Im Landkreis Dahme-Spreewald werden weitere Schritte zur Tierseuchenabwehr der Afrikanischen Schweinepest unternommen. Dazu hat der Landkreis eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Bisher gibt es im Landkreis nach wie vor keinen bestätigten ASP-Fall. Zu den Maßnahmen zählt die intensivierte Fallwildsuche und Bergung im gefährdeten Gebiet nahe der Landkreisgrenzen zu Spree-Neiße und Oder-Spree sowie die Errichtung eines Schutzzaunes in der “weißen Zone”. Das gab der Landkreis bekannt.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) werden im Dahme-Spreewald-Kreis weitere Schritte zur Tierseuchenabwehr unternommen. Dazu zählt die intensivierte Fallwildsuche und Bergung auf dem unwegsamen Areal im gefährdeten Gebiet nahe der Landkreisgrenzen zu Spree-Neiße und Oder-Spree. Bisher konnten mehrere eingesetzte Suchtrupps − unterstützt von ortskundigen Jagdberechtigten sowie Mitarbeitern der Oberförsterei Lieberose – gut 700 Hektar Fläche absuchen. Zum Auffinden von toten Wildschweinen kommen auch Flugdrohnen mit Wärmebildkameras zum Einsatz. Schwerpunktmäßig wurden zuletzt land- und forstwirtschaftliche Flächen abgesucht, um Ausnahmen von der geltenden Nutzungsuntersagung zu ermöglichen. Die bislang beantragten Landwirtschaftsflächen im gefährdeten Gebiet sind unterdessen komplett abgesucht.
Kein bestätigter ASP-Fall in Dahme-Spreewald
Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es nach wie vor keinen bestätigten ASP-Fall − alle bisher rund 30 gefundenen Kadaver sind negativ getestet worden. Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Für den Menschen ist die anzeigepflichtige Tierseuche ungefährlich. Dahme-Spreewalds ASP-Krisenstab hat sich gestern zum aktuellen Lagegeschehen verständigt. Im Lübbener Kreistagssaal hat der Landrat Stephan Loge und die Verwaltungsspitze zusammen mit Vertretern des Veterinäramts, der unteren Jagdbehörde, des Straßenverkehrsamts sowie des Amtes Lieberose/Oberspreewald, des Landesbetriebs Forst und Bauernverbandes Südbrandenburg unter anderem die weitere Fallwildsuchstrategie und notwendige Beschaffungsmaßnahmen abgestimmt.
Infoveranstaltungen durchgeführt
Nach einer durchgeführten Informationsveranstaltung für Landwirte sind gestern erneut betroffene Jäger des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone der Einladung der Kreisverwaltung nach Lieberose gefolgt, um vor Ort den aktuellen ASP-Stand durch die Amtstierärztin Dr. Jana Guth sowie Mitarbeiter der Veterinär- und der unteren Jagdbehörde erläutert zu bekommen. Wildtierexperte Egbert Gleich vom Brandenburger Landeskompetenzzentrum Forst in Eberswalde informierte die Anwesenden zu Jagdstrategien. Gegenstand der Veranstaltung war zudem die Ausnahmegenehmigungen vom Nutzungsverbot für land- und forstwirtschaftliche Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen Kerngebiet).
Ausnahmen vom Nutzungsverbot
Brandenburgs Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat diese Ausnahmen nun erweitert. So gibt es jetzt auch Voraussetzungen unter anderem für die Ernte von Mais, Sonnenblumen und Feldgemüse, für die Herbstbestellung und für Gartenbau-Kulturen sowie fischereiwirtschaftliche Tätigkeiten. Einen entsprechend überarbeiteten Erlass hat der Landkreis Dahme-Spreewald gestern vom Verbraucherschutzministerium erhalten. Zuvor müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen jedoch von behördlich eingesetzten Personen beziehungsweise den Fallwildsuchteams und Drohnen vollständig auf tote oder kranke Wildschweine abgesucht werden. Erst wenn eine Fläche durch den Landkreis amtlich freigeben ist, können Land- und Forstwirte diese wieder antragsgemäß nutzen. Weitere Hinweise dazu sind dem Erlass auf dem Internetauftritt des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info/de/asp zu entnehmen.
