Ab sofort können beim Landkreis Wunschkennzeichen für 14 Tage online reserviert werden. Das Straßenverkehrsamt hat unter www.lkee.de einen Link eingerichtet, unter dem jeder der es wünscht, sein Wunschkennzeichen reservieren kann. Die Reservierung wird für 14 Tage vorgenommen. Für Reservierungen, die länger als 14 Tage dauern sollen, sind die entsprechenden Gebühren in den Zulassungsstellen des Landkreises Elbe-Elster, Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda oder in der Kirchhainer Straße 38a, 03228 Finsterwalde zu entrichten.
SEPA-Umstellung auch für Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges hatte der Halter eine Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben, von der die Kfz-Steuer abgebucht werden kann. Diese Angaben wurden der Steuerverwaltung mitgeteilt. Anstelle der Kontonummer und der Bankleitzahl hat jeder Antragsteller ab dem 1.Februar 2014 sogenannte SEPA Mandate vorzulegen. Diese Mandate, auf denen die BIC und IBAN einzutragen sind, werden an die Steuerverwaltung weitergeleitet. Liegen diese Mandate nicht vor, so kann keine Fahrzeugzulassung vorgenommen werden. Entsprechende Vordrucke können von der Internetseite des Landkreises www.lkee.de heruntergeladen werden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Ab sofort können beim Landkreis Wunschkennzeichen für 14 Tage online reserviert werden. Das Straßenverkehrsamt hat unter www.lkee.de einen Link eingerichtet, unter dem jeder der es wünscht, sein Wunschkennzeichen reservieren kann. Die Reservierung wird für 14 Tage vorgenommen. Für Reservierungen, die länger als 14 Tage dauern sollen, sind die entsprechenden Gebühren in den Zulassungsstellen des Landkreises Elbe-Elster, Riesaer Straße 17, 04924 Bad Liebenwerda oder in der Kirchhainer Straße 38a, 03228 Finsterwalde zu entrichten.
SEPA-Umstellung auch für Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Im Rahmen der Zulassung eines Kraftfahrzeuges hatte der Halter eine Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben, von der die Kfz-Steuer abgebucht werden kann. Diese Angaben wurden der Steuerverwaltung mitgeteilt. Anstelle der Kontonummer und der Bankleitzahl hat jeder Antragsteller ab dem 1.Februar 2014 sogenannte SEPA Mandate vorzulegen. Diese Mandate, auf denen die BIC und IBAN einzutragen sind, werden an die Steuerverwaltung weitergeleitet. Liegen diese Mandate nicht vor, so kann keine Fahrzeugzulassung vorgenommen werden. Entsprechende Vordrucke können von der Internetseite des Landkreises www.lkee.de heruntergeladen werden.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster