Die Hochwasser in den Regionen des Landkreises Elbe-Elster von 2013 sind abgelaufen. Analysen und Auswertungen schlossen sich mit dem Ziel an, was lief gut, was muss während einer Alarmstufe vier und natürlich auch vorbeugend zum Schutz von Menschen und Sachgütern getan werden. Eine besondere Region nimmt in Sachen Hochwasser das Schradenland ein. Als tiefster Flächenpunkt dienen die großen Acker-, Wald- und Wiesengebiete von jäh her als Polderflächen, als Zonen, die bei Hochwasser bewusst überschwemmt werden um angrenzende Städte und Gemeinden zu schützen. Doch wo steht dies gesetzlich festgeschrieben und auf welche Entschädigungen können Landbesitzer und vor allem landwirtschaftliche Betriebe hoffen? Um dieser Sache auf den Grund zu gehen, suchte Landrat Christian Jaschinski am 1. August das Gespräch bei der Schradenfrucht GmbH mit Sitz in Gröden. Der Betrieb ist ein kompetenter Partner im Bereich Agrardienstleistungen, wenn es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen geht, genauso wie im Bereich Werkstattdienst. Zudem betreibt er seit 2001 die Haltung von Wasserbüffeln und stellt Fleisch- und Wurstwaren vom Büffel her. Landrat Jaschinski sprach den Landwirten seine Hochachtung aus, müssen sie doch mit allen Wetterextremen zurechtkommen und stellen trotzdem sicher, das keine Hungersnot ausbricht.
Doch nun, nach dem diesjährigen überstandenen Hochwasser stellen sich Fragen wie, welche Forderungen und welche Verbindlichkeiten können aufgestellt werden und welche Zuständigkeiten sollten vielleicht besser in andere Hände gelegt werden. Landrat Jaschinski sieht den Landkreis Elbe-Elster als kommunale Gemeinschaft, wozu auch die Unternehmen zählen. „Doch in der Kreispolitik können wir nur gemeinsam fordern was sachlich ist und Sinn macht.“ Viele offizielle Anfragen in Sachen Hochwasserschutz an die Landesregierung blieben bis heute unbeantwortet, musste auch die Landtagsabgeordnete Anja Heinrich mit dem Fazit einschätzen, „das Hochwasserproblem in Brandenburg ist nicht gelöst.“ Zudem geht es nicht nur um die größeren Flüsse wie Elbe und Oder, es geht auch um die Schwarze Elster und die Pulsnitz im Süden. „Die Frage nach der Entschädigung wäre leicht zu lösen, wenn Überflutungsflächen offiziell anerkannt werden“, sagte Albert Ehring, Geschäftsführer der Schradenhof GmbH. Auch 2013 hat es die Schradenbauern voll erwischt. Die Flächen wurden ohne Vorwarnung überflutet. Tiere wurden evakuiert, Anbauflächen standen wochenlang unter Wasser. Sämtliche Futterreserven wie auch finanzielle Rücklagen sind aufgebraucht. Der Betrieb, der mit extensiver Landbewirtschaftung Fleischrinder und Mutterkühe züchtet, Streuobstwiesen unterhält, Direktvermarktung betreibt und Vertragsnaturschutzarbeiten im Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“ erfüllt, steht kurz vor der Insolvenz. Hauptthemen für die Zukunft sollten vor allem die Gewässerunterhaltung, der Umgang mit künftigen Flutungen auch unter Einbeziehung des angrenzenden Moores und des notwendigen Schöpfwerkes Merzdorf sowie sonstige Wasserstaubauwerke im Polderbereich sein. Man spricht hier mit den Nachbarkreisen immerhin um eine Fläche von bis zu 3000 ha. Schradenfruchtchef Rolf Hahndorf: „Mit rund 400 Pachtverträgen bearbeiten wir 99,9 % private Flächen, teils auch im Naturschutzgebiet“.
Er ist sich seiner Verantwortung bewusst, deshalb ist es für ihn sehr wichtig, dass betriebswirtschaftliche und naturschutzrelevante Bedingungen mit den Landwirten und nicht über ihre Köpfe hinweg abgestimmt werden. Der Wertigkeit entsprechend muss Hochwasserschutz vor Naturschutz und Landwirtschaft kommen. Das sehen die Bauern genauso ein wie die Nutzung der Acker- und Wiesenflächen als Poldergebiete. Kurt Tranze, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes: „In Sachsen klappt das Hochwassermanagement besser. In Brandenburg weiß niemand genau, welche Flächen zur Überflutung freigegeben sind und wie hoch die Entschädigung ist“. Wasser, natürlich auch Hochwasser, macht nicht vor Kreisgrenzen halt, weiß auch Landrat Jaschinski.
Er wird sich dafür einsetzen, dass die Regulierung von Schöpfwerken, Vorflutern und Stauanlagen künftig in einer Hand liegt und nicht mehrere Personen unabgestimmt Wasser anstauen bzw. in nachfolgende Gebiete ablassen. Hierzu müssen im Vorab jedoch Eigentumsverhältnisse und Befugnisse mit den Gewässerunterhaltungsverbänden geklärt werden, denn die Steuerung der Wasserstände in den Überflutungsbereichen ist nur durch die fachgerechte und abgestimmte Bedienung der Wasserstaubauwerke möglich. Fachdezernent Eberhard Stroisch machte deutlich, in einem wasserwirtschaftliche Nutzungskonzept für das Schöpfwerk Merzdorf steht eben nicht festgeschrieben, dass die Pulsnitz im Bereich des Schraden ein festgelegtes Überschwemmungsgebiet ist. Aus Gründen der Kosteneinsparung und des Naturschutzes ist der Betrieb der Schöpfwerke generell reduziert worden. Sie werden nur betrieben, wenn hohe Binnenwasserstände und Flächenvernässungen zu erwarten sind. Das in Landeseigentum befindliche Schöpfwerk Merzdorf wurde im Jahr 2000 erneuert und funktioniert, jedoch empfiehlt er eine Übergabe in kommunale Hände. Zweites der Blick zum Land – das Risikomanagement des Landes bei Hochwasser muss auch auf kleinere Flüsse ausgedehnt werden. Zum anderen wird Landrat Jaschinski ein Angebot unterbreiten, einen Erfahrungstausch mit Verantwortlichen aus der Prignitz zu organisieren, denn dort hat man das Problem Hochwasser im Einklang mit den Landwirten besser gelöst.
Quelle: Elbe-Elster
Foto: Elbe-Elster
Die Hochwasser in den Regionen des Landkreises Elbe-Elster von 2013 sind abgelaufen. Analysen und Auswertungen schlossen sich mit dem Ziel an, was lief gut, was muss während einer Alarmstufe vier und natürlich auch vorbeugend zum Schutz von Menschen und Sachgütern getan werden. Eine besondere Region nimmt in Sachen Hochwasser das Schradenland ein. Als tiefster Flächenpunkt dienen die großen Acker-, Wald- und Wiesengebiete von jäh her als Polderflächen, als Zonen, die bei Hochwasser bewusst überschwemmt werden um angrenzende Städte und Gemeinden zu schützen. Doch wo steht dies gesetzlich festgeschrieben und auf welche Entschädigungen können Landbesitzer und vor allem landwirtschaftliche Betriebe hoffen? Um dieser Sache auf den Grund zu gehen, suchte Landrat Christian Jaschinski am 1. August das Gespräch bei der Schradenfrucht GmbH mit Sitz in Gröden. Der Betrieb ist ein kompetenter Partner im Bereich Agrardienstleistungen, wenn es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen geht, genauso wie im Bereich Werkstattdienst. Zudem betreibt er seit 2001 die Haltung von Wasserbüffeln und stellt Fleisch- und Wurstwaren vom Büffel her. Landrat Jaschinski sprach den Landwirten seine Hochachtung aus, müssen sie doch mit allen Wetterextremen zurechtkommen und stellen trotzdem sicher, das keine Hungersnot ausbricht.
Doch nun, nach dem diesjährigen überstandenen Hochwasser stellen sich Fragen wie, welche Forderungen und welche Verbindlichkeiten können aufgestellt werden und welche Zuständigkeiten sollten vielleicht besser in andere Hände gelegt werden. Landrat Jaschinski sieht den Landkreis Elbe-Elster als kommunale Gemeinschaft, wozu auch die Unternehmen zählen. „Doch in der Kreispolitik können wir nur gemeinsam fordern was sachlich ist und Sinn macht.“ Viele offizielle Anfragen in Sachen Hochwasserschutz an die Landesregierung blieben bis heute unbeantwortet, musste auch die Landtagsabgeordnete Anja Heinrich mit dem Fazit einschätzen, „das Hochwasserproblem in Brandenburg ist nicht gelöst.“ Zudem geht es nicht nur um die größeren Flüsse wie Elbe und Oder, es geht auch um die Schwarze Elster und die Pulsnitz im Süden. „Die Frage nach der Entschädigung wäre leicht zu lösen, wenn Überflutungsflächen offiziell anerkannt werden“, sagte Albert Ehring, Geschäftsführer der Schradenhof GmbH. Auch 2013 hat es die Schradenbauern voll erwischt. Die Flächen wurden ohne Vorwarnung überflutet. Tiere wurden evakuiert, Anbauflächen standen wochenlang unter Wasser. Sämtliche Futterreserven wie auch finanzielle Rücklagen sind aufgebraucht. Der Betrieb, der mit extensiver Landbewirtschaftung Fleischrinder und Mutterkühe züchtet, Streuobstwiesen unterhält, Direktvermarktung betreibt und Vertragsnaturschutzarbeiten im Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“ erfüllt, steht kurz vor der Insolvenz. Hauptthemen für die Zukunft sollten vor allem die Gewässerunterhaltung, der Umgang mit künftigen Flutungen auch unter Einbeziehung des angrenzenden Moores und des notwendigen Schöpfwerkes Merzdorf sowie sonstige Wasserstaubauwerke im Polderbereich sein. Man spricht hier mit den Nachbarkreisen immerhin um eine Fläche von bis zu 3000 ha. Schradenfruchtchef Rolf Hahndorf: „Mit rund 400 Pachtverträgen bearbeiten wir 99,9 % private Flächen, teils auch im Naturschutzgebiet“.
Er ist sich seiner Verantwortung bewusst, deshalb ist es für ihn sehr wichtig, dass betriebswirtschaftliche und naturschutzrelevante Bedingungen mit den Landwirten und nicht über ihre Köpfe hinweg abgestimmt werden. Der Wertigkeit entsprechend muss Hochwasserschutz vor Naturschutz und Landwirtschaft kommen. Das sehen die Bauern genauso ein wie die Nutzung der Acker- und Wiesenflächen als Poldergebiete. Kurt Tranze, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes: „In Sachsen klappt das Hochwassermanagement besser. In Brandenburg weiß niemand genau, welche Flächen zur Überflutung freigegeben sind und wie hoch die Entschädigung ist“. Wasser, natürlich auch Hochwasser, macht nicht vor Kreisgrenzen halt, weiß auch Landrat Jaschinski.
Er wird sich dafür einsetzen, dass die Regulierung von Schöpfwerken, Vorflutern und Stauanlagen künftig in einer Hand liegt und nicht mehrere Personen unabgestimmt Wasser anstauen bzw. in nachfolgende Gebiete ablassen. Hierzu müssen im Vorab jedoch Eigentumsverhältnisse und Befugnisse mit den Gewässerunterhaltungsverbänden geklärt werden, denn die Steuerung der Wasserstände in den Überflutungsbereichen ist nur durch die fachgerechte und abgestimmte Bedienung der Wasserstaubauwerke möglich. Fachdezernent Eberhard Stroisch machte deutlich, in einem wasserwirtschaftliche Nutzungskonzept für das Schöpfwerk Merzdorf steht eben nicht festgeschrieben, dass die Pulsnitz im Bereich des Schraden ein festgelegtes Überschwemmungsgebiet ist. Aus Gründen der Kosteneinsparung und des Naturschutzes ist der Betrieb der Schöpfwerke generell reduziert worden. Sie werden nur betrieben, wenn hohe Binnenwasserstände und Flächenvernässungen zu erwarten sind. Das in Landeseigentum befindliche Schöpfwerk Merzdorf wurde im Jahr 2000 erneuert und funktioniert, jedoch empfiehlt er eine Übergabe in kommunale Hände. Zweites der Blick zum Land – das Risikomanagement des Landes bei Hochwasser muss auch auf kleinere Flüsse ausgedehnt werden. Zum anderen wird Landrat Jaschinski ein Angebot unterbreiten, einen Erfahrungstausch mit Verantwortlichen aus der Prignitz zu organisieren, denn dort hat man das Problem Hochwasser im Einklang mit den Landwirten besser gelöst.
