Der Corona-Virus legt die Wirtschaft in Südbrandenburg lahm. Neu- und Wiedereinstellungen bleiben vorerst aus. Sehr viele Arbeitgeber wendeten sich in den letzten Tagen an die Arbeitsagentur und zeigten Arbeitsausfälle ihrer Unternehmen an. Brandenburgweit wurden bereits 14.400 Anzeigen auf Kurzarbeit registriert. Die Cottbuser Arbeitsagentur informierte auf ihrer monatlichen Pressekonferenz über die Arbeitslosigkeit in Südbrandenburg, die mit einer Quote von 5,9% Mitte März noch kurz vor dem Beginn Corona-Maßnahmen erfasst wurde. Die Agentur rechnet für die nächste Erfassung im April mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Unklar ist derzeit noch die Lage auf dem Ausbildungsmarkt, da Bewerbungsverfahren ausgebremst oder gestoppt werden. Dennoch stehen die Berufsberater für Fragen von Jugendlichen telefonisch zur Verfügung.
Mehr Infos zur aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt, den Anzeigen auf Kurzarbeit sowie die Möglichkeit von Zuverdiensten zum Beispiel in der Landwirtschaft gibt es im Videointerview von der Pressekonferenz im Titelvideo.
Die Agentur für Arbeit Cottbus teilte dazu mit:
Für Südbrandenburg haben wir im Moment noch keine stabile Datenbasis. Da viele unterschiedliche Kanäle wie Internet, Post, Telefon oder Hausbriefkästen zur Anzeige genutzt werden, konnte ein Teil der Anzeigen noch nicht vollständig erfasst werden. Teilweise kommt es zu Dopplungen oder unvollständigen Unterlagen. „Wir befinden uns als Behörde und Dienstleister am Arbeitsmarkt in einer außergewöhnlichen noch nie dagewesenen Arbeitssituation. Hinter verschlossenen Türen arbeiten wir mit Hochdruck telefonisch oder online an den drängenden Anliegen unserer Kunden.“ so Marion Richter, Geschäftsführerin operativ. „Wir setzen alles daran, jede Anfrage zügig zu beantworten und die Zahlungen schnellstmöglich umzusetzen. Im Moment steht die Auszahlung von Kurzarbeitergeld und die telefonische Beratung im Vordergrund. Diese Bereiche haben wir mit deutlich mehr Personal verstärkt.“
Der Arbeitsmarktbericht für März 2020 mit den üblichen statistischen Auswertungen bildet noch nicht die Entwicklung seit der Corona- Krise in der 2. Märzhälfte ab. Ein realistisches Bild wird erst mit den Zahlen für April 2020 erwartet.
- Im März waren 18.550 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 7,7 %, das heißt: im März 2020 waren 1.540 Arbeitslose weniger gemeldet als im März 2019.
- Die Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) lag im März bei 25.147 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 7,6 %, das heißt: im März 2020 waren 2.077 Personen weniger gemeldet als im März 2019.
- Die Jugendarbeitslosigkeit ist mit 4,5 % im Vergleich zum Vormonat um 0,4 Prozentpunkte gesunken. Es sind 898 Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren arbeitslos. Das sind 72 weniger als vor einem Monat.
- Im März waren 1.839 Ausländer arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 3,1 % bzw. 55 Personen mehr.
- Im März standen 6.581 freie Arbeitsstellen im Agenturbezirk zur Verfügung. Das sind 404 mehr als im März 2019. Gesucht werden z.B. Fachkräfte und Helfer im Handel, in der Lagerwirtschaft, in der Altenpflege und Berufskraftfahrer.
- Arbeitslosen-Quote im Agenturbezirk Cottbus März 2020: 5,9 %
Niedrigste Arbeitslosen-Quote in Luckau: 3,0 %
Höchste Arbeitslosen-Quote in Forst: 8,8 %
Die aktuelle Hotline
0800 4 555500 für Arbeitnehmer
0800 4 555520 für Arbeitgeber
Notfall-Kindergeldzuschlag
Mit dem Notfall-Kinderzuschlag („Notfall-KiZ“) erhalten Familien mit geringem Einkommen einfacher finanzielle Unterstützung in der Krisenzeit. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können bei der Familienkasse online ausgefüllt werden. Durch die Corona-Krise kommt es bei vielen Familien zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Neben dem Kindergeld können Familien mit kleinem Einkommen bei ihrer Familienkasse auch einen Kinderzuschlag beantragen. Im Rahmen des Sozialschutzpakets hat die Bundesregierung die Beantragung nun kurzfristig als „Notfall-KiZ“ vereinfacht. Familien mit geringem Einkommen können so monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der Direkteinstieg zum „Notfall-KiZ“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz
Neben wichtigen Informationen, einer Übersicht der aktuellen Änderungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen kann mit Hilfe des „KiZ-Lotsen“ geprüft werden, ob ein Anspruch besteht:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Ist dies der Fall, kann der online-Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/einstieg
Anträge online ausfüllen
Wichtig: Sowohl der Antrag auf Kindergeld als auch der Antrag auf Kinderzuschlag können online ausgefüllt werden.
Alle Informationen sowie die Zugänge zu den eServices der Familienkasse finden sich auf:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder
Der unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Nachweisen kann dann auf dem Postweg an die zuständige Familienkasse gesendet werden.
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Red. / Presseinfo