Tierseuchen-Allgemeinverfügung bündelt ASP-Regeln
Konkrete Vorgaben zu den Nutzungsverboten und Ausnahmen für Jagdausübungsberechtigte, Landwirte, Schweinehalter und übrige Personen in Dahme-Spreewald finden sich in der gestern in Kraft getretenen ASP-Tierseuchen-Allgemeinverfügung (Amtsblatt Nr. 30 – 2020) des Landkreises. Damit treten die drei bisher geltenden Verfügungen der Amtstierärztin zur Schweinepest vom Dezember 2019 und September 2020 außer Kraft. In der nun geltenden Tierseuchen-Allgemeinverfügung bleiben jedoch das bisher amtlich festgelegte gefährdete Gebiet und die Pufferzone des Landkreises exakt erhalten. Auch die in diesen Restriktionsgebieten bislang verfügten Maßnahmen sind nur geringfügig angepasst worden. Neu geregelt ist jedoch, dass Schweinehalter sowie Land- und Forstwirte für bestimmte Nutzungsuntersagungen Ausnahmen bei der Veterinärbehörde schriftlich beantragen können. Beispielsweise für das Verbringen von Schweinen in einen Betrieb oder die Maisernte.
Zaunbau für „weiße Zone“ entsteht
Angeordnet ist in der jüngsten ASP-Verfügung zudem die Errichtung eines wildschweinsicheren Zaunes im gefährdeten Gebiet des Dahme-Spreewald-Territoriums. Ein sogenannter Wildknotengeflechtzaun soll mit einer Länge von knapp einem Kilometer östlich des Jamlitzer Ortsteils Leeskow gebaut werden. Dieser Zaunabschnitt ist ein kleiner Teil des äußeren Rings der sogenannten „weiße Zone“. Dabei handelt es sich um einen mindestens fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet Sembten/Neuzelle wie ein Halbkreis auf dem Gebiet der Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald umschließt. Dieser Streifen hat eine Fläche von rund 320 Quadratkilometern und wird mit zwei festen Zaun-Reihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert. Parallel wird an der brandenburgisch-polnischen Seite entlang Oder und Neiße zur Gefahrenabwehr ebenfalls ein fester Wildschutzzaun gebaut. Die Einzäunung der „weißen Zone“ startet jetzt am äußeren Rand unter anderem im Landkreis Oder-Spree in der Gemeinde Vogelsang und Ziltendorf (Amt Brieskow-Finkenheerd). Der schwarzwildsichere Wildschutzzaun (sogenanntes Knotengeflecht) wird eine Höhe von zirka 120 Zentimeter oberhalb des Bodens haben und an Holzpfosten befestigt werden. Wann der Zaunbau in Dahme-Spreewald startet, ist noch unklar. Das Land koordiniert den Bau und trägt die Kosten. Für den Bau wurden externe Firmen beauftragt, die vor Ort zum Teil auch von Landwirten unterstützt werden. Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll in der „weißen Zone“ der Schwarzwildbestand im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung soweit wie möglich reduziert werden. Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. Seitdem wurde bislang bei insgesamt 53 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen, davon 9 im Landkreis Spree-Neiße, 42 im Landkreis Oder-Spree und 2 im Landkreis Märkisch-Oderland (Stand: 08.10.2020).
Jagdausübungsberechtigte
Mit der nun geltenden ASP-Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Landkreises wurde zudem angeordnet, dass Jagdausübungsberechtigte auch außerhalb der bestehenden ASP-Restriktionszonen Dahme-Spreewalds (gefährdete Gebiet und Pufferzone) folgende Maßnahmen durchführen sollen:
- Flächendeckend verstärkte Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes
- Verstärkte Suche nach verendeten Wildschweinen (Fallwildsuche)
- Anzeige, Kennzeichnung und Probennahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweines, einschließlich Unfallwild.
Fallwildmeldung
Sollten Privatpersonen ein totes Wildschwein entdecken, ist dies niemals anzufassen. Der Fund ist umgehend dem Kreisveterinäramt mit genauer Beschreibung des Fundortes unter der Tel.: 03546 20-1613 oder per E-Mail an [email protected] zu melden. Nach Möglichkeit wird zudem erbeten, ein Foto vom Kadaver sowie die GPS-Koordinaten des Fundortes per Smartphone mitzuteilen.
Red. / Presseinfo