Quelle: Elbe-Elster
Foto: Elbe-Elster
Die Hochwasser in den Regionen des Landkreises Elbe-Elster von 2013 sind abgelaufen. Analysen und Auswertungen schlossen sich mit dem Ziel an, was lief gut, was muss während einer Alarmstufe vier und natürlich auch vorbeugend zum Schutz von Menschen und Sachgütern getan werden. Eine besondere Region nimmt in Sachen Hochwasser das Schradenland ein. Als tiefster Flächenpunkt dienen die großen Acker-, Wald- und Wiesengebiete von jäh her als Polderflächen, als Zonen, die bei Hochwasser bewusst überschwemmt werden um angrenzende Städte und Gemeinden zu schützen. Doch wo steht dies gesetzlich festgeschrieben und auf welche Entschädigungen können Landbesitzer und vor allem landwirtschaftliche Betriebe hoffen? Um dieser Sache auf den Grund zu gehen, suchte Landrat Christian Jaschinski am 1. August das Gespräch bei der Schradenfrucht GmbH mit Sitz in Gröden. Der Betrieb ist ein kompetenter Partner im Bereich Agrardienstleistungen, wenn es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen geht, genauso wie im Bereich Werkstattdienst. Zudem betreibt er seit 2001 die Haltung von Wasserbüffeln und stellt Fleisch- und Wurstwaren vom Büffel her. Landrat Jaschinski sprach den Landwirten seine Hochachtung aus, müssen sie doch mit allen Wetterextremen zurechtkommen und stellen trotzdem sicher, das keine Hungersnot ausbricht.
Doch nun, nach dem diesjährigen überstandenen Hochwasser stellen sich Fragen wie, welche Forderungen und welche Verbindlichkeiten können aufgestellt werden und welche Zuständigkeiten sollten vielleicht besser in andere Hände gelegt werden. Landrat Jaschinski sieht den Landkreis Elbe-Elster als kommunale Gemeinschaft, wozu auch die Unternehmen zählen. „Doch in der Kreispolitik können wir nur gemeinsam fordern was sachlich ist und Sinn macht.“ Viele offizielle Anfragen in Sachen Hochwasserschutz an die Landesregierung blieben bis heute unbeantwortet, musste auch die Landtagsabgeordnete Anja Heinrich mit dem Fazit einschätzen, „das Hochwasserproblem in Brandenburg ist nicht gelöst.“ Zudem geht es nicht nur um die größeren Flüsse wie Elbe und Oder, es geht auch um die Schwarze Elster und die Pulsnitz im Süden. „Die Frage nach der Entschädigung wäre leicht zu lösen, wenn Überflutungsflächen offiziell anerkannt werden“, sagte Albert Ehring, Geschäftsführer der Schradenhof GmbH. Auch 2013 hat es die Schradenbauern voll erwischt. Die Flächen wurden ohne Vorwarnung überflutet. Tiere wurden evakuiert, Anbauflächen standen wochenlang unter Wasser. Sämtliche Futterreserven wie auch finanzielle Rücklagen sind aufgebraucht. Der Betrieb, der mit extensiver Landbewirtschaftung Fleischrinder und Mutterkühe züchtet, Streuobstwiesen unterhält, Direktvermarktung betreibt und Vertragsnaturschutzarbeiten im Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“ erfüllt, steht kurz vor der Insolvenz. Hauptthemen für die Zukunft sollten vor allem die Gewässerunterhaltung, der Umgang mit künftigen Flutungen auch unter Einbeziehung des angrenzenden Moores und des notwendigen Schöpfwerkes Merzdorf sowie sonstige Wasserstaubauwerke im Polderbereich sein. Man spricht hier mit den Nachbarkreisen immerhin um eine Fläche von bis zu 3000 ha. Schradenfruchtchef Rolf Hahndorf: „Mit rund 400 Pachtverträgen bearbeiten wir 99,9 % private Flächen, teils auch im Naturschutzgebiet“.
Er ist sich seiner Verantwortung bewusst, deshalb ist es für ihn sehr wichtig, dass betriebswirtschaftliche und naturschutzrelevante Bedingungen mit den Landwirten und nicht über ihre Köpfe hinweg abgestimmt werden. Der Wertigkeit entsprechend muss Hochwasserschutz vor Naturschutz und Landwirtschaft kommen. Das sehen die Bauern genauso ein wie die Nutzung der Acker- und Wiesenflächen als Poldergebiete. Kurt Tranze, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes: „In Sachsen klappt das Hochwassermanagement besser. In Brandenburg weiß niemand genau, welche Flächen zur Überflutung freigegeben sind und wie hoch die Entschädigung ist“. Wasser, natürlich auch Hochwasser, macht nicht vor Kreisgrenzen halt, weiß auch Landrat Jaschinski.
