Der Cottbuser Weihnachtsmarkt 2021 findet Stand jetzt ohne Einschränkungen statt. Wie die Stadt und der Veranstalter COEX mitteilten, wird es keine Einzäunung geben. Auch eine generelle Testpflicht wird es nicht geben. Das Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung wird empfohlen, ist allerdings ebenfalls keine Pflicht. An gastronomischen Ständen, wo eine höhere Verweildauer zu erwarten ist, sollen allerdings die Kontaktdaten erfasst werden. Begründet wird der Verzicht auf eine Einzäunung mit der Weitläufigkeit des Weihnachtsmarktes. So werden auch die Flaniermeile zwischen Blechen Carré und Postparkplatz sowie der Postparkplatz selbst bespielt. Der Weihnachtsmarkt der 1.000 Sterne wird am 22.11.2021 eröffnet und läuft bis zum 23.12.2021. Mehr Infos im weiteren Verlauf und im kurzen Videotalk– >> Hier anschauen.
Die Stadt teilte dazu mit:
Der Cottbuser Weihnachtsmarkt der 1000 Sterne findet vom 22.11.2021 bis 23.12.2021 statt. Neben den traditionellen Marktflächen Altmarkt, Spremberger Straße und Platz am Stadtbrunnen kommen in diesem Jahr die Flaniermeile (Fußgängerweg zwischen Stadthalle und Blechencarré) und der Postparkplatz hinzu.
Keine Einzäunung, keine Maskenpflicht, kein Test
Wegen der weit verstreuten Marktstände wird auf eine Einzäunung des Marktes verzichtet, da diese zu Menschenansammlungen vor der Einzäunung führen würden. Mit dem Aufbau des Marktes wird bereits am 10.11.2021 auf dem Altmarkt begonnen. Dort werden an diesem Tag der Weihnachtsbaum sowie die traditionelle Cottbuser Weihnachtspyramide errichtet. Diese steht in diesem Jahr wieder auf ihrem angestammten Platz an der Westseite des Altmarktes. Das Riesenrad wandert in diesem Jahr auf den Postparkplatz. Dort werden weitere Schaustellerbetriebe ihren Platz finden. Am 12.12. und am 19.12.2021 finden zudem die verkaufsoffenen Sonntage anlässlich des Weihnachtsmarktes statt. Eine generelle Maskenpflicht wird es auf dem Weihnachtsmarkt nicht geben. Dennoch wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung allen Besucherinnen und Besuchern empfohlen, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann.
Testpflicht nur in Innenräumen
Auch eine Testpflicht ist für den Markt nicht generell vorgesehen. Diese gilt nur an den Stellen, wo Speisen oder Getränke in Innenräumen konsumiert werden.
Kontaktdatenerfassung an gastronomischen Ständen
Um mögliche Kontakte mit infizierten Personen nachverfolgen zu können, hat die Stadt für alle Stände, an denen Alkohol ausgeschenkt und damit meist länger verweilt wird, eine Kontaktdatenerfassung angeordnet. Diese dezentrale Erfassung von Kontakten lässt eine sinnvollere Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu, als sie bei einer zentralen Erfassung aller Besucher des Marktes möglich wäre.
Veranstalter und Stadtverwaltung appellieren an die Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes, sich an die vorgegebenen Regeln zu halten, um sich und andere so weit wie möglich zu schützen
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Red. / Presseinfo