Der Landkreis Bautzen will die einrichtungsbezogene Impfpflicht für seine Beschäftigten in der Pflege und im medizinischen Bereich nicht umsetzen. Das hat Vizelandrat Udo Witchas (CDU) gestern vor hunderten Demonstranten gesagt. Danach brach Jubel in der Menge aus. Seinen Worten zufolge wird es kein Berufs- und Betretungsverbot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 16. März geben. Mittlerweile hat das sächische Kabinett diese Aussagen scharf verurteilt und klargestellt, dass auch im Kreis Bautzen die vom Bundestag beschlossene Pflicht gelten wird (zum aktuellen Bericht) . Kurz zuvor hatte Landrat Michael Harig bereits an Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer einen Brief geschrieben. Darin bittet er den Landesschef, sich auf Bundesebene für die Verschiebung bzw. die komplette Aufhebung der Impfpflicht einzusetzen. In der Begründung sieht der Landkreis die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems als gefährdet. So heißt es im Brief unter anderem : “Protestnoten und symbolisch zurückgegebene Ausbilungszeugnisse gehen täglich bei uns ein. Von Ärzten wird berichtet, dass die relativ wenigen, welche derzeit eine Erst- oder Zweitimpfung vornehmen lassen zunehmend gereizt reagieren und das Vertrauen in unser System verlieren”. Harig betont allerdings auch, dass damit die Wirksamkeit der Impfung als Instrument der Pandemiebekämpfung nicht in Zweifel gezogen werden soll. Eine Reaktion der Landesregierung steht noch aus.
Vom Landkreis Bautzen heißt es dazu:
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte nach Auffassung von Landrat Michael Harig verschoben oder komplett aufgehoben werden. “Gesetzliche Regelungen sollten nur dann getroffen werden, wenn deren Umsetzung machbar und damit verbundene Ziele erreichbar sind. Beides ist nicht gegeben”, so Harig.
In einem Schreiben an Ministerpräsident Michael Kretschmer bat der Landrat darum, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung einzusetzen. “Dies ist notwendig, um die Landkreise und Gesundheitsämter vor Ort vor einer Zwangssituation zu bewahren, in der die Impfpflicht durch die Macht des Faktischen unterlaufen wird, unterlaufen werden muss.” Mit der Bitte solle aber die Wirksamkeit der Impfung als Instrument der Pandemiebekämpfung nicht in Zweifel gezogen werden. “Die Überlastung des Gesundheitssystems und eine Verhinderung weiterer Einschränkungen muss oberstes Ziel bleiben”, so Harig.
Die Gesundheitsämter müssten jedoch bei der Umsetzung der Impfpflicht Rücksicht auf die Versorgungssicherheit der zu pflegenden und zu betreuenden Mitmenschen nehmen. In der ohnehin bestehenden angespannten Lage – bezogen auf die Verfügbarkeit von Fachkräften in der Pflege, sei selbst ein Verlust von rund 10 Prozent der tätigen Personen nicht zu kompensieren. In diesem Zusammenhang kritisierte der Landrat zudem die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate durch das RKI. “Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation durch die unvermittelte Kürzung des Genesenenstatus noch einmal verschärfen wird.”
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Red. / Presseinfo