Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat die neuen Bodenrichtwerte für 2025 festgelegt. Während sich die Werte in den Städten laut Landkreis kaum verändern, gibt es in ländlichen Gebieten zahlreiche Anpassungen, basierend auf einem mehrjährigen Marktvergleich. Insgesamt wurden 566 Bodenrichtwerte beschlossen, davon 545 für Bauland und 21 für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Besonders in den Dorflagen gab es 207 Anpassungen sowie fünf neue Zonen. Die aktuellen Bodenrichtwerte können telefonisch oder schriftlich beim Gutachterausschuss erfragt werden und sind ab März 2025 im landesweiten Informationssystem BORIS einsehbar.
Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Elbe-Elster hat die neuen Bodenrichtwerte für 2025 festgelegt: Während städtische Zonen weitgehend stabil bleiben, führen konjunkturelle Anpassungen in ländlichen Gebieten zu zahlreichen Änderungen. In einer nicht öffentlichen Sitzung am 21. Januar 2025 wurden 566 Werte für den gesamten Landkreis beschlossen.
Auf Baulandflächen entfallen 545 Zonen:
– Wohn- und Mischgebiete: 437 Zonen, mit 221 Änderungen und fünf neue Zonen
– Außenbereiche: 50 Zonen, ohne Änderungen
– Gewerbegebiete: 47 Zonen, mit zwei Änderungen
– Erholungsgebiete: elf Zonen, mit einer Änderung
Für Land- und Forstwirtschaft gibt es 21 Zonen:
– Acker: sieben Zonen, mit vier Änderungen
– Grünland: sieben Zonen, mit drei Änderungen
– Forst: sieben Zonen, mit sieben Änderungen
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt, dass es in den Stadtlagen des Landkreises nur geringfügige Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr gab. Lediglich zwölf städtische Zonen verzeichneten Änderungen, die zu einem Wertzuwachs von drei Euro/m² bis zehn Euro/m² führten oder Veränderungen in der Umringsgeometrie einiger Zonen beinhalteten. Die übrigen städtischen Zonen blieben unverändert, was dem moderaten Marktgeschehen des Vorjahres entspricht.
Die Anpassung der Bodenrichtwerte in den ländlichen Gebieten resultiert aus einem mehrjährigen Betrachtungszeitraum, um die Relationen zwischen tatsächlichen Kaufpreisen und örtlichen Bodenrichtwerten zu bestimmen. Dies führte zur Ermittlung von zwei Anpassungsfaktoren, um das Marktgeschehen in den Dorflagen widerzuspiegeln. Insgesamt wurden 207 Bodenrichtwerte in den Dorflagen angepasst und fünf neue Bodenrichtwertzonen eingeführt. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen wurden insgesamt 21 Bodenrichtwerte beschlossen, wobei sieben Zonen unverändert blieben und 14 Zonen wertmäßig angepasst wurden. Die Bodenrichtwerte für Grünland liegen größtenteils zwischen 0,45 Euro/m² und 0,54 Euro/m², mit Ausnahme der Zone „Schradenland Grünland“ mit 0,30 Euro/m².
Die Bodenrichtwerte für Ackerland zeigen in vier von sieben Zonen neue Werte, wobei der Bodenrichtwert für die Zone „Acker Mühlberg“ mit 0,94 Euro/m² hervorsticht. Die Bodenrichtwerte für Forstflächen sind aufgrund geänderter Ermittlungsmethoden deutlich gesunken und liegen zwischen 0,14 Euro/m² und 0,30 Euro/m². Interessenten können ab sofort telefonische oder schriftliche Auskünfte über die aktuellen Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Elbe-Elster einholen. Zusätzlich stehen die Bodenrichtwerte ab Anfang März 2025 über das amtliche landesweite BodenrichtwertinformationsSystem BORIS (https://boris.brandenburg.de) zur Verfügung.
Hintergrund:
Bodenrichtwerte sind ein bedeutender Indikator für den Immobilienmarkt, da sie den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einem bestimmten Gebiet widerspiegeln. Diese Werte dienen als Grundlage für Grundstücksbesitzer und potenzielle Käufer, um den Wert eines Grundstücks besser einschätzen zu können. Sie spielen auch eine Rolle bei der Berechnung von Steuern und Gebühren.
Praktische Auswirkungen der Änderungen
Die Anpassungen der Bodenrichtwerte haben direkte Auswirkungen auf Bürger und Unternehmer: Privatkunden: Ein höherer Bodenrichtwert kann den Kaufpreis eines Grundstücks erhöhen, was sich auf die Gesamtkosten für den Erwerb einer Immobilie auswirkt. Gleichzeitig kann ein niedrigerer Bodenrichtwert den Einstieg in den Immobilienmarkt erleichtern. Unternehmer: Änderungen der Bodenrichtwerte können auch die Standortwahl für Unternehmen beeinflussen. Steigende Werte in Gewerbegebieten könnten die Betriebskosten erhöhen, während stabile oder sinkende Werte Anreize für neue Investitionen bieten.
Methodik der Berechnung und Bedeutung der Anpassungsfaktoren
Die Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren, auf der Grundlage tatsächlicher Kaufpreise in einer Zone, zu ermitteln. Darüber hinaus können in Zonen ohne oder mit geringem Grundstücksverkehr mehrjährige Betrachtungen oder auch deduktive Verfahren angewendet werden.
So kann aus einer Vielzahl geeigneter Kaufzahlen in vergleichbaren Gebieten auch eine Systematik ermittelt werden, die auch auf andere Regionen übertragbar ist. Durch derart ermittelte Anpassungsfaktoren kann das Marktgeschehen somit auch in kauffallarmen Lagen abgebildet werden.
Ausblick
In den kommenden Jahren ist mit weiteren Anpassungen der Bodenrichtwerte zu rechnen, da sich Marktbedingungen und wirtschaftliche Faktoren kontinuierlich ändern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Werte auf das Kaufverhalten und die Entwicklung der Immobilienmärkte auswirken werden.
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Red. / Presseinformation
Bild: Elbe-Elster