Da seit einem Jahr im Landkreis Dahme-Spreewald bei keinen Wildschweinen mehr die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen wurde, wird es ab morgen Lockerungen für den Landkreis geben. Das regelt die neue Tierseuchenallgemeinverfügung. Darin ist festgeschrieben, dass es für Schweinehalter beispielsweise wieder leichter möglich ist, Schweine in Freiland- oder Auslaufhaltung halten zu dürfen. Außerdem bedürfen Bewegungsjagden innerhalb der umzäunten Bereiche nun nicht mehr der Genehmigung, sondern müssen nur noch zehn Tage im Voraus bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden. Die Sperrzonen I und II sowie die sogenannten ASP-Zäune bleiben weiterhin bestehen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Seit einem Jahr wurden bei allen untersuchten Wildschweinkadavern und gesund erlegten Tieren im Landkreis Dahme-Spreewald keine positiven ASP-Befunde mehr detektiert. Somit konnten nun nach Neubewertung der epidemiologischen Seuchenlage der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weitere Schritte zur Aufhebung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden. Bei diesem nächsten Schritt innerhalb des ASP-Ausstiegsszenarios – Aufhebung der Weißen Zone – handelt es sich um eine nationale Maßnahme auf Grundlage des EU-Beschlusses.
Die Gebietskulissen der von der ASP betroffenen Restriktionsgebiete Sperrzone I (vormals Pufferzone) und Sperrzone II (vormals Gefährdetes Gebiet) ändern sich damit jedoch nicht.
Um die mit der Tierseuche angeordneten Restriktionen endgültig aufheben zu können, muss an der bisherigen Strategie zum Ausstieg jedoch unvermindert festgehalten werden: die Fallwildsuchen, die Entnahmen von noch lebenden Wildschweinen in den Restriktionszonen aber auch die Entnahme von Wildschweinen im gesamten Landkreisgebiet. Die Untersuchungen und Negativbefundungen von allen erlegten Wildschweinen sowie von Fall- und Unfallwild ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil. Besonders die Zaunkontrollen sind erforderlich, um den bisherigen Erfolg nicht zu gefährden, weitere Lockerungen schrittweise zuzulassen und letztendlich die Restriktionsgebiete aufheben zu können. Die letzte Entscheidung dazu wird die EU treffen, nachdem sie geprüft hat, ob alle Maßnahmen kontinuierlich umgesetzt wurden.
ASP-Zäune bleiben weiterhin stehen
Bis dahin ist es auch weiterhin erforderlich, dass alle Schutzzäune funktionsfähig bleiben. Die Öffentlichkeit wird gebeten, die Zauntore stets zu schließen und Schäden an die Behörden zu melden. Nur so kann effizient verhindert werden, dass potentiell infizierte Tiere in seuchenfreie Gebiete gelangen. Bei einem Neuausbruch der ASP würden erneut strenge und langwierige Maßnahmen wie Betretungs- und Nutzungsverbote drohen. “Für alle Beteiligten der Seuchenbekämpfung heißt es weiterhin: NICHT NACHLASSEN mit den Bemühungen, so Amtstierärztin Dr. Jana Guth.
Änderungen für Schweinehalter und Jägerschaft
Für die Schweinehalter ist es mit der Tierseuchenallgemeinverfügung nun wieder leichter möglich, bei Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen Schweine in Freiland- oder Auslaufhaltung halten zu dürfen. Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung dazu wurde heute im Amtsblatt Nr. 34 veröffentlicht und gilt ab dem 8. Oktober 2022.
Für die Jägerschaft heißt dies, die beginnende vegetationslose Zeit aktiv zu nutzen, um noch verbliebenes Schwarzwild in und außerhalb der Infektionsgebiete weiterhin zu reduzieren. An den Prämienregelungen ändert sich daher auch nach Aufhebung der Weißen Zone nichts für die Jägerschaft. Bewegungsjagden innerhalb der umzäunten Bereiche bedürfen nun nicht mehr der Genehmigung, sondern müssen nur noch zehn Tage im Voraus bei der unteren Jagdbehörde angezeigt werden.
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Red. / Presseinformation