Zur weiteren Vorsorge und Verzögerung der Corona-Ausbreitung hat der Verwaltungsstab der Stadt Cottbus am Sonntag einschneidende Regelungen festgelegt. Wie bekannt, werden am Mittwoch, 18.03.2020, die Schulen, Horte und Kindertagesstätte in der Stadt schließen. Damit obliegt in erster Linie den Eltern sowie weiteren Familienangehörigen die Sicherung der Betreuung ihrer Kinder. In Cottbus/Chóśebuz gibt es ca. 7600 derartige Betreuungsplätze. Der Stab appelliert an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsorge. Ausgenommen von der Schließung sind die ambulanten Dienste, Tagespflege-Einrichtungen (inklusive Kindertageseinrichtungen) sowie Heimbetreuung. Derzeit gibt es in Cottbus 14 bestätigte Infektionen.
Eine Notbetreuung wird nur und ausschließlich für Kinder bis max. 12 Jahre eingerichtet, deren Sorgeberechtigten in Unternehmen sowie Behörden der so genannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Rettungsdienst, Polizei, Unternehmen der Ver- und Entsorgung, Pflegedienste u.ä. Diese definierten Unternehmen und Behörden werden am Montag kontaktiert. Sie werden festlegen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die medizinische Versorgung sowie das Funktionieren der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unabdingbar sind. Dafür gibt es ein Monitoring.
Die Standorte der Stadtverwaltung werden ab Montag, 16.03.2020, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist besetzt, die Öffnungszeiten sind jedoch aufgehoben. Die Kommunikation läuft ausschließlich per Telefon oder schriftlich per E-Mail oder Fax.
Darüberhinaus werden alle kommunalen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Dazu zählen alle kommunalen Sporthallen. Gleiches empfiehlt der Stab auch allen privat geführten ähnlichen Einrichtungen, wie Jugendtreffs, Familienzentren u.ä., um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.