Alljährlich findet bundesweit am 25. November der Aktionstag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ statt. Die Aktion von terres des femmes wird von bisher 850 Städten und Landkreisen unterstützt. Der Tag erinnert an drei mutigen Schwestern Mirabel, die am 25. November 1960 wegen ihrer politischen Aktivitäten, ihrem Auflehnen gegen die militärische Diktatur in der Dominikanischen Republik nach monatelanger Verfolgung und Folter ermordet wurden.
„Frei leben ohne Gewalt – auch im Landkreis Elbe-Elster“ unter diesem Motto wurde in jedem Jahr, auch an diesjährigen am 25. November um 10:00 Uhr die Flagge vor der Kreisverwaltung in Herzberg gehisst und damit ein öffentliches Zeichen gesetzt. Sie erfolgte durch den Beigeordneten des Landkreises, Roland Neumann und der Gleichstellungsbeauftragte, Ute Miething. Der Landkreis Elbe-Elster beteiligt sich seit 2001 kontinuierlich an der Flaggenaktion, und das aus gutem Grund. „Schutzraum für von Gewalt betroffene Frauen im Landkreis das Frauenhaus des Diakonischen Werkes“, sagte Ute Miething. Sie erläuterte die Statistiken der Europäischen Union, die u.a. aufzeigen, dass z.B. 33 % der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Das entspricht etwa 62 Millionen Frauen. 22 % der Frauen haben Gewalt in der Partnerschaft erlebt. 2016 hat die Bundesregierung im Sexualstrafrecht einen bedeutenden Schritt getan. Ab jetzt gilt im Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein! Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Ute Miething. „Damit wird endlich auch in Deutschland die Anforderung der Istanbul-Konvention umgesetzt, wonach alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Mit der Reform wird auch die Ungleichbehandlung im Strafrahmen bei Betroffenen mit Behinderung abgeschafft, bisher war ein sexueller Übergriff gegen eine ‚widerstandsunfähige‘ Person nur mit geringerer Strafe bedroht.
Ganz neu eingeführt wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Dadurch sind künftig auch Übergriffe strafbar, die bislang als nicht erheblich eingestuft waren.
pm/red