In der Zeit vom 2. April bis 31. Mai finden auf den Friedhöfen der Stadt Cottbus die diesjährigen Standfestigkeitsprüfungen von Grabmalen statt. Grundlage dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft. Die Überprüfungen dienen dem vorbeugenden Unfallschutz.
Nicht standsichere Grabmale werden durch die beauftragten Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, erhalten sie eine schriftliche Aufforderung, das Grabmal in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.
Bei Gefahr im Verzug sind die beauftragten Mitarbeiter berechtigt, das entsprechende Grabmal zu sichern. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, nicht standsichere Grabmale in einer angemessenen Frist, also innerhalb von etwa acht Wochen, durch einen anerkannten Fachbetrieb ordnungsgemäß befestigen zu lassen.
Quelle: Stadt Cottbus
In der Zeit vom 2. April bis 31. Mai finden auf den Friedhöfen der Stadt Cottbus die diesjährigen Standfestigkeitsprüfungen von Grabmalen statt. Grundlage dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbauberufsgenossenschaft. Die Überprüfungen dienen dem vorbeugenden Unfallschutz.
Nicht standsichere Grabmale werden durch die beauftragten Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs Grün- und Verkehrsflächen mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, erhalten sie eine schriftliche Aufforderung, das Grabmal in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.
Bei Gefahr im Verzug sind die beauftragten Mitarbeiter berechtigt, das entsprechende Grabmal zu sichern. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, nicht standsichere Grabmale in einer angemessenen Frist, also innerhalb von etwa acht Wochen, durch einen anerkannten Fachbetrieb ordnungsgemäß befestigen zu lassen.
Quelle: Stadt Cottbus