Berlin als deutsche Hauptstadt erhält in Schönefeld auch einen „echten Regierungsflughafen“. Als Planfeststellungsbehörde hat das Brandenburger Verkehrsministerium jetzt den dafür eingereichten Antrag der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) mit Auflagen genehmigt.
Ziel des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens sind die Anlagen für die Durchführung des politisch-parlamentarischen und protokollarischen Flugbetriebs („Regierungsflughafen“) der Bundesrepublik Deutschland in Norden des Flughafens auf einer Fläche von 223.080 Quadratmetern, im Bereich der jetzigen Flugzeugabfertigung des Flughafens Schönefeld.
Zu den Anlagen gehören die Vorfelder für das Abstellen der Regierungsflugzeuge und Regierungshubschrauber sowie der Bauflächen für Flugzeughangars zum Unterstellen und Instandhalten der Flugzeuge sowie der Flächen für notwendige Betriebsgebäude. Die Vorfelder umfassen auch den notwendigen Platz für ausländische Besucher, Staatsbesuche, für diese sind auch Bauflächen zur Errichtung von Empfangsgebäuden genehmigt worden. Ferner wurden zur Erschließung der Flächen des Bundes Rollbahnen für die Nutzung durch große Flugzeuge (Airbus A340, Airbus A380, Boeing B747) verbreitert sowie die Entwässerung des Flughafens angepasst. Schädliche Auswirkungen (Lärm, Erschütterungen, sonstige Emissionen, Grundwasserbeeinträchtigungen) sind durch das Änderungsvorhaben nicht zu erwarten. Für die Neuversiegelung von 150.000 Quadratmeter hat der Antragsteller eine Kompensationsleistung von rund 1,1 Millionen Euro an den Naturschutzfond Brandenburg zu zahlen.
Eine Besonderheit ist das „Generalshotel“. Hier hatte die Planfeststellungsbehörde auch über den beantragten Abriss dieses Baudenkmals zu entscheiden. Die von der FBS beantragte Erlaubnis zum Abriss wurde letztendlich mit Auflagen zur Bergung und Dokumentation der zeithistorisch wertvollen Elemente des „Generalshotels“ erteilt. Das Gebäude ist historisch, künstlerisch und wissenschaftlich bedeutsam. Dem Denkmalschutz steht als besonders gewichtiger öffentlicher Belang das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Durchführung des protokollarischen und politisch-parlamentarischen Flugbetriebs am zukünftigen Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg entgegen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Berlin als deutsche Hauptstadt erhält in Schönefeld auch einen „echten Regierungsflughafen“. Als Planfeststellungsbehörde hat das Brandenburger Verkehrsministerium jetzt den dafür eingereichten Antrag der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) mit Auflagen genehmigt.
Ziel des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens sind die Anlagen für die Durchführung des politisch-parlamentarischen und protokollarischen Flugbetriebs („Regierungsflughafen“) der Bundesrepublik Deutschland in Norden des Flughafens auf einer Fläche von 223.080 Quadratmetern, im Bereich der jetzigen Flugzeugabfertigung des Flughafens Schönefeld.
Zu den Anlagen gehören die Vorfelder für das Abstellen der Regierungsflugzeuge und Regierungshubschrauber sowie der Bauflächen für Flugzeughangars zum Unterstellen und Instandhalten der Flugzeuge sowie der Flächen für notwendige Betriebsgebäude. Die Vorfelder umfassen auch den notwendigen Platz für ausländische Besucher, Staatsbesuche, für diese sind auch Bauflächen zur Errichtung von Empfangsgebäuden genehmigt worden. Ferner wurden zur Erschließung der Flächen des Bundes Rollbahnen für die Nutzung durch große Flugzeuge (Airbus A340, Airbus A380, Boeing B747) verbreitert sowie die Entwässerung des Flughafens angepasst. Schädliche Auswirkungen (Lärm, Erschütterungen, sonstige Emissionen, Grundwasserbeeinträchtigungen) sind durch das Änderungsvorhaben nicht zu erwarten. Für die Neuversiegelung von 150.000 Quadratmeter hat der Antragsteller eine Kompensationsleistung von rund 1,1 Millionen Euro an den Naturschutzfond Brandenburg zu zahlen.
Eine Besonderheit ist das „Generalshotel“. Hier hatte die Planfeststellungsbehörde auch über den beantragten Abriss dieses Baudenkmals zu entscheiden. Die von der FBS beantragte Erlaubnis zum Abriss wurde letztendlich mit Auflagen zur Bergung und Dokumentation der zeithistorisch wertvollen Elemente des „Generalshotels“ erteilt. Das Gebäude ist historisch, künstlerisch und wissenschaftlich bedeutsam. Dem Denkmalschutz steht als besonders gewichtiger öffentlicher Belang das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Durchführung des protokollarischen und politisch-parlamentarischen Flugbetriebs am zukünftigen Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg entgegen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Berlin als deutsche Hauptstadt erhält in Schönefeld auch einen „echten Regierungsflughafen“. Als Planfeststellungsbehörde hat das Brandenburger Verkehrsministerium jetzt den dafür eingereichten Antrag der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) mit Auflagen genehmigt.
