Am 12. November entscheidet sich, wer im Landkreis Dahme-Spreewald neuer Landrat wird. Zur Stichwahl stehen AfD-Kandidat Steffen Kotré und der parteilose Kandidat Sven Herzberger. Den ersten Wahlgang am 8. Oktober entschied Kotré mit 35,3 Prozent der Stimmen für sich (wie berichtet). Bei der Stichwahl gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Wer im zweiten Wahlgang per Brief wählen will, muss bis zum 9. November die entsprechenden Unterlagen zurücksenden. Darauf hat der Landkreis hingewiesen. Zu einem direkte Aufeinandertreffen beider Kandidaten kommt es noch einmal am kommenden Mittwoch. Der BVMW lädt zur Diskussion nach Lübben.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Am Sonntag, 12. November 2023, findet im Landkreis Dahme-Spreewald die Stichwahl um das Amt des Landrates statt. Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 9. November 2023, durch Einwurf in einen Postbriefkasten zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen. Zur Wahl stehen am 12. November 2023 Herr Steffen Kotré (AfD) und Herr Sven Herzberger (Einzelwahlvorschlag).
Bei der Stichwahl am 12. November 2023 gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst. Die etwa 147.000 Wahlberechtigten in Dahme-Spreewald sind erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen. Die Wahllokale haben am Sonntag, dem 12. November 2023, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben.
- WählerInnen, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte.
- Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig. Wenn man sich doch für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden sollte, kann man mit seinen Briefwahlunterlagen in ein Wahllokal wählen gehen. Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt.
Reihenfolge zu beachten:
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den blauen Stimmzettelumschlag gepackt und verschlossen. Der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem Wahlschein in den rosa Wahlbriefumschlag. Diese Reihenfolge ist sehr wichtig und unbedingt einzuhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie die Briefwahlunterlagen spätestens Donnerstagmittag, den 9. November 2023, durch Einwurf in einen Postbriefkasten zurücksenden müssen, damit diese noch pünktlich beim Kreiswahlleiter des Landkreises Dahme-Spreewald eintreffen. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Post am Sonntag keine Wahlbriefe zustellt. Ein erst am Sonnabend, 11.11.2023, in den Postbriefkasten eingeworfener Wahlbrief kann nicht mehr zur Auszählung gelangen.
Danach kann man die Briefwahlunterlagen nur noch direkt beim Landkreis abgeben. Dafür kann der Wahlbriefumschlag in den unten aufgeführten Postkästen des Landratsamtes eingeworfen werden. Diese werden letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.
Sie können die Unterlagen auch direkt bei der Kreisverwaltung:
Postkasten Standort Reutergasse 12 in 15907 Lübben (Spreewald)
Postkasten Standort Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen
einwerfen.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsticker
Mehr News, Content und Videos aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Presseinformation