Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil.“
Zusammenarbeit verbessert Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung.
Die Ministerien der Justiz der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt erwägen eine Kooperation auf dem Gebiet des Frauenstrafvollzugs. Danach könnten bereits ab 2013 etwa 80 weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in Brandenburgs jüngster Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben untergebracht werden.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil. Bei mehr inhaftierten Frauen können die Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen stärker differenziert und die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen umfassender berücksichtigt werden. Dies verbessert die Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung. Der Zeitpunkt, um über diese Form der Kooperation mit Sachsen-Anhalt zu erörtern, könnte nicht günstiger sein. Die aktuellen Überlegungen können jetzt noch problemlos in die Präzisierung unseres künftigen Strafvollzugskonzeptes einbezogen werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil.“
Zusammenarbeit verbessert Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung.
Die Ministerien der Justiz der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt erwägen eine Kooperation auf dem Gebiet des Frauenstrafvollzugs. Danach könnten bereits ab 2013 etwa 80 weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in Brandenburgs jüngster Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben untergebracht werden.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil. Bei mehr inhaftierten Frauen können die Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen stärker differenziert und die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen umfassender berücksichtigt werden. Dies verbessert die Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung. Der Zeitpunkt, um über diese Form der Kooperation mit Sachsen-Anhalt zu erörtern, könnte nicht günstiger sein. Die aktuellen Überlegungen können jetzt noch problemlos in die Präzisierung unseres künftigen Strafvollzugskonzeptes einbezogen werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil.“
Zusammenarbeit verbessert Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung.
Die Ministerien der Justiz der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt erwägen eine Kooperation auf dem Gebiet des Frauenstrafvollzugs. Danach könnten bereits ab 2013 etwa 80 weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in Brandenburgs jüngster Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben untergebracht werden.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil. Bei mehr inhaftierten Frauen können die Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen stärker differenziert und die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen umfassender berücksichtigt werden. Dies verbessert die Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung. Der Zeitpunkt, um über diese Form der Kooperation mit Sachsen-Anhalt zu erörtern, könnte nicht günstiger sein. Die aktuellen Überlegungen können jetzt noch problemlos in die Präzisierung unseres künftigen Strafvollzugskonzeptes einbezogen werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz
Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil.“
Zusammenarbeit verbessert Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung.
Die Ministerien der Justiz der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt erwägen eine Kooperation auf dem Gebiet des Frauenstrafvollzugs. Danach könnten bereits ab 2013 etwa 80 weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in Brandenburgs jüngster Justizvollzugsanstalt in Luckau-Duben untergebracht werden.
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg: „Für die weiblichen Gefangenen wäre eine Kooperation beider Länder von großem Vorteil. Bei mehr inhaftierten Frauen können die Behandlungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen stärker differenziert und die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen umfassender berücksichtigt werden. Dies verbessert die Chancen einer erfolgreichen Resozialisierung. Der Zeitpunkt, um über diese Form der Kooperation mit Sachsen-Anhalt zu erörtern, könnte nicht günstiger sein. Die aktuellen Überlegungen können jetzt noch problemlos in die Präzisierung unseres künftigen Strafvollzugskonzeptes einbezogen werden.“
Quelle: Ministerium der Justiz