Seit heute gilt in Brandenburg die neue Verordnung im Zuge der Corona-Krise. Auch die Stadt Cottbus bereitet die Umsetzung der neuen Maßnahmen weiter vor. Ab Mittwoch dürfen erste Geschäfte (begrenzt auf 800m²) wieder öffnen und auch der Tierpark kann ab Mittwoch unter Auflagen wieder Besucher empfangen. Auf ihrer täglichen Pressekonferenz hat die Stadt Cottbus am heutigen Montag nochmal deutlich gemacht, dass Versammlungen bis 20 Personen nur dann stattfinden können, wenn sie vorher von behördlicher Seite genehmigt wurden. Zudem teilte die Stadt mit, dass alle traditionellen Mai-Veranstaltungen im Monat Mai abgesagt werden. Ab dem 27.April 2020 soll auch in Cottbus die Kita-Notbetreuung auf Alleinerziehende und die Ein-Eltern-Regelung für systemrelavante Berufe ausgweitet werden. Zudem sichert die Stadt ab dem kommenden Mittwoch warme Mahlzeiten für bedürftige Kinder zu. Weiterhin gibt es in Cottbus keine Neuinfektionen. Die Zahl liegt bei 39 nachgewiesenen Infektionen (kumulativ). 33 Personen gelten als genesen.
Mehr Infos zur aktuellen Entwicklung gibt es in der ganzen Pressekonferenz zum Nachschauen im Titelvideo.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleibt weiter konstant – kumuliert sind 39 Fälle registriert. Als genesen eingestuft sind jetzt 33 Personen. Insgesamt stehen derzeit noch 33 Personen unter häuslicher Quarantäne. Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 3 Patienten wegen der CoronaInfektion stationär betreut, davon 1 Person auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 20.04.2020, 12:00 Uhr). Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den angekündigten Lockerungen des öffentlichen Lebens ab dieser Woche wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
622 Kinder in der Notbetreuung
Per 20.04.220 sind insgesamt 622 Kinder in der Notbetreuung, davon 606 im Bereich Kita/Hort. Das entspricht einer Betreuungsquote von 8,59 Prozent. Im Bereich Kindertagespflege werden per 20.04.2020 insgesamt 16 Kinder in der Notbetreuung versorgt. Das entspricht einer Quote von 7,28 Prozent. Mögliche Hintergründe für den Anstieg sind das Ende der Ferien sowie das Wirken der Ein-Eltern-Regelung.
Keine Maibaum-Veranstaltungen möglich
In Cottbus/Chóśebuz sind aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr keine traditionellen Mai-Veranstaltungen wie beispielsweise das MaibaumAufstellen möglich. Alle derartigen Veranstaltungen sind auf der Grundlage der aktuellen Eindämmungsverordnung untersagt. Eine andere Entscheidung ist trotz des großen Respekts für die jahrelange ehrenamtliche Arbeit in den ländlichen Ortsteile durch Dorfvereine, Ortsbeiräte und vor allem die Freiwilligen Feuerwehren nicht möglich.
Versammlungen brauchen Anmeldung und Begründung
Die am 17.04.2020 veröffentlichte aktualisierte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (zu finden auch auf www.cottbus.de/corona) regelt die Möglichkeiten von Versammlungen unter freiem Himmel. Zuständige Behörde für die Anmeldung ist die Polizei, die sich vor einer Genehmigung zudem mit dem Gesundheitsamt abstimmt. Es geht dabei jedoch nicht um Zusammenkünfte oder Gruppenbildung mit bis zu 20 Personen – jede Versammlung braucht eine entsprechende Begründung beispielsweise als politische Demonstration und wird als Einzelfall entschieden.
