Der Verwaltungsstab Dahme-Spreewald hat sich am heutigen Samstag in einer Telefonschaltkonferenz zum aktuellen Corona-Lagegeschehen beraten. Dabei bestätigte das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald erstmals seit knapp zwei Wochen zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Landkreis. Es handelt sich zum einen um eine 88-jährige Frau, die im Achenbach-Krankenhaus in Königs Wusterhausen verstarb und zum anderen um eine 84-jährige Frau, die im Asklepios Fachklinikum Teupitz gestorben ist – beide Covid-19-Patientinnen litten an Vorerkrankungen. Dahme-Spreewalds Landrat Stephan Loge: „Unser tiefstes Beileid gilt allen Angehörigen und Freunden, die den Verstorbenen nahegestanden haben. Ihr Verlust mahnt uns dazu, in dieser längst nicht ausgestandenen Krise nicht nachlässig zu werden und mit dem richtigen Verhalten ein Stückweit dazu beizutragen, unsere Liebsten, Freunde und Bekannten zu schützen.“
Zur derzeitigen Ausbreitung der Atemwegserkrankung Covid-19 informiert das Gesundheitsamt wie folgt: In Dahme-Spreewald sind mittlerweile 103 nachgewiesene Covid-19-Erkrankte genesen. Vom Labor bestätigt wurden 174 positive Fälle der Corona-Infektion im Kreisgebiet: in Königs Wusterhausen (49), Zeuthen (20), Lübben (18), Schönefeld (14), Wildau (12), Mittenwalde (11), Amt Schenkenländchen (10), Gemeinde Heidesee (8), Gemeinde Bestensee (6), Amt Unterspreewald (5), Gemeinde Schulzendorf (5), Stadt Luckau (5), Amt Lieberose/Oberspreewald (4), Gemeinde Märkische Heide (4), Eichwalde (2), und Gemeinde Heideblick (1). Nunmehr sind insgesamt sechs Todesfälle zu beklagen. Drei Personen befinden sich in stationärer Behandlung, die übrigen in häuslicher Isolation. Es sind 161 Quarantänen verhängt worden und 225 als Verdachtsfall eingestufte Personen warten auf ein Testergebnis.
Landrat appelliert an Umsicht der Bürger
Landrat Stephan Loge wendet sich mit Blick auf die aktuellen Todesfälle im Kreis und die von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen von Corona-Beschränkungen im Rahmen einer Videobotschaft erneut an die Bevölkerung Dahme-Spreewalds. „Wir stehen immer noch am Anfang dieser Pandemie. Solidarität und Disziplin sind weiterhin gefragt, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und das bisher Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Daher gilt es weiter, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soziale Kontakte strikt einzuschränken und immer wieder sehr gründlich die Hände zu waschen – umsichtiges Verhalten sind insbesondere beim Einkaufen oder in Bus und Bahn gefordert. Wir alle möchten doch gemeinsam Menschenleben schützen und niemanden unnötig oder leichtfertig gefährden. Haben Sie Geduld, halten Sie durch und lassen Sie weiterhin Achtsamkeit walten“, appelliert Loge.
Landesregierung ändert SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Brandenburgs Landesregierung hat gestern eine Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit gilt ab 27. April landesweit im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel eine Pflicht zum Mund-Nasenschutz. Die Höchstzahl der Teilnehmer bei Versammlungen unter freiem Himmel wird ab 4. Mai von bisher 20 Personen auf bis zu 50 erhöht. Dafür sind jedoch für jeden Einzelfall Genehmigungen der zuständigen Behörden erforderlich. Mit dieser Höchstzahl von 50 Personen sind ab 4. Mai auch wieder Gottesdienste erlaubt. Auch nichtreligiöse Bestattungen dürfen dann wieder mit bis zu 50 Personen stattfinden – Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich jedoch nur bis zu 20 Personen. Festgelegt wurde zudem, dass Friseurbetriebe ab 4. Mai wieder öffnen dürfen und Friseur sowie Kunde eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hat. Die Verordnung gilt ansonsten in ihrer Fassung vom 17. April bis längstens zum 8. Mai weiter.
Die Erleichterungen – Versammlungen entsprechend Artikel 8 Grundgesetz, Gottesdienste und Friseurbetriebe – gelten jedoch nur bei strikter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Erfolgt dies nicht, können die entsprechenden Veranstaltungen untersagt werden, heißt es aus der Potsdamer Staatskanzlei. Verantwortlich sind die Veranstalter, beispielsweise die jeweilige Religionsgemeinschaft.
Die Festlegung zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasenschutzes in Geschäften und im Personennahverkehr ab Montag ist in der geänderten Verordnung folgendermaßen wörtlich definiert: „Ab dem 27. April 2020 haben alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Fahrgäste bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie.“ Zum ÖPNV gehört auch die Nutzung von Regionalbahnen und Regionalexpress. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich alle an diese Vorgaben halten. Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind.
Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald informiert darüber, dass zur Erfüllung der durch das Land nun auferlegten Tragepflicht ausdrücklich keine medizinisch klassifizierten Atemschutzmasken erforderlich sind. Bürgerinnen und Bürger sollten einfache Mund-Nase-Bedeckungen in Apotheken oder Drogerien erwerben oder können behelfsweise auch auf selbstgenähte Stoffmasken, Halstücher oder Schals zur Bedeckung der Mund-Nasen-Partie zurückgreifen, erläutert Amtsärztin Dr. Astrid Schumann. „Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Bürger mit der nun von der Landesregierung auferlegten Tragepflicht in der Eigenverantwortung stehen, sich selbst eine Mund-Nasen-Bedeckung zu beschaffen. Die Kreisverwaltung managt dagegen die unterstützende Beschaffung von klassifizierter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für medizinische Bedarfe der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Fieberambulanzen und den Rettungsdienst im Landkreis. Wir bitten um Verständnis, dass die Deckung privater Bedarfe nicht gewährleistet werden kann“, sagt Dahme-Spreewalds Vize-Landrätin und Stabsleiterin Susanne Rieckhof.