Brandenburgische Unternehmen, die polnische Berufspendler beschäftigen, können ab Dienstag, 14. April, 12:00 Uhr, bei den märkischen Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern die von der Landesregierung zugesagte Aufwandsentschädigung für polnische Pendler beantragen. Das Antragsformular, mit dem die Unternehmen bei der jeweiligen Kammer ihren Unterstützungsbedarf anzeigen, steht dann auf den Websites der Kammern bereit. Um Unternehmen mit polnischen Grenzpendlern die Unterstützung in einem möglichst unkomplizierten Verfahren zukommen zu lassen, hat das brandenburgische Wirtschaftsministerium eine Vereinbarung mit den Kammern getroffen. Danach wird die Unterstützung durch die am Betriebssitz zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern an die Unternehmen ausgezahlt. Nicht kammerangehörige Unternehmen wie insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens und landwirtschaftliche Betriebe erhalten die Unterstützung durch die regional zuständigen Industrie- und Handelskammern.
Mit dem täglichen Pendeln zwischen Polen und Deutschland war es seit dem 27. März vorbei. An jenem Tag verhängte Polen aufgrund der Corona-Pandemie eine zweiwöchige Quarantäne für alle Einreisenden. Über 14.000 Pendler aus Polen sind von dieser Verfügung betroffen. Ihnen fehlt das Einkommen, den deutschen Betrieben die Arbeitskräfte. Das Land Brandenburg hat deshalb einen Fonds aufgelegt, um polnischen Pendlern den Mehraufwand für ein Hierbleiben während der Pandemie zu erstatten. Die Aufwandsentschädigung seitens des Landes wird rückwirkend ab dem 27. März und so lange, wie die ursächlichen Quarantäne-Maßnahmen der polnischen Seite für die Betroffenen in Kraft sind; längstens aber für (zunächst) drei Monate gewährt.
„Die polnischen Pendler leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Wirtschaft. Ich bin allen Pendlern, die seit dem 27. März nicht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, sehr dankbar dafür, dass sie in Brandenburg geblieben sind. Ich danke aber auch den Unternehmen, dass sie in der schwierigen Lage die entsprechenden Rahmenbedingungen für die polnischen Kolleginnen und Kollegen geschaffen haben“, sagte heute Brandenburgs Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach. Den Arbeitgebern dankte Steinbach auch für ihre Geduld, da es einige Tage gedauert hat, bis das Procedere zum Auszahlen der Unterstützung geregelt werden konnte. „Ich bin froh, dass die Unternehmen die Mehraufwendungen vorfinanziert und damit dazu beigetragen haben, dass viele der polnischen Pendler bei uns geblieben sind. Unsere Wirtschaft ist dringend auf die Arbeitskräfte aus dem Nachbarland angewiesen.“
Hintergrund: Berufspendler unterliegen seit dem 27. März einer 14-tägigen Quarantäne in Polen, wenn sie nach der Arbeit in Deutschland wieder in ihr Heimatland einreisen. Damit die Pendler weiterhin in Brandenburg arbeiten konnten und können, haben Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach am 26. März entschieden, dass Arbeitgeber von polnischen Grenzpendlern ab 27. März eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit wird der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen.
Aufwandsentschädigung bei IHKs und HWKs beantragen
Für Betriebe, die ihren Sitz in Cottbus, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald haben, ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus zuständig – sofern es kein Handwerksbetrieb ist, da ist die jeweilige Handwerkskammer zuständig. Auch medizinische Einrichtungen und Landwirtschaftsunternehmen beantragen die Aufwandsentschädigung bei der IHK Cottbus. Der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zur Überweisung läuft über die IHK. Arbeitgeber müssen die Unterkünfte im Voraus bezahlen. Die Soforthilfe durch das Land erfolgt rückwirkend vom 27. März bis Ende Juni 2020.
„Die Maßnahme schafft etwas Sicherheit, um die dringend benötigten polnischen Arbeitskräfte in den Südbrandenburger Betrieben zu halten. Für das bisherige finanzielle Engagement bedanken wir uns bei den Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir werden deren Anträge nach Ostern schnellstmöglich bearbeiten“, sagt Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Handwerkskammertagspräsident Robert Wüst: „Für die märkische Wirtschaft sind polnische Arbeitnehmer unverzichtbar. Die Wirtschaftsräume sind gerade im Land Brandenburg eng miteinander verwoben. Mehr als 14.000 polnische Berufspendler sind in märkischen Betrieben tätig. Unsere Unternehmen haben in diesen Tagen mit den verschiedensten Herausforderungen zu kämpfen, um ihre Betriebe am Laufen zu halten. Dabei zählt auch jeder einzelne Mitarbeiter. Deshalb war es richtig, dass das Land die Betriebe unterstützt und den Mehraufwand für die in Deutschland bleibenden Pendler aus Polen übernimmt. Für die Handwerkskammern war es selbstverständlich, das Pendlerprogramm zu unterstützen und dessen Abwicklung zu übernehmen.“
Antragstellung unter: www.cottbus.ihk.de/pendlerbett
Coronahilfe-Hotline: 0355 365-1111
E-Mail: [email protected]
Die IHK Cottbus bietet am 16. April, 11:00 – 12:00 Uhr ein Webinar zum Antragsverfahren an. Infos unter: www.cottbus.ihk.de/webinar
Informationen zur Antragsstellung bei den anderen IHKs und HWKs:
IHK-Bezirk Ostbrandenburg: http://ihk-obb.de/pendlerbett
IHK-Bezirk Potsdam: www.ihk-potsdam.de/pendlerbett