Ab dem 6. Januar gilt auf der Ostseite der Sachsendorfer Straße in Cottbus ein Halteverbot. Grund ist der Anlieferverkehr für den weiteren Bau der Bahnwerkhalle 1. Wie die Stadt mitteilte, erfordert der Baustellenverkehr freie Fahrbahnen für schwere und überbreite Lkw, weshalb es nicht möglich ist, die Straße beidseitig zuzuparken. Eine entsprechende Beschilderung ist bereits angebracht, und ein Interims-Parkplatz wurde eingerichtet. Die Einschränkungen bleiben voraussichtlich bis Ende 2026 in Kraft und gelten auch nachts und am Wochenende.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Ab dem kommenden Montag, 06.01.2025, ist das Parken auf der Ostseite der Sachsendorfer Straße untersagt. Hintergrund ist, dass die Deutsche Bahn als Bauherrin den Anlieferverkehr für den weiteren Bau der Halle 1 des neuen Bahnwerkes startet. Dieser Baustellenverkehr war im zurückliegenden Jahr der Grund, warum die Sachsendorfer Straße einen neuen Fahrbahnbelag bekommen hat – finanziert durch die Bahn. Aufgrund der Anzahl und Größe der Lkw – insbesondere der Spezialtransporte mit Überbreite – ist dieses Haltverbot notwendig, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Ein Begegnungsverkehr zwischen zwei Lkw wäre nicht möglich, wenn die Straße beidseitig zugeparkt ist.
Eine entsprechende Beschilderung ist erfolgt; ebenso eine Information der Anwohnerschaft bereits im Dezember durch die Bauherrin. Ein Interims-Parkplatz ist durch die Bahn ausgewiesen. Die Einschränkungen werden voraussichtlich bis Ende 2026 bestehen bleiben. Eine Beschränkung des Halteverbots auf bestimmte Tage oder Tageszeiten ist aktuell jedoch nicht umsetzbar. Insbesondere die Großraum- und Schwertransporte finden überwiegend zu verkehrsarmen Zeiten statt, also auch nachts oder am Wochenende. Verkehrsteilnehmer sind aufgefordert, im Bereich der Sachsendorfer Straße und im Umfeld erhöhte Vorsicht walten zu lassen und aufmerksam zu fahren.
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Red. / Presseinformation
Bild: Stadt Cottbus