Vorteile für Arbeitgeber: Kostenersparnis und Zeitgewinn – Mit dem Projekt BEA – Bescheinigungen Elektronisch Annehmen – ergeben sich für alle Beteiligten Vorteile.
Der Arbeitsmarkt ist immer in Bewegung. Arbeitgeber stellen Mitarbeiter ein aber auch frei, wenn es die Umstände erfordern. Für ehemalige Beschäftigte ist dann äußerst wichtig, dass die Arbeitsbescheinigung, als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld, so schnell wie möglich in der Arbeitsagentur ankommt.
Formulare bedeuten zusätzliche Arbeit, müssen aber manchmal sein. Die Arbeitsbescheinigung ist so ein Dokument, welches nach einer Kündigung zeitnah zur Verfügung gestellt werden muss, damit Arbeitslosengeld schnellst möglich gezahlt werden kann.
Betriebe können für die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur den bekannten Weg nutzen und die Daten in Papierform übermitteln oder über die Eingabehilfe des SV-Net, die Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung, agieren. Letzteres bedeutet für die Unternehmen eine Kosten- und Zeitersparnis, da kein Papier und Porto mehr für dieses mehrseitige Formular benötigt wird und der Weg zur Post entfällt.
Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung der Arbeitsbescheinigung gibt es unter:
www.arbeitsagentur.de/Unternehmen und unter der gebührenfreien Service-Nummer:
0800 4 5555 27.
Hintergrund:
Es ist wichtig, die Arbeitsbescheinigung vollständig auszufüllen und nur den Verdienst einzutragen, der zum Zeitpunkt des Ausscheidens bereits abgerechnet war. Das heißt: sie muss nicht liegenbleiben, auch wenn die letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung noch offen ist. So können Arbeitgeber ihre ehemaligen Mitarbeiter durch elektronisches Übermitteln bzw. kurzfristiges Ausfüllen und Zurücksenden der Arbeitsbescheinigung dabei unterstützen, ohne lange Wartezeit Leistungen von der Arbeits-agentur zu erhalten.
Quelle: Agentur für Arbeit Cottbus