In Lübben können Bürgerinnen und Bürger auf Unterstützung bei der Laubentsorgung zählen. Die Stadt stellt von Ende September bis Mitte Dezember insgesamt 18 kostenlose Container auf, in denen Laub von öffentlichen Gehwegen entsorgt werden kann. Damit soll die Reinigung der Bürgersteige, eine Pflicht der Grundstückseigentümer, erheblich erleichtert werden. Wichtig: Laub darf nicht auf die Straße gekehrt werden. Für Laub aus privaten Gärten gelten weiterhin die üblichen Regelungen, einschließlich der Entsorgung über Laubsäcke oder auf Komposthaufen.
Die Stadt Lübben teilt dazu mit:
Die Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Laubentsorgung und stellt von Ende September bis Mitte Dezember insgesamt 18 kostenfreie Container für Laub von öffentlichen Bürgersteigen auf.
Die Tage werden kürzer und die Bäume beginnen ihre Blätter abzuwerfen. Auch in diesem Jahr wird in Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) die Laubaktion durchgeführt. Zur Unterstützung der Laubentsorgung von öffentlichen Bürgersteigen stellt die Stadt Lübben Ende der 39. KW bis Mitte Dezember insgesamt 18 Laubcontainer auf. Die kostenlose Laubentsorgung ist eine Serviceleistung der Stadt Lübben (Spreewald) für die Bürger*innen.
VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHTEN
Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür die Kommune zuständig. In der Regel gibt sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien. Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich – durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung – dem Mieter aufgeben, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt, ihn notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleister für die Räumung beauftragen. Bei der Bürgersteigreinigung ist zu beachten, dass das Laub nicht in den Rinnstein oder auf die Fahrbahn gekehrt wird.
Für Laub aus dem eigenen Garten gelten weiter die gewohnten Regelungen. Das Laub wird über Laubsäcke entsorgt bzw. kann es im eigenen Garten kompostiert oder bei größeren Mengen zur entgeltpflichtigen Privatanlieferstation (Mülldeponie) nach Ratsvorwerk gebracht werden. Der kommunale Abfallentsorgungsverband “Niederlausitz” bietet gegen Gebühr Laubsäcke an. Das Verbrennen oder Entsorgen im Wald sind ausdrücklich nicht zulässig.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation