Wie bereits gestern auf der Pressekonferenz angekündigt (zur Meldung mit Video), fährt die Stadt Cottbus wegen der aktuellen Coronavirus-Situation den Bürgerservice auf einen Notbetrieb herunter. Die enstprechenden Fachbereiche haben dazu Notfalltelefonnummern eingerichtet. Nur noch in absolut notwendigen Fällen werden persönliche Termine vereinbart.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Bearbeitung von dringenden Notfällen im Fachbereich Bürgerservice ab dem 18.03.2020 (Stand per 17.03.2020)
Allgemeines:
- Alle bis zum 16.03.2020 gebuchten Termine für Leistungen des Fachbereiches entfallen ersatzlos.
- Für die von uns als „dringende Notfälle“ eingestuften Leistungen werden nachfolgend die bis auf weiteres geltenden Verfahrensweisen erläutert.
- Der Schutz vor dem gegenseitigen Übertragen des Coronavirus hat die höchste Priorität. Aus diesem Grund wird die bisher übliche sofortige Bearbeitung von Kundenanliegen im Dialog zwischen Kunden und Mitarbeitern ausgesetzt.
- Sofern die persönliche Anwesenheit zur Abgabe oder zur Abholung von Dienstleistungen unbedingt erforderlich ist, erfolgt der Kontakt ausschließlich in besonders gesicherten Räumen im Technischen Rathaus, Karl-Marx-Straße 67.
Der terminbezogenen Zugang zum Rathaus wird in diesen Fällen nur für die Personen gewährt, die
- vorab einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart und bestätigt bekommen haben und
- sich in den letzten 2 Wochen nicht in einem Risikogebiet (siehe aktuelle Informationen des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) aufgehalten haben bzw. nicht wissentlich mit einer Person Kontakt hatten, die sich in den letzten 2 Wochen in so einem Gebiet aufgehalten hat.
Wohngeld / Wohnungswesen:
- Die Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld oder Lastenzuschuss bzw. einen Wohnberechtigungsschein erfolgt weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Mitarbeitern. Alle erforderlichen Unterlagen für die Antragsbearbeitung sind schriftlich einzureichen.
Der Kontakt zwischen den Antragstellern und den Bearbeitern erfolgt ausschließlich telefonisch oder schriftlich.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
E-Mail: [email protected]
Notfalltelefon: 0355 / 612 4436 bzw. 4437
Erreichbarkeit: Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 09:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Standesamt:
- Die zeitnahe Beurkundung von Sterbefällen wird gesichert. Der Kontakt zwischen den Bestattungsunternehmen bzw. Hinterbliebenen und dem Standesamt erfolgt ausschließlich telefonisch oder schriftlich.
- Geburten werden beurkundet, sofern alle notwendigen Unterlagen bzw. Erklärungen vorliegen. Der Kontakt zwischen den Eltern und dem Standesamt erfolgt ausschließlich telefonisch oder schriftlich.
- Bei bereits vereinbarten Terminen für eine Eheschließung in den nächsten Wochen erfolgt eine bilaterale (schriftliche oder telefonische) Abstimmung zwischen dem Standesamt und den Verlobten.
Neue Termine für Eheschließungen können aktuell nicht vereinbart werden.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
E-Mail: [email protected]
Notfalltelefon: 0355 / 612 3360 bzw. 3367
Erreichbarkeit: Dienstag / Donnerstag: 09:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Ausländerbehörde:
- Befristetet Dokumente (eATs, Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Fiktionsbescheinigungen) werden als fortbestehend gewertet, bis der reguläre Dienstbetrieb wieder aufgenommen wird. Das gilt auch für alle Nebenbestimmungen dieser Dokumente und vorerst bis 30.06.2020.
- In der aktuellen Situation bleibt die Zweigstelle in Forst (Landratsamt) geschlossen.
- Der Kontakt mit der Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich telefonisch oder schriftlich.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
E-Mail: [email protected]
Notfalltelefon: 0355 / 612 3355 bzw. 3372
Erreichbarkeit: Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 09:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Stadtbüro:
- Die Beantragung von Meldebescheinigungen bzw. Melderegisterauskünften ist weiterhin online möglich.
- Im Notfall wird die Möglichkeit zur Abholung von Personaldokumenten, die bis zum 14.03.2020 beantragt wurden, nach vorheriger Terminvergabe eingeräumt.
- Anträge auf Beantragung von erweiterten Führungszeugnissen (für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen) werden bei nachgewiesenen Notfällen weiterhin bearbeitet. Der Kontakt mit dem Stadtbüro erfolgt ausschließlich telefonisch oder schriftlich.
- Die Beantragung von neuen Personaldokumenten (z. B. elektronischer Personalweis, Reisepass) ist aktuell nicht möglich.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
E-Mail: [email protected]
Notfalltelefon: 0355 / 612 3333
Erreichbarkeit: Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 09:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde:
- Die bis zum 13.03.2020 in der Fahrerlaubnisbehörde beantragten Führerscheine werden den betreffenden Antragstellern übersandt.
- In besonderen Notfällen kann die Zulassung bzw. Abmeldung von Fahrzeugen erfolgen. Dazu ist die vorherige Vereinbarung eines Termins zur Abgabe der vollständigen Unterlagen erforderlich.
Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
E-Mail: [email protected]
Notfalltelefon: 0355 / 612 4777
Erreichbarkeit: Montag: 09:00 bis 11:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 09:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen
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Red. / Presseinfo
Bild: Stadt Cottbus