Der Landkreis Elbe-Elster fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat gegen den aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu stellen. In einer aktuellen Resolution äußerten sich Landrat Christian Jaschinski und die Fraktionen besorgt über den Gesetzentwurf, da er aus ihrer Sicht die Stabilität der Krankenhausversorgung nicht ausreichend sichert. Wie der Landkreis heute mitteilte, steht Elbe-Elster geschlossen hinter den Krankenhäusern in Elsterwerda, Finsterwalde und Herzberg und sieht die finanzielle Belastung der Landkreise durch Defizitausgleiche kritisch, da diese Aufgabe eigentlich den Krankenkassen obliege. Zudem befürchten die Unterzeichner eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die finanzielle Überlastung der Landkreise.
Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
In einer aktuellen Resolution an die Landesregierung haben sich Landrat Christian Jaschinski und die Fraktionen im Kreistag Elbe-Elster übereinstimmend besorgt über den aktuellen Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) auf Bundesebene geäußert. „Nach eingehender Beratung und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage in der Gesundheitsversorgung kommen wir zu dem Schluss, dass der vorliegende Gesetzentwurf den dringend notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen und stabilen Krankenhausversorgung nicht ausreichend Rechnung trägt“, steht unter anderem in dem Schreiben, das die Unterschriften aller Fraktionsvorsitzenden des Kreistages trägt. Der Landkreis Elbe-Elster stehe geschlossen hinter den Krankenhäusern der Elbe-Elster Klinikum GmbH in Elsterwerda, Finsterwalde und Herzberg und der Gesundheitsversorgung in unserer Region, heißt es dort weiter.
Die Landesregierung wird aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich im Bundesrat entschieden gegen den aktuellen Entwurf des KHVVG auszusprechen. „Nur durch eine konstruktive Nachverhandlung und die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Länder kann die Krankenhausversorgung langfristig gesichert werden“, sind die Unterzeichner überzeugt.
Zur Begründung dieser geschlossenen Wortmeldung führen die Unterzeichner die äußerst angespannte Haushaltslage der Landkreise an. Besonders belastend wirke sich in vielen Kreishaushalten der Defizitausgleich für den laufenden Betrieb eigener Krankenhäuser aus. Hierfür seien die Landkreise aber gar nicht zuständig, dies obliege den Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen setze dabei der Bundesgesetzgeber. „Die Finanzierungsmechanismen tragen der tatsächlichen Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den Kliniken nicht Rechnung. Trotz vielfältiger Bemühungen der Länder, der Krankenhausgesellschaften und der kommunalen Spitzenverbände in Bund und Ländern weigert sich die Bundesregierung bis heute, den notwendigen Inflationsausgleich der Jahre 2022 – 2024 vorzunehmen. Wird diese Lücke nicht geschlossen, werden viele Krankenhäuser weiterhin jährlich erhebliche Defizite ausweisen und von der Insolvenz bedroht sein“, heißt es weiter. Nicht zuletzt sehen die Unterzeichner jegliche Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung der Landkreise gefährdet. Das sei die logische Konsequenz aus der Übernahme der Funktion eines Ausfallbürgen, um eine hochwertige ortsnahe stationäre Versorgung in alleiniger Verantwortung der Landkreise sicherzustellen.
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Red. / Presseinformation