Ziel des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens sind die Anlagen für die Durchführung des politisch-parlamentarischen und protokollarischen Flugbetriebs („Regierungsflughafen“) der Bundesrepublik Deutschland in Norden des Flughafens auf einer Fläche von 223.080 Quadratmetern, im Bereich der jetzigen Flugzeugabfertigung des Flughafens Schönefeld.
Zu den Anlagen gehören die Vorfelder für das Abstellen der Regierungsflugzeuge und Regierungshubschrauber sowie der Bauflächen für Flugzeughangars zum Unterstellen und Instandhalten der Flugzeuge sowie der Flächen für notwendige Betriebsgebäude. Die Vorfelder umfassen auch den notwendigen Platz für ausländische Besucher, Staatsbesuche, für diese sind auch Bauflächen zur Errichtung von Empfangsgebäuden genehmigt worden. Ferner wurden zur Erschließung der Flächen des Bundes Rollbahnen für die Nutzung durch große Flugzeuge (Airbus A340, Airbus A380, Boeing B747) verbreitert sowie die Entwässerung des Flughafens angepasst. Schädliche Auswirkungen (Lärm, Erschütterungen, sonstige Emissionen, Grundwasserbeeinträchtigungen) sind durch das Änderungsvorhaben nicht zu erwarten. Für die Neuversiegelung von 150.000 Quadratmeter hat der Antragsteller eine Kompensationsleistung von rund 1,1 Millionen Euro an den Naturschutzfond Brandenburg zu zahlen.
Eine Besonderheit ist das „Generalshotel“. Hier hatte die Planfeststellungsbehörde auch über den beantragten Abriss dieses Baudenkmals zu entscheiden. Die von der FBS beantragte Erlaubnis zum Abriss wurde letztendlich mit Auflagen zur Bergung und Dokumentation der zeithistorisch wertvollen Elemente des „Generalshotels“ erteilt. Das Gebäude ist historisch, künstlerisch und wissenschaftlich bedeutsam. Dem Denkmalschutz steht als besonders gewichtiger öffentlicher Belang das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Durchführung des protokollarischen und politisch-parlamentarischen Flugbetriebs am zukünftigen Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg entgegen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Berlin als deutsche Hauptstadt erhält in Schönefeld auch einen „echten Regierungsflughafen“. Als Planfeststellungsbehörde hat das Brandenburger Verkehrsministerium jetzt den dafür eingereichten Antrag der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) mit Auflagen genehmigt.
Ziel des zur Planfeststellung beantragten Vorhabens sind die Anlagen für die Durchführung des politisch-parlamentarischen und protokollarischen Flugbetriebs („Regierungsflughafen“) der Bundesrepublik Deutschland in Norden des Flughafens auf einer Fläche von 223.080 Quadratmetern, im Bereich der jetzigen Flugzeugabfertigung des Flughafens Schönefeld.
Zu den Anlagen gehören die Vorfelder für das Abstellen der Regierungsflugzeuge und Regierungshubschrauber sowie der Bauflächen für Flugzeughangars zum Unterstellen und Instandhalten der Flugzeuge sowie der Flächen für notwendige Betriebsgebäude. Die Vorfelder umfassen auch den notwendigen Platz für ausländische Besucher, Staatsbesuche, für diese sind auch Bauflächen zur Errichtung von Empfangsgebäuden genehmigt worden. Ferner wurden zur Erschließung der Flächen des Bundes Rollbahnen für die Nutzung durch große Flugzeuge (Airbus A340, Airbus A380, Boeing B747) verbreitert sowie die Entwässerung des Flughafens angepasst. Schädliche Auswirkungen (Lärm, Erschütterungen, sonstige Emissionen, Grundwasserbeeinträchtigungen) sind durch das Änderungsvorhaben nicht zu erwarten. Für die Neuversiegelung von 150.000 Quadratmeter hat der Antragsteller eine Kompensationsleistung von rund 1,1 Millionen Euro an den Naturschutzfond Brandenburg zu zahlen.
Eine Besonderheit ist das „Generalshotel“. Hier hatte die Planfeststellungsbehörde auch über den beantragten Abriss dieses Baudenkmals zu entscheiden. Die von der FBS beantragte Erlaubnis zum Abriss wurde letztendlich mit Auflagen zur Bergung und Dokumentation der zeithistorisch wertvollen Elemente des „Generalshotels“ erteilt. Das Gebäude ist historisch, künstlerisch und wissenschaftlich bedeutsam. Dem Denkmalschutz steht als besonders gewichtiger öffentlicher Belang das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Durchführung des protokollarischen und politisch-parlamentarischen Flugbetriebs am zukünftigen Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg entgegen.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft