Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung des Kleinkreditprogramms zum 31.12.2014 beschlossen.
Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald mit der „Richtlinie zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens“ erfolgreich ExistenzgründerInnen im Landkreis Dahme-Spreewald.
Ziel des Kleinkreditprogramms ist es, jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Gerade jetzt, wo Gründungen aus der Arbeitslosigkeit umso schwerer geworden sind, da unter anderem der Gründungszuschuss seit April 2012 nur noch in Ausnahmefällen gewährt wird, ist es für viele Jungunternehmen wichtig ausreichend Betriebsmittel zur Verfügung zu haben.
Der Kreistag leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gründungsinitiative des Landkreises Dahme-Spreewald.
Das Kleinkreditprogramm ist für alle Neugründer in den ersten 3 Jahren ihres Bestehens, die ihren Wohn- und Firmensitz im Landkreis haben. Die Vorteile dieses Kredites für den Unternehmer bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keine zusätzlichen Kreditkosten und keine Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 10.000 € betragen.
Der Zinssatz setzt sich aus dem nach dem Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltendem Basiszins und einem festen Zuschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.
Anträge können wie bisher bei der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
Tel.: 03375/52 38 30 Internet www.wfg-lds.de
Landkreis Dahme-Spreewald, Bereich Wirtschaftliche Beteiligungen und Tourismus
Tel.: 03546/20 13 11 Internet www.dahme-spreewald.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung des Kleinkreditprogramms zum 31.12.2014 beschlossen.
Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald mit der „Richtlinie zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens“ erfolgreich ExistenzgründerInnen im Landkreis Dahme-Spreewald.
Ziel des Kleinkreditprogramms ist es, jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Gerade jetzt, wo Gründungen aus der Arbeitslosigkeit umso schwerer geworden sind, da unter anderem der Gründungszuschuss seit April 2012 nur noch in Ausnahmefällen gewährt wird, ist es für viele Jungunternehmen wichtig ausreichend Betriebsmittel zur Verfügung zu haben.
Der Kreistag leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gründungsinitiative des Landkreises Dahme-Spreewald.
Das Kleinkreditprogramm ist für alle Neugründer in den ersten 3 Jahren ihres Bestehens, die ihren Wohn- und Firmensitz im Landkreis haben. Die Vorteile dieses Kredites für den Unternehmer bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keine zusätzlichen Kreditkosten und keine Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 10.000 € betragen.
Der Zinssatz setzt sich aus dem nach dem Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltendem Basiszins und einem festen Zuschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.
Anträge können wie bisher bei der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
Tel.: 03375/52 38 30 Internet www.wfg-lds.de
Landkreis Dahme-Spreewald, Bereich Wirtschaftliche Beteiligungen und Tourismus
Tel.: 03546/20 13 11 Internet www.dahme-spreewald.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung des Kleinkreditprogramms zum 31.12.2014 beschlossen.
Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald mit der „Richtlinie zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens“ erfolgreich ExistenzgründerInnen im Landkreis Dahme-Spreewald.
Ziel des Kleinkreditprogramms ist es, jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Gerade jetzt, wo Gründungen aus der Arbeitslosigkeit umso schwerer geworden sind, da unter anderem der Gründungszuschuss seit April 2012 nur noch in Ausnahmefällen gewährt wird, ist es für viele Jungunternehmen wichtig ausreichend Betriebsmittel zur Verfügung zu haben.
Der Kreistag leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gründungsinitiative des Landkreises Dahme-Spreewald.
Das Kleinkreditprogramm ist für alle Neugründer in den ersten 3 Jahren ihres Bestehens, die ihren Wohn- und Firmensitz im Landkreis haben. Die Vorteile dieses Kredites für den Unternehmer bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keine zusätzlichen Kreditkosten und keine Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 10.000 € betragen.
Der Zinssatz setzt sich aus dem nach dem Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltendem Basiszins und einem festen Zuschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.
Anträge können wie bisher bei der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
Tel.: 03375/52 38 30 Internet www.wfg-lds.de
Landkreis Dahme-Spreewald, Bereich Wirtschaftliche Beteiligungen und Tourismus
Tel.: 03546/20 13 11 Internet www.dahme-spreewald.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner jüngsten Sitzung die Verlängerung des Kleinkreditprogramms zum 31.12.2014 beschlossen.
Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald mit der „Richtlinie zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens“ erfolgreich ExistenzgründerInnen im Landkreis Dahme-Spreewald.
Ziel des Kleinkreditprogramms ist es, jungen Unternehmen unbürokratisch Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, um notwendige Sach- und Betriebsmittel anschaffen zu können. Gerade jetzt, wo Gründungen aus der Arbeitslosigkeit umso schwerer geworden sind, da unter anderem der Gründungszuschuss seit April 2012 nur noch in Ausnahmefällen gewährt wird, ist es für viele Jungunternehmen wichtig ausreichend Betriebsmittel zur Verfügung zu haben.
Der Kreistag leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Gründungsinitiative des Landkreises Dahme-Spreewald.
Das Kleinkreditprogramm ist für alle Neugründer in den ersten 3 Jahren ihres Bestehens, die ihren Wohn- und Firmensitz im Landkreis haben. Die Vorteile dieses Kredites für den Unternehmer bestehen in einer schnellen und unbürokratischen Antragstellung, keine zusätzlichen Kreditkosten und keine Besicherung. Der Kreditrahmen für Investitionen und Betriebsmittel kann bis zu 10.000 € betragen.
Der Zinssatz setzt sich aus dem nach dem Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltendem Basiszins und einem festen Zuschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.
Anträge können wie bisher bei der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
Tel.: 03375/52 38 30 Internet www.wfg-lds.de
Landkreis Dahme-Spreewald, Bereich Wirtschaftliche Beteiligungen und Tourismus
Tel.: 03546/20 13 11 Internet www.dahme-spreewald.de
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald