Erneut hat die Stadt Cottbus weitere Details zur Umsetzung der diesjährigen „Weihnachtsinseln“ in der Innenstadt bekanntgegeben. Die Weihnachtsinseln ersetzen in diesem Jahr den zusammenhängenden Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne. Wie die Stadt heute mitteilte, sollen einzelne Bereiche wie der Weihnachtsgarten rund um die Synagoge sowie die Inseln auf dem Platz am Stadtbrunnen unter 2G stattfinden. Hier werden die entsprechenden G-Nachweise nachgefragt. Die weiteren Bereiche auf dem Postplatz, entlang der Flaniermeile und auf dem Altmarkt werden je nach Besucherzahl ohne Test, auf 3G oder 2G gesteuert. Die Konzepte können sich je nach Infektionsgeschehen ändern und sollen auch dementsprechend angepasst werden. Grundsätzlich wird jeder Besucher einmal mit seinen Kontaktdaten erfasst. Mehr zur aktuellen Version gibt es im Videotalk.->> Hier anschauen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Der Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne findet in diesem Jahr vom 22. November bis 23. Dezember in der Cottbuser Innenstadt statt. Weihnachtsbaum und traditionelle Cottbuser Weihnachtspyramide haben bereits ihren Platz auf dem Altmarkt gefunden. Veranstalter und Stadtverwaltung haben auf Basis der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg weitere Regelungen abgestimmt und vereinbart, um trotz der Pandemie eine weihnachtliche Atmosphäre zu ermöglichen.
Nach dem Mittwochs-Wochenmarkt auf dem Postparkplatz wird auch dort aufgebaut – hier wird in diesem Jahr das Riesenrad seine Besucher erwarten
• Entgegen den ursprünglichen Planungen sind nun alle Weihnachtsmarkt-Teilflächen eingezäunt bzw. kann durch deren Lage der Besucherstrom kontrolliert werden.
• Zum Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne gehören in diesem Jahr der
Altmarkt, der Postparkplatz, ein Weihnachtsgarten rund um die Synagoge am Schlosskirchplatz, Teile des Platzes Am Stadtbrunnen sowie die Flaniermeile zwischen Stadthallenvorplatz und Blechen-Carré
• Die Spremberger Straße ist entgegen ursprünglichen Planungen nicht mehr Teil des Weihnachtsmarktes. Gleichwohl wird es hier auch einige weihnachtliche Angebote insbesondere der ansässigen Cottbuser Händler geben – jedoch nur solche Angebote, die nicht zum Verweilen einladen.
• Stadt und Veranstalter verfolgen nach wie vor das Ziel, den Weihnachtsmarkt analog dem Beispiel vieler deutscher Großstädte auf mehr Veranstaltungsfläche zu verteilen, um Menschenansammlungen zu minimieren.Es wird also nicht „den“ Weihnachtsmarkt geben, sondern vielmehr eine weit verstreute Vielzahl weihnachtlicher Angebote in der gesamten Innenstadt
• Auf allen Plätzen des Weihnachtsmarktes werden Kontaktdaten der Besucher erfasst; wer an einem Tag bereits einmal erfasst wurde, muss seine Kontaktdaten an der nächsten „Weihnachtsmarktinsel“ jedoch nicht noch einmal hinterlassen – eine Ausnahme besteht jedoch für 2G-Angebote.
• Nach jetziger Rechtslage ist für den Zutritt kein Testnachweis erforderlich, da die Gesamtzahl der Besucher 1.000 gleichzeitig anwesende Personen unterschreitet; jedoch wird auf Grund des Abstandgebots für die jeweiligen Flächen eine strikte Besucherbegrenzung durchgeführt.
2G Bereiche direkt zum Start
• Für den Weihnachtsgarten an der Synagoge sowie die „Weihnachtsinseln“ auf dem Platz „Am Stadtbrunnen“ sieht der Veranstalter unabhängig von der geltenden Rechtslage bereits zum Start des Weihnachtsmarktes eine 2G-Regelung vor. Besucher, die zuvor beispielweise auf dem Altmarkt waren müssen trotz bereits erfolgter Kontaktdatenerfassung hier noch einmal zusätzlich ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen.
• In Abhängigkeit vom Besucheraufkommen und der Infektionslage wird der Veranstalter unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung auf einzelnen Teilflächen des Marktes ggf. auch an einzelnen Tagen eine 3G- bzw. 2G-Regelung vorsehen.
• Unabhängig von der Frage, ob ohne Test oder mit 2G- oder 3G-Regelung ein Zutritt erfolgen darf, empfehlen Stadt und Veranstalter sowohl auf dem Veranstaltungsgelände als auch in dessen Umgebung freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um Ansteckungen zu vermeiden.
• Aufgrund der äußerst dynamischen Infektionslage werden Stadt und Veranstalter das Hygienekonzept des Marktes kontinuierlich anpassen um Besucher und Händler des Weihnachtsmarktes der 1.000 Sterne bestmöglich zu schützen.
Weitere Regelungen für die Gastronomie
• Ab dem 15.11.2021 gilt für Gastronomiebetriebe in Brandenburg grundsätzlich die 2G-Regel.
Hiernach haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang zu den Gastronomiebetrieben.
• Die Regelung gilt auch für die Außengastronomie ortsfester Gastronomiebetriebe.
• Unternehmer haben am Eingang durch deutlich erkennbare Hinweise auf die Regelung hinzuweisen.
• Die Unternehmer sind verpflichtet, alle Gäste auf das Vorhandensein der entsprechenden Genesenen- bzw. Impfnachweise zu kontrollieren. Eine bloße Zusicherung des Gastes, er sei geimpft oder genesen, reicht nicht.
• Angestellte in den Betrieben, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind, einen Testnachweis erbringen und durchweg eine medizinische Maske tragen.Ausgenommen sind Angestellte, die keinen Gästekontakt haben.
• Für alle Gäste ist ein Kontaktnachweis zu führen.
• Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für reine Mitnahmeangebote sowie für Gaststätten im Reisegewerbe (z.B. auf festgesetzten Märkten). Ausgenommen sind ebenfalls Mensen und Cafeterien an Hochschulstandorten sowie an betrieblichen, beruflichen oder vergleichbaren Fortbildungseinrichtungen, Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Polizei und Zoll sowie Rastanlagen und Autohöfe an Bundesautobahnen.
• Stellen Gaststätten im Reisegewerbe separate Bereiche zur Verfügung, die mit Angeboten der Innengastronomie vergleichbar sind (Umhausung mit mehr als zwei geschlossenen Seiten) gilt auch für diese Bereiche die 2G-Regel
• Die Stadt wird verstärkt die Einhaltung der Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg kontrollieren. Diese Kontrollen werden vornehmlich nicht in Dienstkleidung durchgeführt.
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Red. / Presseinfo