Zum Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde Neu-Seeland erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Dass Minister Jörg Vogelsänger in seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Novembersitzung des Landtages davon ausgeht, dass ein Untersagungsverfahren möglich ist und damit die vom Unternehmen UKA Meißen geplanten weiteren fünf Windkraftanlagen vorläufig nicht gebaut werden können, begrüße ich. Ich bin auch mit dem Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen zufrieden, das diese Sicht des Ministers noch einmal bekräftigt hat. Ich wende mich damit aber nicht gegen weitere Windräder im Land Brandenburg, im Gegenteil. Wer allerdings möchte, dass die beschlossene Energiewende Angelegenheit von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern wird, muss dafür sorgen, dass zur alternativen Energiegewinnung auch ein alternativer Umgang mit Betroffenen gehört. Überrumpelungsmanöver und das Ausnutzen von Lücken in der Regionalplanung sorgen nicht für mehr Akzeptanz. Es ist nicht fair, wenn versucht wird, Windkraftanlagen an Stellen zu bauen, die außerhalb bisher vorgesehener Windeignungsgebiete liegen. Genau wie die Bürgerinitiative Leeskow möchte ich, dass Pläne ernst genommen werden können. Meine Forderungen und Anregungen sind nicht neu:
Erstens, grundsätzlich müssen Betroffene von Anfang an in Planungen einbezogen werden und Beschlüsse von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen einen verbindlichen Stellenwert bei solchen Vorhaben erhalten.
Zweitens, richtig wäre die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft aufzuwerten, indem dort mindestens zwei weitere Stellen geschaffen werden, die der dort bereits angesiedelten Kompetenz weiteren Zuwachs ermöglichen.
Drittens, politisch ausgedachte Parallelstrukturen, wie eine Energieregion Lausitz, sollten dann nicht Aufgaben übernehmen, die Experten in Kooperation mit den kommunalen Entscheidungsträgern viel besser lösen können.
Viertens, vor allem kleine Gemeinden sollten von der Kreis- und Landesebene Unterstützung beim Erstellen von Flächennutzungsplänen erhalten.
Und schließlich fünftens, den Gemeinden sollte Unterstützung gegeben werden, um selber Konzepte der Energiegewinnung und Energieversorgung zu entwickeln, die einen unmittelbaren Nutzen für die Einwohnerinnen und Einwohner haben. Als Stichworte nenne ich in diesem Zusammenhang autarke Energiegewinnung, regionale Wirtschaftskreisläufe und Genossenschaften.
Zum Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde Neu-Seeland erklärt der Lausitzer Landtagsabgeordnete Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann:
Dass Minister Jörg Vogelsänger in seiner Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Novembersitzung des Landtages davon ausgeht, dass ein Untersagungsverfahren möglich ist und damit die vom Unternehmen UKA Meißen geplanten weiteren fünf Windkraftanlagen vorläufig nicht gebaut werden können, begrüße ich. Ich bin auch mit dem Ergebnis der Anhörung zu den Einwendungen zufrieden, das diese Sicht des Ministers noch einmal bekräftigt hat. Ich wende mich damit aber nicht gegen weitere Windräder im Land Brandenburg, im Gegenteil. Wer allerdings möchte, dass die beschlossene Energiewende Angelegenheit von vielen Brandenburgerinnen und Brandenburgern wird, muss dafür sorgen, dass zur alternativen Energiegewinnung auch ein alternativer Umgang mit Betroffenen gehört. Überrumpelungsmanöver und das Ausnutzen von Lücken in der Regionalplanung sorgen nicht für mehr Akzeptanz. Es ist nicht fair, wenn versucht wird, Windkraftanlagen an Stellen zu bauen, die außerhalb bisher vorgesehener Windeignungsgebiete liegen. Genau wie die Bürgerinitiative Leeskow möchte ich, dass Pläne ernst genommen werden können. Meine Forderungen und Anregungen sind nicht neu:
Erstens, grundsätzlich müssen Betroffene von Anfang an in Planungen einbezogen werden und Beschlüsse von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen einen verbindlichen Stellenwert bei solchen Vorhaben erhalten.
Zweitens, richtig wäre die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft aufzuwerten, indem dort mindestens zwei weitere Stellen geschaffen werden, die der dort bereits angesiedelten Kompetenz weiteren Zuwachs ermöglichen.
Drittens, politisch ausgedachte Parallelstrukturen, wie eine Energieregion Lausitz, sollten dann nicht Aufgaben übernehmen, die Experten in Kooperation mit den kommunalen Entscheidungsträgern viel besser lösen können.
Viertens, vor allem kleine Gemeinden sollten von der Kreis- und Landesebene Unterstützung beim Erstellen von Flächennutzungsplänen erhalten.
Und schließlich fünftens, den Gemeinden sollte Unterstützung gegeben werden, um selber Konzepte der Energiegewinnung und Energieversorgung zu entwickeln, die einen unmittelbaren Nutzen für die Einwohnerinnen und Einwohner haben. Als Stichworte nenne ich in diesem Zusammenhang autarke Energiegewinnung, regionale Wirtschaftskreisläufe und Genossenschaften.