Mit der Trinkwasserverordnung wird bundesweit die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt. Seit dem 1.11.2011 sind wesentliche Änderungen der Trinkwasserverordnung gültig. Sie berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz.
Über die wichtigsten Änderungen informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald:
Trinkwasser ist Wasser zum Trinken, Kochen, zur Körperpflege und zum Geschirrspülen; aber auch das Wasser, das in Lebensmittelbetrieben zum Herstellen von Speisen genutzt wird.
Nach der geänderten Verordnung müssen Eigentümer von Trinkwasseranlagen (Brunnen), die das Wasser nicht nur für die eigene Familie verwenden und weniger als 1000 Kubikmeter Wasser pro Jahr entnehmen, umfangreichere Wasseruntersuchungen durchführen lassen.
Für Trinkwasseranlagen mit mehr als 1000 Kubikmeter Wasserentnahme pro Jahr gibt es Änderungen in der Untersuchungshäufigkeit.
Die Berichtspflicht des Gesundheitsamtes gegenüber der Landesbehörde hinsichtlich der Trinkwasserqualität umfasst ab 2012 alle Anlagen, die mehr als 50 Personen versorgen.
Wird eine Warmwasseranlage mit einem Wasserspeicher mit mehr als 400 Liter betrieben oder fasst der Vorlauf bis zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter Warmwasser und dient die Warmwasseranlage der Versorgung von öffentlichen Räumen oder vermieteter Wohnungen, so muss diese dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Auch muss dieses Wasser jetzt jährlich an verschiedenen Stellen im Warmwassernetz auf Legionellen untersucht werden, wenn sich Duschen oder Klimaanlagen im Gebäude befinden.
Die Untersuchungsbefunde sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Grenzwertüberschreitungen müssen unverzüglich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, so dass zügig Maßnahmen zur Behebung der Verkeimung getroffen werden können.
Für Beratungen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt über gesundheitsamt[at]dahme-spreewald.de
Telefon: 03375/26-2134 Frau Reise oder 03546/20-1773 Frau Klinkmüller.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises
(Bürgerportal/Gesundheit/Gesundheitsamt/Trinkwasser)
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Mit der Trinkwasserverordnung wird bundesweit die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt. Seit dem 1.11.2011 sind wesentliche Änderungen der Trinkwasserverordnung gültig. Sie berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz.
Über die wichtigsten Änderungen informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald:
Trinkwasser ist Wasser zum Trinken, Kochen, zur Körperpflege und zum Geschirrspülen; aber auch das Wasser, das in Lebensmittelbetrieben zum Herstellen von Speisen genutzt wird.
Nach der geänderten Verordnung müssen Eigentümer von Trinkwasseranlagen (Brunnen), die das Wasser nicht nur für die eigene Familie verwenden und weniger als 1000 Kubikmeter Wasser pro Jahr entnehmen, umfangreichere Wasseruntersuchungen durchführen lassen.
Für Trinkwasseranlagen mit mehr als 1000 Kubikmeter Wasserentnahme pro Jahr gibt es Änderungen in der Untersuchungshäufigkeit.
Die Berichtspflicht des Gesundheitsamtes gegenüber der Landesbehörde hinsichtlich der Trinkwasserqualität umfasst ab 2012 alle Anlagen, die mehr als 50 Personen versorgen.
Wird eine Warmwasseranlage mit einem Wasserspeicher mit mehr als 400 Liter betrieben oder fasst der Vorlauf bis zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter Warmwasser und dient die Warmwasseranlage der Versorgung von öffentlichen Räumen oder vermieteter Wohnungen, so muss diese dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Auch muss dieses Wasser jetzt jährlich an verschiedenen Stellen im Warmwassernetz auf Legionellen untersucht werden, wenn sich Duschen oder Klimaanlagen im Gebäude befinden.
Die Untersuchungsbefunde sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Grenzwertüberschreitungen müssen unverzüglich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, so dass zügig Maßnahmen zur Behebung der Verkeimung getroffen werden können.
Für Beratungen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt über gesundheitsamt[at]dahme-spreewald.de
Telefon: 03375/26-2134 Frau Reise oder 03546/20-1773 Frau Klinkmüller.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises
(Bürgerportal/Gesundheit/Gesundheitsamt/Trinkwasser)
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Mit der Trinkwasserverordnung wird bundesweit die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt. Seit dem 1.11.2011 sind wesentliche Änderungen der Trinkwasserverordnung gültig. Sie berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz.
