> bis spätestens 19:00 Uhr an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) gemeldet wurden. Nach einer Plausibilitätsprüfung leitet das LAVG diese Daten bis spätestens 20:00 Uhr an das RKI weiter. Seitens des RKI erfolgen ab 20:00 Uhr weitere Prüfungs- und Auswertungsroutinen anhand eines Regelwerkes. Eine Voraussetzung ist unter anderem das Vorliegen eines positiven PCR-Befundes. Die Daten werden vom RKI einmal täglich jeweils um 0:00 Uhr aktualisiert und veröffentlicht.
Die Berechnung der 7-Tage Inzidenz erfolgt auf Grundlage des tatsächlichen Erkrankungsfalles bzw. bei Nichtvorhandensein des Meldedatums des Infektionsfalles dividiert durch die Anzahl der Einwohner mal 100.000. Neuinfektionsfälle, deren tatsächliches Erkrankungsdatum länger als 7-Tage zurückliegen finden bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz keine Berücksichtigung. Eine Summation der Neuinfektionen als Rechengrundlage führt leider zu abweichenden Ergebnissen, da diese das tatsächliche Erkrankungsdatum nicht berücksichtigen.
Bei der Zahl der Genesenen handelt es sich um geschätzte Werte. Im Allgemeinen werden die aus dem ambulanten Bereich gemeldeten Infizierten nach 14 Tagen, gemäß RKI-Standard, als genesen betrachtet. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die Zahl der aktiv Erkrankten ergibt sich wie folgt: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.