Der Krisenstab des Landkreises Dahme-Spreewald hat sich am heutigen Ostermontag in einer Telefonkonferenz zum aktuellen Corona-Lagegeschehen beraten. Dabei bestätigte das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald den vierten Todesfall im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis. Ein 75Jahre alter Mann ist gestern im Evangelischen Krankenhaus Luckau verstorben. Der Covid-19-Patient litt an Vorerkrankungen. Dahme-Spreewalds Vize-Landrätin Susanne Rieckhof: „Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt vor allem den Angehörigen des Verstorbenen, denen ich mein tiefstes Beileid ausspreche und bei denen meine Gedanken sind.“
Ausbreitung im Landkreis
Zur derzeitigen Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 informiert das Gesundheitsamt wie folgt: In Dahme-Spreewald sind bereits 43 nachgewiesene Covid-19-Erkrankte genesen. Vom Labor bestätigt wurden tagesaktuell 145 positive Fälle der Corona-Infektion im Kreisgebiet: in Königs Wusterhausen (41), Lübben (18), Zeuthen (16), Schönefeld (12), Mittenwalde (11), Amt Schenkenländchen (9), Gemeinde Heidesee (7), Wildau (7), Amt Unterspreewald (5), Amt Lieberose/Oberspreewald (4), Eichwalde (3), Gemeinde Schulzendorf (3), Stadt Luckau (3), Gemeinde Bestensee (3), Gemeinde Märkische Heide (2) und Gemeinde Heideblick (1). Momentan befinden sich drei Personen in stationärer Behandlung, die übrigen in häuslicher Isolation. Es sind 316 Quarantänen verhängt worden und 204 als Verdachtsfall eingestufte Personen warten auf ein Testergebnis.
„Das Robert-Koch-Institut hat am Karfreitag seine Benennung von weltweiten Risikogebieten aufgehoben. Somit wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald für Reiserückkehrende aus Risikogebieten vom 12. März wieder aufgehoben“, informiert Amtsärztin Dr. Astrid Schumann. Maßgeblich ist vielmehr die zum Osterwochenende in Kraft getretene SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Landes Brandenburg. Diese verpflichtet sämtliche aus dem Ausland Ein- und Rückreisende, sich für 14 Tage nach ihrer Ankunft in häusliche Absonderung zu begeben und bei der zuständigen Gesundheitsbehörde zur Beobachtung zu melden.