Damit es am ersten Schultag nach den Sommerferien nicht zu ungeliebten Überraschungen kommt, weist die Kreisverwaltung nochmals darauf hin, dass der Eigenanteil für den Schülerfahrausweis spätestens bis zum 18. Juli 2012 einzuzahlen ist. Nur mit der rechtzeitigen Überweisung auf das Konto der Regionalen Verkehrsgesellschaft kann sicher gestellt werden, dass der Schülerfahrausweis zu Beginn des Schuljahres bereitgestellt wird.
Mit dem Schuljahr 2012/2013 hat der Landkreis Dahme-Spreewald eine
Eigenbeteiligung an den Schülerfahrkosten eingeführt.
Die Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern kostet 88 Euro. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 Euro bzw. 44 Euro. Für Empfänger von Arbeitslosengeld und anderen laufenden Sozialleistungen kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg unterhalb der 2-km-Grenze besteht die Möglichkeit, nach Vorlage einer Schülerbescheinigung oder des Schülerausweises in den Niederlassungen der RVS in Luckau und Mittenwalde sowie in den RVS-Serviceagenturen (unter www.rvs.-lds.de abrufbar) einen Schülerfahrausweis zu erhalten.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie unter www.dahme-spreewald.de. Anfragen können auch an die E-mail: schulverwaltungsamt[at]dahme-spreewald.de gerichtet werden.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Damit es am ersten Schultag nach den Sommerferien nicht zu ungeliebten Überraschungen kommt, weist die Kreisverwaltung nochmals darauf hin, dass der Eigenanteil für den Schülerfahrausweis spätestens bis zum 18. Juli 2012 einzuzahlen ist. Nur mit der rechtzeitigen Überweisung auf das Konto der Regionalen Verkehrsgesellschaft kann sicher gestellt werden, dass der Schülerfahrausweis zu Beginn des Schuljahres bereitgestellt wird.
Mit dem Schuljahr 2012/2013 hat der Landkreis Dahme-Spreewald eine
Eigenbeteiligung an den Schülerfahrkosten eingeführt.
Die Jahreskarte für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mindestens zwei Kilometern kostet 88 Euro. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 Euro bzw. 44 Euro. Für Empfänger von Arbeitslosengeld und anderen laufenden Sozialleistungen kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg unterhalb der 2-km-Grenze besteht die Möglichkeit, nach Vorlage einer Schülerbescheinigung oder des Schülerausweises in den Niederlassungen der RVS in Luckau und Mittenwalde sowie in den RVS-Serviceagenturen (unter www.rvs.-lds.de abrufbar) einen Schülerfahrausweis zu erhalten.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie unter www.dahme-spreewald.de. Anfragen können auch an die E-mail: schulverwaltungsamt[at]dahme-spreewald.de gerichtet werden.
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald