Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Energie Cottbus wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 21.100 Euro belegt. Die Strafe resultiert aus zwei Vorfällen während des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 22. Oktober 2024.
Die Vorfälle im Detail
Im ersten Fall wurden im Fanblock der Cottbuser während einer Choreografie in der 50. Spielminute 35 pyrotechnische Gegenstände, darunter Bengalische Fackeln und Blinker, gezündet. Im Verlauf des Spiels kamen mindestens zehn weitere Fackeln, drei Blinker und zwei Rauchkörper hinzu. Der zweite Vorfall ereignete sich in der Nachspielzeit: Eine Rakete wurde aus dem Cottbuser Fanblock in den Zuschauerbereich der Gastgeber geschossen. Das Spiel musste für etwa eine Minute unterbrochen werden.
Urteilsbegründung
Das Gericht betont im Urteil, dass der Einsatz von Pyrotechnik eine erhebliche Gefährdung der Stadionbesucher darstellt und solche Aktionen strikt untersagt sind. Nach den Regularien des DFB haften Vereine für das Fehlverhalten ihrer Anhänger. Der DFB-Kontrollausschuss stützte sich bei der Strafzumessung auf den Strafzumessungsleitfaden. Im Fall der Pyrotechnik ergab sich eine Strafe von 350 Euro pro gezündetem Gegenstand, was eine Summe von 17.500 Euro ausmacht. Für das Schießen der Rakete, das aufgrund seiner Provokationswirkung und des Gefahrenpotentials als besonders schwerwiegend eingestuft wurde, wurde eine zusätzliche Strafe von 3.600 Euro verhängt.
Ein Teil der Strafe für Prävention nutzbar
Der FC Energie Cottbus hat die Möglichkeit, bis zu 7.000 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Hierfür muss der Verein bis zum 30. Juni 2025 entsprechende Nachweise vorlegen.
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Red. / Presseinformation