Am heutigen Mittwoch hat das Bundesinnenministerium die rechtsextreme Gruppierung “Artgemeinschaft” verboten. Seit den frühen Morgenstunden werden bundesweit insgesamt 26 Wohnungen von Vereinsmitgliedern durchsucht. Wie die Brandenburger Polizeidirektion Süd auf telefonische Nachfrage bestätigte, geriet auch eine Wohnung im Elbe-Elster-Kreis ins Visier der Fahnder. Nähere Informationen zur Razzia gibt es noch nicht. Wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Zuge des Verbots äußerte, sei die “Artgemeinschaft” eine “sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung”, die versucht, “durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen”.
Das Bundesinnenministerium teilte dazu mit:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische, rassistische und antisemitische Vereinigung “Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.” (“Artgemeinschaft”) einschließlich aller Teilorganisationen verboten. Zu diesen Teilorganisationen gehören sogenannte “Gefährtschaften”, “Gilden”, “Freundeskreise” und das “Familienwerk e.V.”.
Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen seit den frühen Morgenstunden die 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Räumlichkeiten des Vereins in zwölf Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: “Mit der ‘Artgemeinschaft’ verbieten wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung. Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten. Diese rechtsextremistische Gruppierung hat versucht, durch eine widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen.
Die ‘Artgemeinschaft’ ist mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen vernetzt. Diese Vereinigung verbindet verschiedene Strömungen der extremen Rechten und gefährdet damit die freiheitlich demokratische Grundordnung in besonderem Maße.
Das Vereinsverbot wurde seit mehr als einem Jahr vorbereitet und Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt. Maßgeblich waren insbesondere Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie der Landesämter für Verfassungsschutz. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern haben auch bei diesem Vereinsverbot intensiv zusammengewirkt.
Die “Artgemeinschaft” ist eine neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung mit rund 150 Mitgliedern. Sie richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und insbesondere aufgrund antisemitischer Inhalte auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Die “Artgemeinschaft” verbreitete unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel war die Erhaltung und Förderung der eigenen “Art”, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der “Rasse” gleichzusetzen ist. Neben der Ideologie der Rassenlehre weisen Symbolik, Narrative und Aktivitäten des Vereins zudem weitere Parallelen zum Nationalsozialismus auf. So gab der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen “Gattenwahl” innerhalb der nord- und mitteleuropäischen “Menschenart”, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend “richtige” Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden dagegen herabgewürdigt.
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Red. / Presseinformation