Verkehrsministerin Kathrin Schneider hat heute mit den Mitgliedern des Drebkauer Unternehmerforums über die Konsequenzen des Urteils zur B169 und das weitere Vorgehen beraten.
„Die Bundesstraße 169 ist eine wichtige Lebensader für die Lausitz. Die Lausitz ist Industrieregion. Die Unternehmen in den Industriestandorten wie Spremberg, Schwarze Pumpe, Welzow oder Großräschen nutzen die Bundesstraße als Verbindung zwischen den Standorten oder als Zufahrt zur Autobahn. Es müssen Lösungen gefunden werden, die diese wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigen und gleichzeitig die berechtigten Forderungen der Bürgerinnen und Bürger nach Lärmschutz aufgreifen. Das Land treibt die Planung für die vier noch fehlenden Umgehungsstraßen entlang der B 169 mit Hochdruck voran. Dennoch braucht die Schaffung von Baurecht Zeit. Als Zwischenlösung verhandeln wir mit dem Bund über kurzfristig realisierbare Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner/innen“, sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider im Gespräch mit Drebkauer Unternehmen.
Die B 169 zwischen den Autobahnen A 13 und A 15 ist als wichtiger Bestandteil der Oder-Lausitz-Straße mit den 4 Teilprojekten Ortsumfahrung Allmosen, Ortsumgehung Lindchen, Ortsumgehung Neupetershain-Nord und Ortsumgehung Klein Oßnig/Klein Gaglow/Annahof im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Aufnahme der Teilprojekte in das Planungsprogramm des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg ist erfolgt.
Für die Ortsumgehung Allmosen ist die Vorplanung abgeschlossen. Der technische Entwurf wurde beauftragt. Dabei werden die relativ kurzen Ausbauabschnitte (südlich rund 1,2 Kilometer bis zum Ende des bereits ausgebauten Abschnitts Richtung Senftenberg; nördlich rund 1,4 Kilometer bis zur geplanten Ortsumgehung Lindchen) einbezogen.
Die Bedarfsplanmaßnahme B169 Klein Gaglow/ Annahof/ Klein Oßnig ist erstmalig im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans eingeordnet. Der Planungsauftrag wurde im ersten Halbjahr 2017 ausgelöst. Das Projekt befindet sich in der Vorplanung. Derzeit wird durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg die Notwendigkeit der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens geprüft.
pm/red