Zu den aktuellen Entwicklungen erklärt die Lausitzer Landtagsabgeordnete Monika Schulz-Höpfner (CDU):
„Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern von betroffenen Gemeinden und Interessenvertretern steht jetzt fest, dass die Schlichtungsstelle für Bergbauschäden noch in diesem Jahr eingerichtet wird. Auch die Finanzierung für dieses Jahr ist gesichert. Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle Ende September ihre Arbeit aufnimmt. Damit hätten die von Bergbauschäden betroffenen Haus- und Grundstücksbesitzer in der Brandenburger Braunkohleregion endlich einen unabhängigen Ansprechpartner in einem für alle transparenten und nachvollziehbaren Verfahren. Die bisherige Verfahrensweise der Anerkennung von Bergbauschäden war äußerst intransparent und abhängig vom jeweiligen Wohlwollen des Schadens verursachenden Unternehmens.
Den Betroffenenvertretern wurde zugesichert, dass die Einrichtung der Schlichtungsstelle in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus allein aus organisatorischen Gründen erfolgt um eine zügige Funktionsfähigkeit der Schlichtungsstelle herzustellen. Diese Entscheidung wurde vorab vom „Netzwerk Bergbaugeschädigter e.V. der Lausitzer Braunkohleregion“ kritisch gesehen, die wegen der räumlichen und inhaltlichen Unabhängigkeit der Institution die Anbindung der Schlichtungsstelle am Menschenrechtszentrum gefordert hatten.
Eine regelmäßige Überprüfung der Arbeit der Schlichtungsstelle ist unerlässlich und sollte erstmalig nach 2 Jahren erfolgen.“
Mit einer Schlichtungsstelle soll den Bergbauschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren eine sachgerechte Hilfe in Bergbauschadensfällen angeboten werden. An die Schlichtungsstelle können sich Bergschadensbetroffene wenden, wenn sie mit dem Ergebnis des direkten Einigungsversuchs mit dem Bergbauunternehmen nicht einverstanden sind. Mit hohen Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzungen zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche gegen das bergbaubetreibende Unternehmen könnten damit vermieden werden. Nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren steht den Betroffenen jederzeit der Rechtsweg offen.