Ein 31-jähriger Häftling in der JVA Cottbus-Dissenchen hat am 21. August 2024 laut Ministerium der Justiz Suizid begangen. Der Mann befand sich aufgrund eines Haftbefehls und einer Festhalteanordnung in Auslieferungshaft. Das Brandenburger Justizministerium prüft die Umstände des Vorfalls und hat den Suizidpräventionsbeauftragten eingeschaltet.
Suizid in Cottbus
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Cottbus-Dissenchen hat sich am 21. August 2024 ein 31-jähriger Untersuchungsgefangener das Leben genommen. Der Mann befand sich in Auslieferungshaft aufgrund eines Europäischen Haftbefehls vom 1. August 2024 sowie einer Festhalteanordnung des Amtsgerichts Königs-Wusterhausen vom 2. August 2024. Ihm wurde ein Totschlagsdelikt zur Last gelegt, weshalb er zur Auslieferung nach Österreich inhaftiert war.
Der Gefangene wurde stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden. Das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg teilte mit, dass nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden vorliegen.
Sicherungsmaßnahmen schrittweise aufgehoben
Gegen den Verstorbenen waren zuvor Sicherungsmaßnahmen aufgrund einer vermuteten Suizidgefahr angeordnet worden. Diese Maßnahmen wurden nach Einschätzung der behandelnden Psychologen schrittweise aufgehoben, da der Gefangene keine psychischen Auffälligkeiten mehr zeigte.
Überprüfung der Umstände eingeleitet
Das Ministerium der Justiz hat Maßnahmen zur Überprüfung der Umstände des Suizids eingeleitet. Der Suizidpräventionsbeauftragte des Justizvollzugs des Landes Brandenburg wurde, wie bei Suiziden üblich, eingeschaltet.
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Red. / Presseinfo