Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger hat heute in der Spreewaldgemeinde Neu Zauche den Startschuss für die Schlammentnahme am Peterkanal gegeben. Der Peterkanal ist der erste von drei Gewässerabschnitten im Rahmen des Pilotprojektes zur Entschlammung der Spreewaldfließe. Im Spreewald behindern verschlammte Abschnitte in den Fließen zunehmend die Kahnschifffahrt und den Wassersport. Durch Schlammablagerung wird auch der Wasserabfluss bei Hochwasser behindert, so dass es zu Überschwemmungen kommen kann. Die letzten Hochwasser 2010 und 2013 haben zu Umlagerungen des Schlamms geführt und die Probleme noch verschärft. Nachdem seit 2013 die Erhebung der sanierungsbedürftigen Spreewaldfließe vorliegt, werden jetzt in einem Pilotprojekt praktikable und kostenminimierende Verfahrensweisen zur Entnahme und zum Verbringen oder Verwerten des Schlamms, der nach der Brandenburgischen Baggergutrichtlinie zu behandeln ist erprobt. Die naturschutzrechtlichen sowie bodenschutzrechtlichen Anforderungen sind im Biosphärenreservat Spreewald besonders hoch. In dem Pilotprojekt des Brandenburger Umweltministeriums wird nun für die ersten drei Fließabschnitte der genehmigungsfähige Handlungsspielraum für die Entnahme, weitere Lagerung, Aufbereitung und Verwertung der Schlämme abgesteckt.
„Mit dem Peterkanal ist ein Anfang gemacht“, so der Minister: „Wir testen hier und an zwei weiteren Spreewaldfließen, wie mit dem ausgebaggerten Schlämmen am besten umzugehen ist. Immerhin befinden wir uns hier in einem unter besonderen Schutzauflagen stehenden Biosphärenreservat. Die Bodenanalysen der Aufbringungsflächen werden uns im nächsten Jahr zeigen, ob die Entschlammung der Spreewaldfließe mit geringen Finanzmittelumsetzbar ist oder eine in die Millionen Euro gehende abfallwirtschaftliche Entsorgung des Baggerguts erforderlich ist.“ Bei der Entnahme und Verwertung beziehungsweise Beseitigung von Baggergut sind die boden- und abfallrechtlichen sowie naturschutzfachlichen Anforderungen zu beachten.
Ein Projekt – drei Abschnitte
Am Peterkanal wird seit heute das Baggergut auf die angrenzenden Forstflächen versprüht. Anschließend erfolgt das Entschlammen und Versprühen am Brodg. Beide Abschnitte werden durch den Wasser- und Bodenverband Oberland Calau bearbeitet.
Die Maßnahmen am Stadtgraben Lübben (Projektpartner und Umsetzung: Wasser- und Bodenverband Nördlicher Spreewald) werden nach Ende der Kahnfährsaison im Oktober beginnen. Hier sind die Schlämme so belastet, dass sie nicht auf angrenzende Fläche aufgebracht werden können, sondern zunächst in speziellen Schläuchen entwässert und dann entsorgt werden müssen.
Die Nachuntersuchungen auf den Auftragsflächen am Peterkanal und am Brodg im nächsten Jahr werden zeigen, in welchem Kostenrahmen die Entschlammung der Spreewaldfließe fortgesetzt werden kann.
Unabhängig davon werden bis zum Frühjahr nächsten Jahres weitere für den Abfluss und für die Kahnfahrten relevante Abschnitte festgelegt, in denen hinderliche Verschlammungen vordringlich zu beseitigen sind.
Im Spreewald unterliegen 470 Kilometer Gewässer I. Ordnung sowie 8,7 Kilometer schiffbare Gewässer II. Ordnung der Gewässerunterhaltungspflicht durch das Land Brandenburg
Relevante Gewässerabschnitte werden regelmäßig gekrautet. So wurden für die Entkrautung von 192 Kilometern Gewässer I. Ordnung im Jahr 2014 270.313 Euro öffentliche Mittel bereitgestellt.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
Foto: Peter Becker