Nach Anlauf der Untersuchungen zur Ursache des Grundbruches vom 12.10.2010 im Kippenbereich des sächsischen Tagebaus Spreetal (Foto 2) hat die LMBV in Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) sowie dem Sächsischen Oberbergamt (SOBA) vorsorglich Sperrbereiche in weiteren gekippten Bereichen der Lausitz ausgeweitet.
Die LMBV hat nach dem Grundbruch weitere gekippte Bereiche in der Lausitz einer erneuten Bewertung unterzogen.
Im Ergebnis dessen und bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse des Grundbruches vom 12.10.2010 werden ab sofort und vorsorglich weitere Kippenbereiche in den Tagebaufeldern Seese/Schlabendorf, Greifenhain, Lauchhammer, Meuro und der Restlochkette sowie Spreetal/Bluno, Laubusch, Lohsa und den Trebendorfer Feldern großräumig für eine öffentliche Nutzung vorübergehend gesperrt. Die in diesem Bereich ansässigen und tätigen Firmen bzw. Eigentümer werden parallel durch die LMBV und das LBGR sowie dem SOBA über diese Maßnahmen informiert.
Die LMBV weist nochmals darauf hin, dass das Betreten dieser zusätzlich gesperrten Kippen-Bereiche verboten ist !
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
Foto 2 © Klinikum Niederlausitz GmbH
Nach Anlauf der Untersuchungen zur Ursache des Grundbruches vom 12.10.2010 im Kippenbereich des sächsischen Tagebaus Spreetal (Foto 2) hat die LMBV in Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) sowie dem Sächsischen Oberbergamt (SOBA) vorsorglich Sperrbereiche in weiteren gekippten Bereichen der Lausitz ausgeweitet.
Die LMBV hat nach dem Grundbruch weitere gekippte Bereiche in der Lausitz einer erneuten Bewertung unterzogen.
Im Ergebnis dessen und bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse des Grundbruches vom 12.10.2010 werden ab sofort und vorsorglich weitere Kippenbereiche in den Tagebaufeldern Seese/Schlabendorf, Greifenhain, Lauchhammer, Meuro und der Restlochkette sowie Spreetal/Bluno, Laubusch, Lohsa und den Trebendorfer Feldern großräumig für eine öffentliche Nutzung vorübergehend gesperrt. Die in diesem Bereich ansässigen und tätigen Firmen bzw. Eigentümer werden parallel durch die LMBV und das LBGR sowie dem SOBA über diese Maßnahmen informiert.
Die LMBV weist nochmals darauf hin, dass das Betreten dieser zusätzlich gesperrten Kippen-Bereiche verboten ist !
Quelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
Foto 2 © Klinikum Niederlausitz GmbH