Aufgrund einer sich ausbreitenden Schadstofffahne im Grundwasser, die auf Altlasten des ehemaligen Chemiehandels in der Cottbuser Parzellenstraße zurückzuführen ist, erweitert die Stadt Cottbus das bestehende Grundwassernutzungsverbot. Wie die Stadt mitteilte, sind künftig auch die Kleingartenanlagen Friedensruh und Alt-Ströbitz im Stadtteil Ströbitz betroffen. Ziel der Maßnahme ist es, gesundheitliche Risiken durch die Nutzung des kontaminierten Grundwassers zu vermeiden und eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll am 17. Mai 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und am Folgetag wirksam werden. Mehr dazu im Video ->> Hier klicken
Schadstofffahne breitet sich aus
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit: “Eine Schadstofffahne aus dem früheren Potsdamer Chemiehandel hat sich ausgebreitet und führt nunmehr zu einem erweiterten Bereich, in dem die Nutzung des Grundwassers untersagt werden muss. Das sind Ergebnisse jüngster Untersuchungen, Analysen und Einschätzungen. Betroffen sind u.a. mehrere Kleingarten-Anlagen in Ströbitz. Das Trinkwasser ist nicht betroffen und kann uneingeschränkt und ohne Bedenken genutzt werden. Zur Abwehr von Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit, die mit der Nutzung des kontaminieren Grundwassers verbunden sein können, und um eine unkontrollierte Ausbreitung und Verlagerung der Schadstofffahne auf weitere Grundstücke zu verhindern, sieht sich die Stadt Cottbus/Chóśebuz nun gezwungen, den Geltungsbereich des Grundwassernutzungsverbots zu erweitern. Von der Erweiterung des Verbotsgebiets werden nun auch die Kleingartenanlagen Friedensruh und Alt-Ströbitz erfasst werden.
Dazu wird eine Allgemeinverfügung vorbereitet, deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz am 17.05.2025 geplant ist. Das Entnahmeverbot tritt am Tag danach offiziell in Kraft. Die Stadtverwaltung möchte mit dieser Vorab-Information die Betroffenen bereits jetzt über die Inhalte der Allgemeinverfügung informieren. Die Betroffenen (insbesondere Kleingärtner) sollen in die Lage versetzt werden, sich zu Beginn der Gartensaison nach Möglichkeit auf die Einschränkungen einstellen zu können. Die Kleingartenverbände sind bereits vorinformiert. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Potsdamer Chemiehandelsgesellschaft mbH (PCH) in der Parzellenstraße kam es im Betriebszeitraum von 1954 bis 1997 zu massiven Schadstoffeinträgen in den Boden. Bei den angelieferten Chemikalien handelte es sich um Lösemittel, Ammoniakwasser und andere Flüssigkeiten von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW). Die Folge ist eine Kontamination von Boden (ungesättigte und gesättigte Bodenzone), Bodenluft und Grundwasser.
Von anderen Altstandorten in Brandenburg ist bekannt, dass LCKW aufgrund ihrer hohen Mobilität regelmäßig lange Schadstofffahnen ausbilden und sich großräumig im Grundwasser ausbreiten. LCKW gasen schnell aus dem Wasser aus. Sie können über die Haut oder die Atemwege aufgenommen werden. Weil sie gesundheitsschädliche Wirkungen haben, ist die orale Aufnahme besonders kritisch. Die Stoffe sind krebserregend und erbgutschädigend. Der Hauptschadensbereich auf dem ehemaligen PCH Betriebsgelände wird seit 2003 mittels einer Grundwasserabreinigung, einer flächenhaften Bodenluftabsaugung und einer in-situ Sanierung gesichert. Allerdings hat sich, ausgehend von den Eintragsbereichen eine ca. 4 Kilometer lange LCKW Schadstofffahne entsprechend der natürlichen Grundwasserfließrichtung in westliche bis nordwestliche Richtung in das Stadtgebiet ausgebreitet. Um mit der Grundwasserkontamination verbundene Gefährdungen zu verhindern, mussten schon in der Vergangenheit Grundwassernutzungsverbote durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz angeordnet werden.
Zur räumlichen Abgrenzung der Schadstofffahne und zur Gefahrenbeurteilung werden kontinuierlich Untersuchungen im Grundwasser durchgeführt. Im Ergebnis dieses Grundwassermonitorings wurden im Bereich der Fahnenspitze im Stadtteil Ströbitz sowohl eine räumliche Ausdehnung der Schadstoffbelastung als auch eine Überschreitung von Grenzwerten der Schadstoffkonzentration festgestellt. Damit wird jede Grundwassernutzung, also insbesondere die Entnahme, das Zutage fördern und das Errichten von Bohrungen, Brunnen und das Einbringen von Erdwärmesonden untersagt werden. Auch der Betrieb bereits vorhandener Garten- und Brauchwasserbrunnen wird unmittelbar ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinverfügung verboten sein. Damit wird sichergestellt, dass mit dem kontaminierten Grundwasser keine Nutzpflanzen bewässert und Swimmingpools befüllt werden oder unbeabsichtigt Dritte mit dem Wasser in Kontakt geraten. Um unbeabsichtigte Härten zu vermeiden, wird die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Antrag auf Ausnahme vom Grundwassernutzungsverbot zu stellen. Der zuständige Fachbereich der Stadtverwaltung plant, insbesondere die betroffenen Kleingartenanlagen zeitnah ausführlicher zu informieren. Die Stadt ist diesbezüglich in Abstimmung mit den jeweiligen Vorständen und dem Kreisverband der Kleingärtner.
Die Stadtverwaltung arbeitet an Lösungen, um die Voraussetzungen für eine Notversorgung mit Trink- bzw. Brauchwasser zu schaffen. Da dies jedoch nicht unmittelbar möglich sein wird, und vom Zusammenwirken mehrerer Akteure abhängig ist, werden die Betroffenen gebeten, sich auf die neue Situation nach Möglichkeit einzustellen.”
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Red. / Presseinfo