Wenn die Inzidenzwerte im Landkreis Elbe-Elster weiter unter 100 bleiben, wird ab Sonntag die Bundesnotbremse außer Kraft gesetzt. Darauf weist der Landkreis vor dem Pfingstwochenende bereits hin. Damit würde ab diesem Punkt die Ausgangssperre entfallen. Lockerungen und Öffnungen unter anderem für Außengastronomie, Freiluftveranstaltungen, touritische Übernachtungen und Sport werden nch Landesverordnung möglich.
Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
Der Landkreis Elbe-Elster verzeichnet seit 16. Mai stabile Werte unter der Inzidenzmarke von 100. Bleibt es auch am 21. Mai so, dann tritt zwei Tage später die „Bundesnotbremse“ außer Kraft, und es gilt wieder vollumfänglich die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Nachzulesen unter folgendem Link: Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) Die offizielle Bekanntmachung des Landkreises erfolgt erst mit dem fünften Werktag der Unterschreitung der Inzidenz von 100, also voraussichtlich am 21. Mai.
Fällt ab Pfingstsonntag die „Bundesnotbremse“ weg, dann gibt es gemäß der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg zahlreiche Erleichterungen gegenüber dem Bundesgesetz. Zum Beispiel reichen einfache medizinische Masken im öffentlichen Nahverkehr aus. Baumärkte, Fitness-, Kosmetik- und Sonnenstudios, die Außengastronomie, Kultureinrichtungen sowie Kunst-, Musik- und Tanzschulen können am nächsten regulären Öffnungstag unter Auflagen wieder öffnen. Erlaubt sind mit Kontakterfassung ebenfalls der Betrieb von Campingplätzen und die Vermietung von Ferienwohnungen. Auch für den Amateursport drinnen (ab 1. Juni) und draußen gibt es gemäß der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg Erleichterungen gegenüber dem Bundesgesetz.
Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive, öffentliche Bibliotheken, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanischen Gärten sowie Freizeitparks können unter Beachtung von Maßgaben geöffnet werden.Nach wie vor gilt die Pflicht zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, Kontaktdatenerhebung, der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sowie die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und Mund-Nasen-Bedeckungen.
Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind untersagt.
Stand 20. Mai verzeichnet das Robert-Koch-Institut (RKI) für Elbe-Elster eine Sieben-Tage-Inzidenz von 60,9. Seit 5. Mai liegt der Wert stabil unter 165, seit 6. Mai unter 150, seit 16. Mai unter 100.
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Red. / Presseinfo