Ab sofort sind die neuen Antragsformulare zum Bezug von Schülerfahrausweisen für das Schuljahr 2013/2014 im Amt für Schulverwaltung und Kultur, Beethovenweg 14, 15907 Lübben erhältlich sowie im Internet unter www.dahme-spreewald.de /Bürgerportal/Formulare abrufbar.
Ab dem 28. Januar liegen die Antragsformulare auch in den Schulen bereit. Der vollständig ausgefüllte Antrag sollte spätestens bis zum 04. März 2013 über die Schulen an das Amt für Schulverwaltung und Kultur geschickt werden. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 eingeschult werden und die Schulform oder den Bildungsgang (Übergang von der 6. zur 7. Klasse und von der 10. zur 11. Klasse) wechseln. Hier sollte die Beantragung unmittelbar nach Kenntnisnahme der Aufnahme in die entsprechende Schule bzw. der Berechtigung zum Übergang in die 11. Klasse erfolgen. Nur mit der rechtzeitigen Beantragung eines Schülerfahrausweises stellen Sie sicher, dass der Fahrausweis zu Beginn des Schuljahres vorliegt. Zur Zahlung des Eigenanteils ergeht ein gesonderter Bescheid.
Die Kosten betragen für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km haben, 88 € bei Erwerb einer Jahreskarte. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 € bzw. 44 €. Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
E-Mail-Anfragen können Sie an folgende Adresse senden:: schulverwaltungsamt[at]dahme-spreewald.de.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Ab sofort sind die neuen Antragsformulare zum Bezug von Schülerfahrausweisen für das Schuljahr 2013/2014 im Amt für Schulverwaltung und Kultur, Beethovenweg 14, 15907 Lübben erhältlich sowie im Internet unter www.dahme-spreewald.de /Bürgerportal/Formulare abrufbar.
Ab dem 28. Januar liegen die Antragsformulare auch in den Schulen bereit. Der vollständig ausgefüllte Antrag sollte spätestens bis zum 04. März 2013 über die Schulen an das Amt für Schulverwaltung und Kultur geschickt werden. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 eingeschult werden und die Schulform oder den Bildungsgang (Übergang von der 6. zur 7. Klasse und von der 10. zur 11. Klasse) wechseln. Hier sollte die Beantragung unmittelbar nach Kenntnisnahme der Aufnahme in die entsprechende Schule bzw. der Berechtigung zum Übergang in die 11. Klasse erfolgen. Nur mit der rechtzeitigen Beantragung eines Schülerfahrausweises stellen Sie sicher, dass der Fahrausweis zu Beginn des Schuljahres vorliegt. Zur Zahlung des Eigenanteils ergeht ein gesonderter Bescheid.
Die Kosten betragen für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km haben, 88 € bei Erwerb einer Jahreskarte. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 € bzw. 44 €. Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
E-Mail-Anfragen können Sie an folgende Adresse senden:: schulverwaltungsamt[at]dahme-spreewald.de.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Ab sofort sind die neuen Antragsformulare zum Bezug von Schülerfahrausweisen für das Schuljahr 2013/2014 im Amt für Schulverwaltung und Kultur, Beethovenweg 14, 15907 Lübben erhältlich sowie im Internet unter www.dahme-spreewald.de /Bürgerportal/Formulare abrufbar.
Ab dem 28. Januar liegen die Antragsformulare auch in den Schulen bereit. Der vollständig ausgefüllte Antrag sollte spätestens bis zum 04. März 2013 über die Schulen an das Amt für Schulverwaltung und Kultur geschickt werden. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 eingeschult werden und die Schulform oder den Bildungsgang (Übergang von der 6. zur 7. Klasse und von der 10. zur 11. Klasse) wechseln. Hier sollte die Beantragung unmittelbar nach Kenntnisnahme der Aufnahme in die entsprechende Schule bzw. der Berechtigung zum Übergang in die 11. Klasse erfolgen. Nur mit der rechtzeitigen Beantragung eines Schülerfahrausweises stellen Sie sicher, dass der Fahrausweis zu Beginn des Schuljahres vorliegt. Zur Zahlung des Eigenanteils ergeht ein gesonderter Bescheid.
Die Kosten betragen für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km haben, 88 € bei Erwerb einer Jahreskarte. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 € bzw. 44 €. Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
E-Mail-Anfragen können Sie an folgende Adresse senden:: schulverwaltungsamt[at]dahme-spreewald.de.
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Ab sofort sind die neuen Antragsformulare zum Bezug von Schülerfahrausweisen für das Schuljahr 2013/2014 im Amt für Schulverwaltung und Kultur, Beethovenweg 14, 15907 Lübben erhältlich sowie im Internet unter www.dahme-spreewald.de /Bürgerportal/Formulare abrufbar.
Ab dem 28. Januar liegen die Antragsformulare auch in den Schulen bereit. Der vollständig ausgefüllte Antrag sollte spätestens bis zum 04. März 2013 über die Schulen an das Amt für Schulverwaltung und Kultur geschickt werden. Ausgenommen hiervon sind Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2013/2014 eingeschult werden und die Schulform oder den Bildungsgang (Übergang von der 6. zur 7. Klasse und von der 10. zur 11. Klasse) wechseln. Hier sollte die Beantragung unmittelbar nach Kenntnisnahme der Aufnahme in die entsprechende Schule bzw. der Berechtigung zum Übergang in die 11. Klasse erfolgen. Nur mit der rechtzeitigen Beantragung eines Schülerfahrausweises stellen Sie sicher, dass der Fahrausweis zu Beginn des Schuljahres vorliegt. Zur Zahlung des Eigenanteils ergeht ein gesonderter Bescheid.
Die Kosten betragen für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km haben, 88 € bei Erwerb einer Jahreskarte. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 € bzw. 44 €. Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
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