Über die wichtigsten Änderungen informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald:
Trinkwasser ist Wasser zum Trinken, Kochen, zur Körperpflege und zum Geschirrspülen; aber auch das Wasser, das in Lebensmittelbetrieben zum Herstellen von Speisen genutzt wird.
Nach der geänderten Verordnung müssen Eigentümer von Trinkwasseranlagen (Brunnen), die das Wasser nicht nur für die eigene Familie verwenden und weniger als 1000 Kubikmeter Wasser pro Jahr entnehmen, umfangreichere Wasseruntersuchungen durchführen lassen.
Für Trinkwasseranlagen mit mehr als 1000 Kubikmeter Wasserentnahme pro Jahr gibt es Änderungen in der Untersuchungshäufigkeit.
Die Berichtspflicht des Gesundheitsamtes gegenüber der Landesbehörde hinsichtlich der Trinkwasserqualität umfasst ab 2012 alle Anlagen, die mehr als 50 Personen versorgen.
Wird eine Warmwasseranlage mit einem Wasserspeicher mit mehr als 400 Liter betrieben oder fasst der Vorlauf bis zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter Warmwasser und dient die Warmwasseranlage der Versorgung von öffentlichen Räumen oder vermieteter Wohnungen, so muss diese dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Auch muss dieses Wasser jetzt jährlich an verschiedenen Stellen im Warmwassernetz auf Legionellen untersucht werden, wenn sich Duschen oder Klimaanlagen im Gebäude befinden.
Die Untersuchungsbefunde sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Grenzwertüberschreitungen müssen unverzüglich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, so dass zügig Maßnahmen zur Behebung der Verkeimung getroffen werden können.
Für Beratungen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt über gesundheitsamt[at]dahme-spreewald.de
Telefon: 03375/26-2134 Frau Reise oder 03546/20-1773 Frau Klinkmüller.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises
(Bürgerportal/Gesundheit/Gesundheitsamt/Trinkwasser)
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald
Mit der Trinkwasserverordnung wird bundesweit die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt. Seit dem 1.11.2011 sind wesentliche Änderungen der Trinkwasserverordnung gültig. Sie berücksichtigen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz.
Über die wichtigsten Änderungen informiert das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald:
Trinkwasser ist Wasser zum Trinken, Kochen, zur Körperpflege und zum Geschirrspülen; aber auch das Wasser, das in Lebensmittelbetrieben zum Herstellen von Speisen genutzt wird.
Nach der geänderten Verordnung müssen Eigentümer von Trinkwasseranlagen (Brunnen), die das Wasser nicht nur für die eigene Familie verwenden und weniger als 1000 Kubikmeter Wasser pro Jahr entnehmen, umfangreichere Wasseruntersuchungen durchführen lassen.
Für Trinkwasseranlagen mit mehr als 1000 Kubikmeter Wasserentnahme pro Jahr gibt es Änderungen in der Untersuchungshäufigkeit.
Die Berichtspflicht des Gesundheitsamtes gegenüber der Landesbehörde hinsichtlich der Trinkwasserqualität umfasst ab 2012 alle Anlagen, die mehr als 50 Personen versorgen.
Wird eine Warmwasseranlage mit einem Wasserspeicher mit mehr als 400 Liter betrieben oder fasst der Vorlauf bis zur Entnahmestelle mehr als 3 Liter Warmwasser und dient die Warmwasseranlage der Versorgung von öffentlichen Räumen oder vermieteter Wohnungen, so muss diese dem Gesundheitsamt angezeigt werden.
Auch muss dieses Wasser jetzt jährlich an verschiedenen Stellen im Warmwassernetz auf Legionellen untersucht werden, wenn sich Duschen oder Klimaanlagen im Gebäude befinden.
Die Untersuchungsbefunde sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Grenzwertüberschreitungen müssen unverzüglich an das Gesundheitsamt gemeldet werden, so dass zügig Maßnahmen zur Behebung der Verkeimung getroffen werden können.
Für Beratungen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt über gesundheitsamt[at]dahme-spreewald.de
Telefon: 03375/26-2134 Frau Reise oder 03546/20-1773 Frau Klinkmüller.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises
(Bürgerportal/Gesundheit/Gesundheitsamt/Trinkwasser)
Quelle: Landkreis Dahme-Spreewald