Er wird sich dafür einsetzen, dass die Regulierung von Schöpfwerken, Vorflutern und Stauanlagen künftig in einer Hand liegt und nicht mehrere Personen unabgestimmt Wasser anstauen bzw. in nachfolgende Gebiete ablassen. Hierzu müssen im Vorab jedoch Eigentumsverhältnisse und Befugnisse mit den Gewässerunterhaltungsverbänden geklärt werden, denn die Steuerung der Wasserstände in den Überflutungsbereichen ist nur durch die fachgerechte und abgestimmte Bedienung der Wasserstaubauwerke möglich. Fachdezernent Eberhard Stroisch machte deutlich, in einem wasserwirtschaftliche Nutzungskonzept für das Schöpfwerk Merzdorf steht eben nicht festgeschrieben, dass die Pulsnitz im Bereich des Schraden ein festgelegtes Überschwemmungsgebiet ist. Aus Gründen der Kosteneinsparung und des Naturschutzes ist der Betrieb der Schöpfwerke generell reduziert worden. Sie werden nur betrieben, wenn hohe Binnenwasserstände und Flächenvernässungen zu erwarten sind. Das in Landeseigentum befindliche Schöpfwerk Merzdorf wurde im Jahr 2000 erneuert und funktioniert, jedoch empfiehlt er eine Übergabe in kommunale Hände. Zweites der Blick zum Land – das Risikomanagement des Landes bei Hochwasser muss auch auf kleinere Flüsse ausgedehnt werden. Zum anderen wird Landrat Jaschinski ein Angebot unterbreiten, einen Erfahrungstausch mit Verantwortlichen aus der Prignitz zu organisieren, denn dort hat man das Problem Hochwasser im Einklang mit den Landwirten besser gelöst.
Quelle: Elbe-Elster
Foto: Elbe-Elster
Die Hochwasser in den Regionen des Landkreises Elbe-Elster von 2013 sind abgelaufen. Analysen und Auswertungen schlossen sich mit dem Ziel an, was lief gut, was muss während einer Alarmstufe vier und natürlich auch vorbeugend zum Schutz von Menschen und Sachgütern getan werden. Eine besondere Region nimmt in Sachen Hochwasser das Schradenland ein. Als tiefster Flächenpunkt dienen die großen Acker-, Wald- und Wiesengebiete von jäh her als Polderflächen, als Zonen, die bei Hochwasser bewusst überschwemmt werden um angrenzende Städte und Gemeinden zu schützen. Doch wo steht dies gesetzlich festgeschrieben und auf welche Entschädigungen können Landbesitzer und vor allem landwirtschaftliche Betriebe hoffen? Um dieser Sache auf den Grund zu gehen, suchte Landrat Christian Jaschinski am 1. August das Gespräch bei der Schradenfrucht GmbH mit Sitz in Gröden. Der Betrieb ist ein kompetenter Partner im Bereich Agrardienstleistungen, wenn es um die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen geht, genauso wie im Bereich Werkstattdienst. Zudem betreibt er seit 2001 die Haltung von Wasserbüffeln und stellt Fleisch- und Wurstwaren vom Büffel her. Landrat Jaschinski sprach den Landwirten seine Hochachtung aus, müssen sie doch mit allen Wetterextremen zurechtkommen und stellen trotzdem sicher, das keine Hungersnot ausbricht.
Doch nun, nach dem diesjährigen überstandenen Hochwasser stellen sich Fragen wie, welche Forderungen und welche Verbindlichkeiten können aufgestellt werden und welche Zuständigkeiten sollten vielleicht besser in andere Hände gelegt werden. Landrat Jaschinski sieht den Landkreis Elbe-Elster als kommunale Gemeinschaft, wozu auch die Unternehmen zählen. „Doch in der Kreispolitik können wir nur gemeinsam fordern was sachlich ist und Sinn macht.“ Viele offizielle Anfragen in Sachen Hochwasserschutz an die Landesregierung blieben bis heute unbeantwortet, musste auch die Landtagsabgeordnete Anja Heinrich mit dem Fazit einschätzen, „das Hochwasserproblem in Brandenburg ist nicht gelöst.“ Zudem geht es nicht nur um die größeren Flüsse wie Elbe und Oder, es geht auch um die Schwarze Elster und die Pulsnitz im Süden. „Die Frage nach der Entschädigung wäre leicht zu lösen, wenn Überflutungsflächen offiziell anerkannt werden“, sagte Albert Ehring, Geschäftsführer der Schradenhof GmbH. Auch 2013 hat es die Schradenbauern voll erwischt. Die Flächen wurden ohne Vorwarnung überflutet. Tiere wurden evakuiert, Anbauflächen standen wochenlang unter Wasser. Sämtliche Futterreserven wie auch finanzielle Rücklagen sind aufgebraucht. Der Betrieb, der mit extensiver Landbewirtschaftung Fleischrinder und Mutterkühe züchtet, Streuobstwiesen unterhält, Direktvermarktung betreibt und Vertragsnaturschutzarbeiten im Naturschutzgebiet „Untere Pulsnitzniederung“ erfüllt, steht kurz vor der Insolvenz. Hauptthemen für die Zukunft sollten vor allem die Gewässerunterhaltung, der Umgang mit künftigen Flutungen auch unter Einbeziehung des angrenzenden Moores und des notwendigen Schöpfwerkes Merzdorf sowie sonstige Wasserstaubauwerke im Polderbereich sein. Man spricht hier mit den Nachbarkreisen immerhin um eine Fläche von bis zu 3000 ha. Schradenfruchtchef Rolf Hahndorf: „Mit rund 400 Pachtverträgen bearbeiten wir 99,9 % private Flächen, teils auch im Naturschutzgebiet“.
Er ist sich seiner Verantwortung bewusst, deshalb ist es für ihn sehr wichtig, dass betriebswirtschaftliche und naturschutzrelevante Bedingungen mit den Landwirten und nicht über ihre Köpfe hinweg abgestimmt werden. Der Wertigkeit entsprechend muss Hochwasserschutz vor Naturschutz und Landwirtschaft kommen. Das sehen die Bauern genauso ein wie die Nutzung der Acker- und Wiesenflächen als Poldergebiete. Kurt Tranze, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes: „In Sachsen klappt das Hochwassermanagement besser. In Brandenburg weiß niemand genau, welche Flächen zur Überflutung freigegeben sind und wie hoch die Entschädigung ist“. Wasser, natürlich auch Hochwasser, macht nicht vor Kreisgrenzen halt, weiß auch Landrat Jaschinski.
Er wird sich dafür einsetzen, dass die Regulierung von Schöpfwerken, Vorflutern und Stauanlagen künftig in einer Hand liegt und nicht mehrere Personen unabgestimmt Wasser anstauen bzw. in nachfolgende Gebiete ablassen. Hierzu müssen im Vorab jedoch Eigentumsverhältnisse und Befugnisse mit den Gewässerunterhaltungsverbänden geklärt werden, denn die Steuerung der Wasserstände in den Überflutungsbereichen ist nur durch die fachgerechte und abgestimmte Bedienung der Wasserstaubauwerke möglich. Fachdezernent Eberhard Stroisch machte deutlich, in einem wasserwirtschaftliche Nutzungskonzept für das Schöpfwerk Merzdorf steht eben nicht festgeschrieben, dass die Pulsnitz im Bereich des Schraden ein festgelegtes Überschwemmungsgebiet ist. Aus Gründen der Kosteneinsparung und des Naturschutzes ist der Betrieb der Schöpfwerke generell reduziert worden. Sie werden nur betrieben, wenn hohe Binnenwasserstände und Flächenvernässungen zu erwarten sind. Das in Landeseigentum befindliche Schöpfwerk Merzdorf wurde im Jahr 2000 erneuert und funktioniert, jedoch empfiehlt er eine Übergabe in kommunale Hände. Zweites der Blick zum Land – das Risikomanagement des Landes bei Hochwasser muss auch auf kleinere Flüsse ausgedehnt werden. Zum anderen wird Landrat Jaschinski ein Angebot unterbreiten, einen Erfahrungstausch mit Verantwortlichen aus der Prignitz zu organisieren, denn dort hat man das Problem Hochwasser im Einklang mit den Landwirten besser gelöst.
Quelle: Elbe-Elster
Foto: Elbe-Elster