Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.
Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster
Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.
Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster
Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.
Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster
Das Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises lädt regelmäßig die Leiter der örtlichen Bauämter des Landkreises Elbe-Elster zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein. Nach Eröffnung der diesjährigen 7. Amtsleitertagung am 8. Juni 2011 in Herzberg durch den Amtsleiter des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Frank George, gab der Dezernent für Kreisentwicklung, Eberhard Stroisch, aktuelle Informationen zu laufenden und geplanten Gewerbeinvestitionen im Landkreis. Er informierte auch über die Querschnittsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg durch das Kommunale Prüfungsamt beim Ministerium des Inneren. Im Ergebnis hat die untere Bauaufsichtsbehörde Elbe-Elster im Brandenburgvergleich positiv abgeschnitten. Die Prüfer hatten vor allem die Sorgfalt bei der Bearbeitung von Bauanträgen gelobt, die nur wenig Anlässe für Widersprüche bot.
Bei der weiteren Beratung ging es unter anderem um Erfahrungen im Umgang mit neuen Vorschriften des Bau- und Baunebenrechts im Land Brandenburg. Die Mitarbeiter der Kreisbehörde informierten über Praxisfragen zur sogenannten Eingriffsregelung bei kommunalen Straßenbaumaßnahmen. Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu kompensieren. Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen in den Kommunen sowie den Umgang mit baufälligen Gebäuden im Rahmen der Gefahrenabwehr. Hingewiesen wurde außerdem auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in ausgewiesenen Wochenendhausgebieten mit genehmigten Bebauungsplänen.
„Wir haben die Amtsleitertagung wieder in Form eines Seminars angeboten. Uns war wichtig, dass die Kollegen einerseits für ihre Arbeit vor Ort umfassende Informationen über alle maßgeblichen Neuregelungen der entsprechenden Gesetze und Verordnungen bekommen. Andererseits ist so ein Erfahrungsaustausch unerlässlich für eine gute Zusammenarbeit mit der unteren Bauaufsichtsbehörde und für den rechtssicheren Verwaltungsvollzug“, sagte Amtsleiter Frank George vom Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz.
Foto: Die örtlichen Bauamtsleiter treffen sich einmal jährlich mit den Vertretern des Amtes für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz des Landkreises zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Quelle und Foto: Landkreis Elbe-Elster