Versorgung mit warmen Mittagessen für bedürftige Kinder
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten viele Kinder und Jugendliche der Stadt Cottbus/Chóśebuz eine kostenfreie Mittagsmahlzeit in Kindertagesstätten und in den Schulen. Aufgrund der aktuellen CoronaSituation, verbunden mit der zunächst weiter andauernden Schließung der Einrichtungen, organisiert die Stadt Cottbus/Chóśebuz mit den Essensanbietern die Versorgung der Kinder an den Werktagen (Montag bis Freitag).
Maren Dieckmann, Bildungsdezernentin: „Dass Kinder und Jugendliche im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes wieder eine kostenlose Mahlzeit erhalten können ist uns sehr wichtig. Für die Familien ist es eine große finanzielle Belastung, ihre Kinder zu Hause seit Wochen mit einer warmen Mahlzeit zu versorgen. Die Eltern geben ihr Bestes, und wir wollen und müssen da unterstützen. Mit der Ausgabe des Mittagessens verbinden wir auch ein weiteres Angebot. So werden sozialpädagogische Fachkräfte vor Ort sein, die alle Fragen beantworten und bei Bedarf für Unterstützung sorgen.“
Die Mittagessenversorgung startet am 22.04.2020. Es wird für jedes gemeldete Kind eine warme Mahlzeit zum Mitnehmen (in Assietten) zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind ca. 2800 Kinde rin der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Die Ausgabe in Assietten erfolgt unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie nach Anmeldung (Kontakt siehe unten) in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr für Kinder, die nicht über die Kindernotbetreuung versorgt werden, an folgenden Standorten in der Stadt Cottbus/Chóśebuz:
Sachsendorf
Europagrundschule Regine-Hildebrandt-Grundschule Haus B, Eingang Aula Theodor-Storm-Str. 22, 03050 Cottbus
Sandow
Carl Blechen Grundschule Muskauer Platz 1, 03042 Cottbus
Alt-Schmellwitz
Astrid-Lindgren-Grundschule Am Nordrand 41, 03044 Cottbus
Neu-Schmellwitz
UNESCO – 21. Grundschule W.-Budich-Straße 54, 03044 Cottbus
Ströbitz, Mitte, Spremberger Vorstadt
Fröbel-Grundschule Welzower Straße 9a, 03048 Cottbus
Um die Versorgung sicher zu stellen, ist eine Anmeldung erforderlich. Eltern oder Sorgeberechtigte melden sich bitte telefonisch unter
Telefon: 03 55 / 612 48 99 (montags – freitags: 9.00 – 15.00 Uhr) oder
per E-Mail an: [email protected]
Für die Anmeldung sind folgende kurze Angaben notwendig:
der Name und das Geburtsdatum des Kindes die bisher besuchte Einrichtung (Kita oder Schule) sowie die Einrichtung, in der das Mittagsessen abgeholt wird.
Die Anmeldung erfolgt einmalig und gilt fortlaufend für den Zeitraum der Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen und Schulen (montags bis freitags) entsprechend der jeweils geltenden Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (SARS-Cov-2-EindV) in Verbindung mit der jeweiligen Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Diese finden Sie unter www.cottbus.de/corona.
Auszug aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 17.04.2020:
§ 1 Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen
(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 12 sowie das Selbstorganisationsrecht des Landtags und der kommunalen Vertretungskörperschaften bleiben davon unberührt. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden kann die zuständige Versammlungsbehörde im besonders begründeten Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Das zuständige Gesundheitsamt ist an der Entscheidung nach Satz 1 zu beteiligen. (3) Nicht als Ansammlung im Sinne von Absatz 1 Satz 1 gelten 1. die Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs, 2. der Aufenthalt am Arbeitsplatz, 3. die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen in Schulen, im außerschulischen Bereich sowie an Hochschulen, 4. religiöse Zeremonien aus wichtigem Grund, insbesondere Taufen und Bestattungen, sowie Trauerfeiern im privaten und familiären Bereich, von bis zu 20 Personen; ferner die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und 5. die Selbsterntenden auf Obst- und Gemüsefeldern.
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Red. / Presseinfo