“Um das Überschreiten der als gesundheitsgefährdend betrachteten Lärmwerte für die Ortsdurchfahrt Allmosen zukünftig zu vermeiden, wird ab Montag, 18. März 2019 das Durchfahrtsverbot für die Fahrzeugkategorien Sattelkraftfahrzeuge und Lkw mit Anhänger auf dem Streckenabschnitt der B 169 zwischen Allmosen und Klein Oßnig wirksam.” Dafür haben die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße sowie die Stadt Cottbus/Chóśebuz die entsprechenden straßenbehördlichen Anordnungen erlassen. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat die Verkehrsschilder aufgestellt, die das Durchfahrtsverbot für Lastzüge im Transitverkehr anzeigen.
Anliegerverkehr zwischen diesen Ortschaften oder mit Weiterfahrt zu einer der beiden Autobahnanschlussstellen Cottbus West beziehungsweise Ruhland sind von diesem Durchfahrtsverbot nicht betroffen. Bereits auf der Autobahn werden Lkw-Fahrer mit einer entsprechenden Beschilderung auf das Durchfahrtsverbot hingewiesen, wie der gemeinschaftlich mit dem Landkreis Spree-Neiße, dem MIL Brandenburg, dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Polizei abgestimmte Verkehrszeichenplan verdeutlicht. Die Polizei wird die Einhaltung der Anordnung kontrollieren. Außerdem sind Monitoringstellen eingerichtet worden, die Daten über die Ausweichverkehre erfassen. Diese Daten werden kontinuierlich ausgewertet. Abhängig vom Ergebnis können weitere straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen. Die Kosten für die Anfertigung und Aufstellung von Durchfahrtsverbots- und Hinweisschildern liegen bei 38.000 Euro und werden vom Landesbetrieb Straßenwesen getragen. Geplant ist mit Flyern in deutscher, englischer, polnischer und tschechischer Sprache auf das Durchfahrtsverbot auf der B 168 hinzuweisen.
„Mit dem Durchfahrtsverbot wird neben der Geschwindigkeitsbegrenzung eine weitere lärmmindernde Maßnahme umgesetzt, die nicht nur die Anwohner von Allmosen, sondern alle Anwohner entlang der B 169 zwischen Schwarzheide und Cottbus spürbar entlasten wird“, kündigt Landrat Siegurd Heinze an.
„Dennoch wird der Erfolg der Umsetzung der verkehrsbeschränkenden Maßnahme von vielen Faktoren abhängig sein. Die Einhaltung und Kontrolle des Durchfahrverbotes gehören ebenso dazu wie ein umfangreiches Monitoring. Wichtig wird es sein, den Transitverkehr auf der Autobahn zu halten und möglichen Ausweichverkehr über andere Routen zu verhindern. Denn was nützt eine Entlastung entlang der B 169, wenn sich die LKW-Fahrer andere Ausweichstrecken, beispielsweise von Bronkow über Calau nach Vetschau suchen“, stellt Grit Klug, 1. Beigeordnete klar.
„Die Bundesstraße 169 gehört zu den wichtigen Lebensadern der Lausitz. In Abwägung der Interessen der Wirtschaft und den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner, wird die Straße für Lastzüge im Transitverkehr gesperrt. Sie werden dann über die Autobahnen 15 und 13 geleitet. Die Anbindung der Wirtschaftsstandorte ist gesichert, “ sagte Verkehrsministerin Kathrin Schneider.
Die Anordnung des Durchfahrtsverbots ist eine verkehrsbeschränkende Maßnahme in Umsetzung des Lärmschutzurteils zur B 169, nachdem der Antrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz auf Berufung gegen das Urteil einer Klägerin aus Allmosen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 08. Mai 2018 abgelehnt wurde. Der Landkreis OSL sicherte bereits in der Kreistagssitzung am 21. Juni 2018 zu, den rechtlichen Einschätzungen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu folgen.
Für den Juni 2019 plant der Landesbetrieb Straßenwesen die Erneuerung der Deckschicht auf dem Abschnitt der B 169 zwischen der Einmündung der L 50 und dem Ortseingang Klein Oßnig. Dazu wird die Straße voll gesperrt. Mit der Polizei, dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Spree-Neiße und den Busverkehrsunternehmen wurde eine Umleitungsregelung abgestimmt.
Bild: Die Hinweisschilder zum Durchfahrtsverbot wurden durch den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg aufgestellt. (Foto Landkreis OSL)